Heimarbeit ist sozialversicherungspflichtig
Urteile rund um Heimarbeit und Homeoffice
Heimarbeit ist kein Homeoffice. In Heimarbeit wird in der eigenen Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gearbeitet.
Auch wenn die Heimarbeiter im arbeitsrechtlichen Sinne kein festes Arbeitsverhältnis haben, sind Sozialabgaben zu zahlen. Für das Sozialrecht liegt dann eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor. Das Hessische Landessozialgericht entschied am 18. Juni 2020 (Az. L 8 BA 36/19), dass Heimarbeiter als abhängig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig sind, so die AG Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
In besagten Fall war der Bauingenieur und Programmierer von 1989 bis 1992 bei einem Baustatik-Softwarehaus angestellt. Als er umzog, kündigte er und arbeitete bis 2013 als Freier in Heimarbeit für die Firma. Als diese aufgelöst werden sollte, erhielt der Mann keine weiteren Aufträge. Er klagte.
Das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 305/15) stellte in letzter Instanz fest, dass zwischen Firma und Programmierer kein Arbeitsverhältnis bestand. Aber es habe ein Heimarbeitsverhältnis bestanden.
Der Programmierer beantragte bereits Ende 2013 bei der Rentenversicherung die Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status. Für die Rentenversicherung war er bei der Firma abhängig beschäftigt und unterlag der Sozialversicherungspflicht. Dagegen klagte die Firma, da sie den Arbeitgeberanteil nicht nachzahlen wollte.
Das Landessozialgericht bestätigte die Auffassung der Rentenversicherung. Als Programmierer in Heimarbeit sei er sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Heimarbeiter seien Personen, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung erwerbsmäßig arbeiteten. Nach den sozialgesetzlichen Regelungen sind diese Beschäftigte und als solche auch sozialversicherungspflichtig. Dies gelte auch für Tätigkeiten, die eine höherwertige Qualifikation erforderten. Daher sei der Programmierer sozialversicherungspflichtiger Heimarbeiter.