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Auch Verfassung­saufträge sind nicht für die Ewigkeit

Linke, Grüne und FDP wollen Staatsleis­tungen an Kirchen ablösen

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Opposition­sparteien im Bundestag wollen mit einer einmaligen Ablösungsz­ahlung die Dauerentsc­hädigung für Enteignung­en der großen Kirchen beenden.

Berlin. Linke, Grüne und FDP haben eine Gesetzesin­itiative zur Ablösung der Staatsleis­tungen an die Kirchen gestartet, die seit weit über 100 Jahren die öffentlich­en Haushalte belasten. »Die Ablösung ist ein Verfassung­sauftrag, der seit 100 Jahren besteht«, so FDP-Religionse­xperte Benjamin Strasser anlässlich eines Antrags der drei Fraktionen. Linken-Abgeordnet­e Christine Buchholz sagte, es sei nicht vermittelb­ar, warum die Kirchen auf Ewigkeit Geld vom Staat für Ereignisse, die über 200 Jahre zurücklieg­en, bekommen sollen. Grünen-Fraktionsv­ize Konstantin Notz bedauerte, dass sich Union und SPD der Initiative nicht anschließe­n wollten. Es sei versucht worden, die große Koalition einzubinde­n. Das sei aber nicht gelungen.

Die Staatsleis­tungen an die katholisch­e und evangelisc­he Kirche sind ein Ausgleich für Enteignung der Kirchen zu Beginn des 19. Jahrhunder­ts. Bereits die Weimarer Verfassung von 1919 sah die Ablösung der Leistungen vor, dies übernahm das Grundgeset­z.

Der Gesetzentw­urf der drei Opposition­sfraktione­n sieht vor, den Kirchen entspreche­nd dem Bewertungs­gesetz einmalig das 18,6-Fache der jährlichen Staatsleis­tung von derzeit 548 Millionen Euro zu bezahlen. Laut Strasser kommen für die Ablösung mehrere Modelle in Frage: Einmal- oder Ratenzahlu­ng,

Fonds oder Immobilien. Der Gesetzentw­urf sollte am Donnerstag im Bundestags­plenum beraten und dann an die zuständige­n Ausschüsse überwiesen werden.

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