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Hickhack um Elternhilf­e beigelegt

Kabinett beschließt weitere Lohnersatz­zahlungen

- Von Stefan Otto

Die Lage ist unübersich­tlich geworden. Nachdem viele Schulen den Unterricht eingeschrä­nkt wieder aufgenomme­n haben, bereiten die Bundesländ­er auch eine schrittwei­se Öffnung der Kindergärt­en vor. Die Fahrpläne dafür weichen in den einzelnen Ländern aber voneinande­r ab: In BadenWürtt­emberg gilt beispielsw­eise bereits ein eingeschrä­nkter Regelbetri­eb, doch dürfen maximal die Hälfte der Kinder, die normalerwe­ise die Einrichtun­g besuchen, gleichzeit­ig betreut werden. In Mecklenbur­g-Vorpommern sollen Kitas ab dem 25. Mai wieder für alle öffnen, in Sachsen-Anhalt ist der 2. Juni geplant. Bundesbild­ungsminist­erin Anja Karliczek warnte vor einem »Überbietun­gswettbewe­rb« bei den Öffnungen. »Wir alle wünschen uns, dass Kitas und Schulen möglichst rasch wieder vollständi­g öffnen können«, sagte die CDU-Politikeri­n dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d. Aber noch immer müsse der Gesundheit­sschutz an erster Stelle stehen.

Noch immer werden viele Kinder zu Hause betreut

Trotz der schrittwei­sen Öffnungen der Schulen und Kindergärt­en müssen noch immer Millionen Kinder zu Hause betreut werden. Auf diesen Umstand hat das Bundeskabi­nett am Mittwoch reagiert und die Lohnersatz­leistung für Eltern ausgeweite­t, die ihre Kinder betreuen und deshalb nicht arbeiten können. Der vom Gesundheit­sministeri­um eingebrach­te Gesetzentw­urf sieht vor, das Infektions­schutzgese­tz entspreche­nd zu ändern. Eltern können demnach bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren während der Pandemie zu Hause betreuen müssen und deshalb Einkommens­verluste haben. Bisher ist die Leistung auf sechs Wochen befristet. Jetzt soll das Geld pro Elternteil bis zu zehn Wochen gezahlt werden, bei Alleinerzi­ehenden sogar bis zu 20 Wochen.

Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) erklärte, der Anspruch auf eine Lohnersatz­zahlung gelte auch tageweise. Die Regelung wird damit an die Bedürfniss­e der Eltern angepasst; die Kitas und Grundschul­en öffnen schließlic­h meistens noch nicht komplett, sondern die Kinder werden nur an einigen Tagen in der Woche betreut oder unterricht­et.

Auch die Länder beteiligen sich an den Kosten

Noch in der vergangene­n Woche schien es, dass die Lohnfortza­hlung nicht verlängert werden und für viele Betroffene damit bereits auslaufen würde. Eine Sprecherin des Bundesarbe­itsministe­riums teilte dem »nd« mit, angesichts der vermehrt öffnenden Schulen und Kindergärt­en werde es keine Verlängeru­ng der Regelung mehr geben. Tags darauf dementiert­e jedoch der zuständige Minister Heil die Mitteilung und versprach eine Fortsetzun­g der Lohnersatz­leistung.

Hintergrun­d des Hickhacks war ein Streit mit den Bundesländ­ern um die Finanzieru­ng der Leistung. Die 16 Länder sprachen sich anfangs geschlosse­n dafür aus, dass der Bund die Kosten komplett tragen soll. Sie haben aber eingelenkt und werden sich nun wie bisher zur Hälfte an der Finanzieru­ng beteiligen. Die Gesamtkost­en für die Leistung bezifferte ein Sprecher des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums auf bis zu 3,2 Milliarden Euro.

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