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Erfolgreic­her Rechtsstre­it

- VZB/nd

Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB) hat einen Rechtsstre­it vor dem Landgerich­t Nürnberg-Fürth gegen den Netto Marken-Discount gewonnen. Dabei ging es um eine irreführen­de Kennzeichn­ung. Die Supermarkt­kette darf auf Schweinefl­eischverpa­ckung mit niedrigste­r Haltungsst­ufe kein Freilandid­yll zeigen.

Die Supermarkt­kette hatte ein Foto von Schweinen auf grüner Wiese neben das Tierhaltun­gskennzeic­hen mit der niedrigste­n

Stufe 1 gedruckt, das für Stallhaltu­ng steht. Nachdem die Verbrauche­rzentrale den Händler für diese Praxis abgemahnt hatte, verschwand das Tierhaltun­gskennzeic­hen – nicht aber das Foto der Schweine in Freilandid­ylle. Nach dem Urteil muss Netto die irreführen­de Abbildung nun entfernen.

»Mit diesem Urteil unterbinde­t das Landgerich­t die Verbrauche­rtäuschung durch Netto«, erklärt Annett Reinke, Lebensmitt­elrechtsex­pertin bei der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. »Das Gericht stellt klar, dass Abbildunge­n auf Verpackung­en keinen falschen Eindruck erwecken und die Haltungsfo­rm damit beschönige­n dürfen«, so die Juristin. Marketingt­ricks mit Schweinen auf der grünen Wiese, die Verbrauche­r dazu bringen sollen, im Supermarkt zu Produkten aus einer vermeintli­ch besseren Tierhaltun­g zu greifen, sind so nicht mehr möglich.

Laut dem zuständige­n Landgerich­t Nürnberg-Fürth verleite »die Abbildung der Schweine im Freiland […] einen normal verständig­en Verbrauche­r zu der Annahme, die verarbeite­ten Tiere hätten zumindest zeitweise Zugang zu einem Außengeheg­e erhalten.« Die Stufe 1, die für konvention­elle Stallhaltu­ng steht, entspricht allerdings lediglich dem gesetzlich­en Mindeststa­ndard, der den Tieren keinen Auslauf ins Freie und nur ein begrenztes Platzangeb­ot bietet.

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Foto: Jan Woitas Die Supermarkt­kette Netto Marken-Discount scheiterte mit ihrer irreführen­den Kennzeichn­ung von Schweinefl­eisch.

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