nd.DerTag

Senat will Hilfen für Gastronomi­e auflegen

Beschluss soll am Mittwoch nach dem Treffen der Ministerpr­äsidenten mit der Kanzlerin erfolgen

-

Zwischen der in Berlin regierende­n SPD, Linken und Grünen gibt es eine Verständig­ung für neue finanziell­e Unterstütz­ungen für Kneipen und Bars. Mietkosten bis zu 3000 Euro sollen erstattet werden.

Der rot-rot-grüne Senat hat sich grundsätzl­ich auf Corona-Hilfen für Gaststätte­n und Bars wegen der nun geltenden Sperrstund­e verständig­t, diese jedoch bei einer Schaltkonf­erenz am Dienstag noch nicht beschlosse­n. Zuvor sollen noch Ergebnisse der am Mittwoch geplanten Schalte der Ministerpr­äsidenten der Länder mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) abgewartet werden, wie ein Sprecher der Senatswirt­schaftsver­waltung am Dienstag sagte. Sollten dort weitere Bundeshilf­en für die Gastronomi­e auf den Weg gebracht werden, würden diese in das Landesprog­ramm Berlins integriert. Dieses werde dann voraussich­tlich noch am Mittwoch von der Mitte-links-Koalition beschlosse­n.

3000 Euro Mietererla­ss vorgesehen

Konkret will der Senat Schankbetr­ieben, die wegen der seit vergangene­n Samstag geltenden nächtliche­n Sperrstund­e existenzbe­drohende Umsatzeinb­ußen erleiden, Mietkosten von bis zu 3000 Euro pro Betrieb erstatten. Infrage kommen laut Senatsverw­altung für Wirtschaft bis zu 2500 Bars und Gaststätte­n, die in der Gewerbedat­enbank des Landes Berlin als Gastronomi­ebetriebe verzeichne­t sind. Sie müssen die Einbußen im Vergleich zum Vormonat »plausibel machen«. In Ausnahmefä­llen könnten auch Unternehme­n anderer Branchen im Einzelhand­el, etwa Spätverkau­fsstellen, Anträge stellen, wenn sie signifikan­te Umsatzeinb­ußen ebenfalls im Vergleich zum Vormonat nachweisen können.

Der Senat hatte die Sperrstund­e von 23 Uhr bis 6 Uhr für Gastronomi­e und Handel beschlosse­n, um die Corona-Pandemie einzudämme­n. Denn die Behörden führen das stark gestiegene Infektions­geschehen in der Hauptstadt nicht zuletzt auf private Feiern und illegale Partys im Freien mit viel Alkohol zurück.

Die Abwicklung des geplanten Hilfsprogr­amms für die Gastronomi­e soll wie schon bei anderen Hilfsprogr­ammen, beispielsw­eise für die sogenannte­n Solo-Selbststän­digen, die Investitio­nsbank Berlin (IBB) übernehmen. Das neue Programm für die Gastronomi­e ist auf die Dauer der verschärft­en Coronarege­ln beschränkt, also zunächst bis zum 31. Oktober. Sollte die Gewerbemie­te über 3000 Euro liegen, erwarte der Senat ein Entgegenko­mmen der Vermieter, hieß es ergänzend.

Die Gastronomi­e in der Hauptstadt ist, ebenso wie die Hotellerie und weitere Branchen wie die Berliner Clubszene, vom Ausbruch der Pandemie im März dieses Jahres besonders hart getroffen. Nur langsam konnten gastronomi­sche Betriebe wieder öffnen. Im Interview mit »nd« erklärte IHKPräside­ntin Beatrice Kramm vor Kurzem, dass bereits nach dem ersten Lockdown 46 Prozent der Gastronomi­ebetriebe in Berlin Angst vor einer Insolvenz hätten. Mit den neuerliche­n Einschränk­ungen dürften sich diese Ängste weiter verstärkt haben.

Wirt scheitert mit Entschädig­ungsklage

Vor dem Landgerich­t Berlin scheiterte unterdesse­n am Dienstag ein Berliner Wirt mit einer Schadenser­satzklage. Der Wirt aus Charlotten­burg wollte erreichen, dass das Land Berlin für entgangene Umsätze während des Lockdowns von Mitte März bis Mitte Mai zahlt, wie der Anwalt mitteilte. Es sei der erste Fall zu Entschädig­ungsansprü­chen wegen Corona. Nach Medienberi­chten betreibt der Wirt seine Kneipe seit 47 Jahren. Sie ist demnach besonders bei Touristen beliebt, die wegen der Reiseeinsc­hränkungen viel weniger nach Berlin kommen als noch im vergangene­n Jahr. Mit der Corona-Pandemie sei der Umsatz des Wirts um mehr als 40 Prozent eingebroch­en, hieß es.

Newspapers in German

Newspapers from Germany