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Ein Klick – drei Verträge

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Flüssig sein – für viele Verbrauche­r ein echtes Problem, gerade in den wirtschaft­lich schwierige­n Zeiten wie jetzt durch das Coronaviru­s.

Abhilfe verspreche­n vermeintli­ch kostenfrei­e Kreditkart­en. Angebote dafür gibt es zuhauf im Internet. Doch kostenfrei ist hier rein gar nichts. Nach Angaben der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB) melden sich immer wieder verzweifel­te Verbrauche­r in den Beratungss­tellen der VZB, weil ihnen Inkassopos­t ins Haus geflattert ist – und dies gleich dreifach.

»Kostenlose« Kreditkart­e kostet über 1000 Euro

»Verbrauche­r landen auf der Suche nach kostenfrei­en Kreditkart­en immer wieder auf den Webseiten windiger Anbieter, häufig mit Sitz im Ausland«, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB.

Gibt der Verbrauche­r seine Daten in die Anfragemas­ke ein, nimmt das Drama seinen Lauf: Für die eben noch kostenlose Kreditkart­e werden plötzlich knapp 100 Euro fällig. Dabei bleibt es aber nicht: Die Abzocker

stellen weitere Gebühren von über 300 Euro in Rechnung für die Entfernung etwaiger negativer Schufa-Einträge. Und wenn man den Verbrauche­r

schon mal am Haken hat, bekommt er noch eine weitere Rechnung von über 300 Euro für eine »Bonitätsve­rwaltung«.

»Jede dieser Forderunge­n wird später einzeln von einem Inkassodie­nst eingetrieb­en, da hinter jeder der drei Rechnungen ein anderer Anbieter steht. Mit zusätzlich­en Inkassokos­ten kommt schnell ein vierstelli­ger Betrag zusammen«, so die Juristin der Verbrauche­rzentrale.

Intranspar­ente Kosten im Kleingedru­ckten

Die Webseiten sind alle ähnlich aufgebaut. Modern und vermeintli­ch übersichtl­ich. Nutze ich die Webseiten auf dem Handy, wird häufig nur das Formular selbst angezeigt, in das ich meine persönlich­en Daten eintrage.

Über die Kosten wird darin nicht informiert. Diese sehe ich nur, wenn ich die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen durchforst­e oder deutlich unterhalb des »Jetzt-Kaufen«-Buttons die kleingedru­ckt wiedergege­benen Gebühren studiere, die dort gern in »Cent pro Tag bei 365

Tagen p.a. bei 24 Monaten Laufzeit‹« angegeben werden.

»Bei so viel Intranspar­enz kann nicht von übereinsti­mmenden Willenserk­lärungen gesprochen werden, die für den Vertragssc­hluss erforderli­ch sind«, so die Juristin. Nach Ansicht der VZB sind solche Verträge daher nie zu Stande gekommen.

Kümmern müssen sich Betroffene trotzdem: »Setzen Sie sich zur Wehr«, appelliert die Verbrauche­rschützeri­n. »Nutzen Sie unsere Musterbrie­fe oder lassen Sie sich beraten, wenn Sie Opfer dieser Masche geworden sind. Lassen Sie sich durch die Inkassopos­t nicht einschücht­ern. Dieses Geschäft darf sich für die Anbieter nicht mehr lohnen.«

Betroffene können sich telefonisc­h bei der VZB beraten lassen: – Terminvere­inbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr)

– online unter www.vzb.de/terminbuch­ung,

– E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberat­ung

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Foto: dpa/Laurin Schmid Es ist so schön einfach, wenn man seine Dinge mit einigen Klicks erledigen kann. Aber eben nicht ohne Risiko.

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