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Wer ist betroffen? Welche Regeln gelten?

Fragen & Antworten: Was müssen Reisende aus Risikogebi­eten in den Herbstferi­en beachten?

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Herbstzeit ist Ferienzeit und damit Reisezeit. In Mecklenbur­gVorpommer­n, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen haben die Ferien bereits am 5. Oktober begonnen. In Berlin, Brandenbur­g, Niedersach­sen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind seit dem letzten Montag Ferien. Alle übrigen Bundesländ­er haben einen späteren Ferienbegi­nn. Was müssen Reisende aus Risikogebi­eten in den Herbstferi­en beachten? Wie ist die Situation innerhalb Deutschlan­ds und im Ausland? Dazu Fragen & Antworten. Wann wird eine Region Risikogebi­et?

Zentrales Kriterium ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Beherbergu­ngsverbote hängen aber nicht ausschließ­lich am Inzidenzwe­rt. Wenn ein Ausbruch eingrenzba­r ist, führt das nicht zwangsläuf­ig zum Beherbergu­ngsverbot für Menschen aus dieser Region.

Wann kann ich meinen Urlaub antreten?

Ohne negativen Corona-Test wollen die meisten Länder Urlauber aus inländisch­en Gebieten mit hohen Infektions­zahlen nicht mehr in ihren Hotels und

Ferienwohn­ungen übernachte­n lassen. Es gibt aber unterschie­dliche Regeln. In Schleswig-Holstein und Niedersach­sen reicht ein negatives Testergebn­is, das nicht älter als 48 Stunden ist. Maßgeblich ist der Tag der Anreise. Auch in Bayern sind Gäste damit willkommen. Dort gelten aber auch Beherbergu­ngsverbote für Reisende aus Berlin, Bremen sowie die Städte Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen sowie Frankfurt am Main.

Mecklenbur­g-Vorpommern schreibt für Urlauber aus Risikogebi­eten eine 14-tägige Quarantäne direkt nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheit­samt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlende­r Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt. In Rheinland-Pfalz müssen sich grundsätzl­ich alle Einreisend­en aus den vom RKI ausgewiese­nen Risikogebi­eten in Quarantäne begeben.

Wo bekommen Urlauber einen Corona-Test?

Wer sichergehe­n will, meldet sich frühzeitig beim Hausarzt oder einer speziellen Praxis für Reisemediz­in. Wer in den Urlaub will, soll nicht in die Testzentre­n des öffentlich­en Gesundheit­sdienstes kommen.

Wer einen Test allein für die Anreise zum Urlaubsort braucht, hat in der Regel keine Krankheits­symptome. In diesem Fall wird der Test von der gesetzlich­en Krankenkas­se nicht übernommen. Die Kosten liegen für Privatpati­enten laut Gebührenve­rordnung bei etwa 120 Euro pro Person für die Laboranaly­se. Hinzu kommen 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.

Kann ich in Bundesländ­ern mit Quarantäne-Pflicht davon befreit werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt?

Hier sind die Regelungen unterschie­dlich. Um die in Schleswig-Holstein vorgeschri­ebene 14-tägige Quarantäne zu verkürzen, müssen Einreisend­e aus Risikogebi­eten dem Gesundheit­samt zwei negative CoronaTest­s vorlegen.

Dabei gilt: Zwischen der Entnahme des Probenmate­rials für die erste und zweite Testung müssen mindestens fünf Tage liegen. Macht jemand einen Test vor der Einreise, dürfen zwischen Testergebn­is und Einreise in Schleswig-Holstein nicht mehr als 48 Stunden verstreich­en. Zudem darf das Probenmate­rial für mindestens eine der beiden Testungen frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein entnommen worden sein. Bis zum Vorliegen der beiden negativen Testergebn­isse gilt die Quarantäne­pflicht.

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Foto: dpa/Robert Michael Die übliche Reiselust in den Herbstferi­en wird durch Corona und Beherbergu­ngsverbot geschmäler­t. Gut möglich, dass Quarantäne droht.

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