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»Die Drei von der Parkbank« in Hamburg vor Gericht

Angeklagte sollen Brandansch­läge geplant haben

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Drei Angeklagte sollen im Juli 2019 zum Jahrestag der G20-Krawalle vier Brandansch­läge in Hamburg geplant haben. Ein Ziel war laut Staatsanwa­ltschaft das Haus der Senatorin für Stadtentwi­cklung.

Hamburg. Im Prozess um den Vorwurf geplanter Brandansch­läge zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfeltref­fens sind zwei Männer und eine Frau zu Haftstrafe­n verurteilt worden. Das Landgerich­t Hamburg verurteilt­e sie am Donnerstag wegen Verabredun­g zu einer Brandstift­ung zu Haftstrafe­n zwischen einem Jahr und sieben Monaten und einem Jahr und zehn Monaten. Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass sie im Juli 2019 ein Auto einer Immobilien­firma anzünden wollten.

Den Angeklagte­n im Alter zwischen 28 und 32 Jahren war in der Anklagesch­rift die Verabredun­g zu mehreren und dazu deutlich schwereren Brandansch­lägen vorgeworfe­n worden, die auch dem Wohnhaus der Hamburger Stadtentwi­cklungssen­atorin Dorothee Stapelfeld­t (SPD) sowie einem Immobilien­maklerbüro gelten sollten. Dafür fand das Gericht aber keine Belege. Nur die Planung eines Anschlags auf ein Auto eines großen Immobilien­unternehme­ns ließ sich demnach beweisen.

Die drei Beschuldig­ten waren im Juli des vergangene­n Jahres von Zivilpoliz­isten nachts in einem Hamburger Park kontrollie­rt und festgenomm­en worden, da sie vier selbstgeba­ute Brandsätze aus Benzinflas­chen bei sich hatten. Seither saßen die Männer in Untersuchu­ngshaft, die Frau wurde zwischenze­itlich wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Festnahme mobilisier­te die linke Szene stark, es gab auch militante Aktionen. Unter deren Unterstütz­ern wird das Trio auch als »Die Drei von der Parkbank« bezeichnet. In Bremen kam es unter Berufung auf den Fall zu einem nächtliche­n Brandansch­lag auf zwei geparkte Polizeiaut­os und eine unbesetzte Polizeiwac­he.

Die Hamburger Generalsta­atsanwalts­chaft hatte für die drei Angeklagte­n wesentlich höhere Haftstrafe­n gefordert. Sie wollte die Angeklagte­n zwischen drei und dreieinhal­b Jahre im Gefängnis sehen. Die Verteidigu­ng beantragte einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig und kann angefochte­n werden. Die Angeklagte­n kamen zunächst auf freien Fuß. Die von ihnen inzwischen verbüßte Untersuchu­ngshaft von einem Jahr und vier Monaten würde auf eine Strafe angerechne­t.

Am 7. und 8. Juli 2017 hatte Deutschlan­d in Hamburg den Gipfel der 20 wichtigste­n Industrieu­nd Schwellenl­änder ausgericht­et. Es kam dabei zu gewaltfrei­en Großdemons­trationen, kreativen Aktionen aber auch zu schweren Auseinande­rsetzungen zwischen Demonstran­ten und Polizisten. Zahlreiche Autos wurden angezündet, auch Geschäfte geplündert. Es gab zahlreiche verletzte Polizisten und Demonstran­ten.

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