Helden zweiter Klasse
Beschäftigte der freien und gemeinnützigen Träger sollen bei der Corona-Prämie des Senats leer ausgehen
Die geplante Einmahlzahlung von bis zu 1000 Euro an »Helden« der Coronakrise soll auf Angestellte des Landes beschränkt bleiben. Wohlfahrtsverbände warnen daher vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Angesichts der geplanten CoronaPrämie des Berliner Senats warnen die Wohlfahrtsverbände vor einer »Zwei-Klassen-Gesellschaft«. Mit einer Einmalzahlung von bis zu 1000 Euro sollen Angestellte des Landes gewürdigt werden, die in der Coronakrise außergewöhnliche Leistungen erbracht haben und einer erhöhten gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt waren. Hierzu zählen Beschäftigte bei Polizei und Feuerwehr, im Pflegebereich, in den Gesundheitsund Ordnungsämtern, Kitas, Horten und Krankenhäusern. Laut Senatsfinanzverwaltung sollen so insgesamt rund 25 000 Mitarbeiter*innen
für ihren Einsatz gewürdigt werden.
Beschäftigte, die bei freien, gemeinnützigen Trägern angestellt sind, sollen hingegen leer ausgehen. In der Hauptstadt dürfe es aber keine Helden erster und zweiter Klasse geben, schreiben die Geschäftsführer*innen der in der Liga Berlin organisierten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Liga vertritt insgesamt über 100 000 Mitarbeiter*innen. Ihre Forderung: Ausnahmslos alle Mitarbeitenden im Gesundheitsund Sozialwesen, die sich gesundheitlichen Risiken aussetzten, sollen die sogenannte Heldenprämie erhalten – egal, ob sie in landeseigenen oder gemeinnützigen Einrichtungen arbeiten.
»Wir machen die sozialen Aufgaben in Berlin im Auftrag des Landes als Teil der Stadtgesellschaft und für die Menschen der Stadt«, sagt Barbara Eschen, Direktorin des Diakonischen
Werkes Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz. Das besondere Engagement während der Corona-Pandemie gebe es genauso bei freien, gemeinnützigen Trägern. Ob in Kitas, Krankenhäusern, Pflegeheimen, der Wohnungslosen- und Jugendhilfe, in Unterkünften für Geflüchtete oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – überall setzen sich Mitarbeitende in der Coronakrise für andere Menschen ein. Eschen fordert daher »Gleichbehandlung bei gleicher Gefährdung und gleicher Tätigkeit«.
»Unsere sozialen Einrichtungen und Organisationen sind systemrelevant, wir tragen maßgeblich dazu bei, dass der soziale Frieden in dieser Stadt erhalten bleibt«, sagt auch Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin. Oliver Bürgel von der Arbeiterwohlfahrt Berlin macht noch auf ein anderes Problem aufmerksam: »Der Betriebsfrieden in manchen Einrichtungen ist gefährdet.« Das Vorgehen des Senats sei bedauerlich, da die gut gemeinte Idee, Menschen für ihren Einsatz auszuzeichnen, nun von einer Diskussion über das spaltende Potenzial dieser Maßnahme überlagert werde.
Kritik wird auch mit Blick auf die Prämie im Bereich Altenpflege laut. Denn zusätzlich zu einer von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Sonderzahlung von bis zu 1000 Euro für Pflegekräfte können Länder und Arbeitgeber die steuerfreie Prämie um bis zu 500 Euro aufstocken. Mehrere Länder, darunter Brandenburg, haben angekündigt, die Prämie um die volle Summe zu erhöhen. Berlin, heißt es, will lediglich 250 Euro zahlen – den Rest sollen die Träger selbst stemmen. Die aber sagen: Das Geld haben wir nicht. Denn: Gemeinnützige Träger können aus steuerrechtlichen Gründen keine Rücklagen bilden, aus denen sie diese zusätzliche Prämie finanzieren könnten.