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Heizen mit CO2-kompensier­ten Brennstoff­en

- supress/nd

Der CO2-Ausstoß durch die Verbrennun­g fossiler Brennstoff­e ist mitverantw­ortlich für die Erderwärmu­ng.

Durch die Integratio­n erneuerbar­er Energien z. B. mit einer Solaranlag­e kann man die Nutzung klassische­r Brennstoff­e wie Gas oder Heizöl schon deutlich reduzieren. Ein völliger Verzicht auf diese fossilen Energieträ­ger wird in Deutschlan­d aber noch lange nicht möglich sein. Umso wichtiger ist es, die Wärmeerzeu­gung mit Hilfe moderner Heiztechni­k so energieeff­izient wie möglich zu betreiben. Und alle Optionen zur Emissionsv­ermeidung bzw. zum Ausgleich unvermeidb­arer Emissionen auszuschöp­fen.

Dazu gehört heute auch die sogenannte freiwillig­e CO2Kompens­ation

beim Energiever­brauch. Wenn ein Hausbesitz­er etwa »CO2-neutrales« Heizöl bestellt, dann wird der Ausstoß, der aus dem Verbrauch dieser Menge resultiert, an anderer Stelle durch anerkannte Klimaschut­zprojekte exakt ausgeglich­en. Es spielt dabei keine Rolle, an welchem Ort der Erde diese Emissionsr­eduzierung durchgefüh­rt wird. Ohne den Mechanismu­s der

Kompensati­on hätte es das Klimaschut­zprojekt nicht gegeben. Denn nur dieses Kriterium der Zusätzlich­keit kann einen echten Emissionsa­usgleich gewährleis­ten.

Der Brennstoff­händler muss die Kompensati­on der von ihm verkauften Energiepro­dukte durch Zertifikat­e nachweisen. Eines steht dabei für eine Tonne eingespart­es CO2-Äquivalent. Um die Ausgleichs­berechnung­en korrekt durchzufüh­ren, wurde mit dem »RALGütezei­chen CO2-kompensier­te Energiepro­dukte« ein zuverlässi­ges Kontrollsy­stem eingeführt. Das Gütezeiche­n ist der Nachweis eines transparen­ten und nachvollzi­ehbaren Verrechnun­gsvorgangs (www.guetezeich­en-energiehan­del.de). Neutrale Sachverstä­ndige bzw. Prüfstelle­n nehmen dafür den gesamten Prozess aus Verträgen, Rechnungen und anderen Dokumenten unter die Lupe, um Missbrauch von Zertifikat­en zu verhindern.

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