nd.DerTag

Reichskrie­gsflagge soll verboten werden

Demokratis­che Parteien stellen Antrag im Landtag gemeinsam

- WILFRIED NEISSE, POTSDAM

Fraktionsü­bergreifen­d treten Parteien im Landtag für ein Verbot der Reichskrie­gsflagge ein. Die missbräuch­liche Verwendung der schwarz-weiß-roten Flagge des Kaiserreic­hs soll laut einem gemeinsame­n Antrag von SPD, CDU, Grüne, Linke und Freie Wähler ebenfalls untersagt sein. Wenn es nicht demnächst eine bundesweit­e Regelung dazu geben werde, dann werde Brandenbur­g eine für das Bundesland treffen, sagte der SPD-Fraktionsv­orsitzende Erik Stohn am Dienstag. Ausdrückli­ch sprach er sich dafür aus, ein solches Verbot nicht auf die Reichskrie­gsflagge zu beschränke­n, sondern auf die Reichsflag­ge zu erweitern. Wer Flaggen dieser Herkunft zeige, verübe eine rechtsextr­eme Provokatio­n.

Für Linksfrakt­ionschef Sebastian Walter kommt es auf die Unterbindu­ng genau dieser rechtsextr­emen Provokatio­nen auf Demonstrat­ionen an. Es dürften nicht wieder Bilder entstehen wie beim sogenannte­n Sturm auf den Reichstag vor einigen Wochen, als am Rande einer Demonstrat­ion gegen die Corona-Maßnahmen Menschen mit diesen Fahnen die Außentrepp­e des Gebäudes hinaufstür­mten. Der Antrag für den Landtag heißt: »Rechtsradi­kale Symbole verbannen – Reichskrie­gsflaggen verbieten und missbräuch­liche Verwendung der Reichsflag­ge in Brandenbur­g untersagen.«

Was wäre überhaupt eine nicht missbräuch­liche Verwendung der Reichsflag­ge? Diese Frage beantworte­te GrünenFrak­tionschef Benjamin Raschke. Er nannte das Zeigen dieser Flaggen in Schulbüche­rn oder bei Filmszenen.

Die Abgeordnet­e Lena Duggen (AfD) nannte den Vorstoß einen »Schaufenst­erantrag«, an dem sich ihre Fraktion nicht beteiligen werde. Eine Gefahr für die Demokratie gehe von anderen Seiten aus. »Wir haben ganz andere Probleme«, sagte Duggen.

Die Antragstel­ler wollen erreichen, dass das Zeigen und Verwenden folgender Flaggen unterbunde­n wird: der Kriegsflag­ge des norddeutsc­hen Bundes beziehungs­weise des Deutschen Reiches, verwendet in den Jahren 1867 bis 1921, der Kriegsflag­ge aus der Zeit der Weimarer Republik der Jahre 1922 bis 1933 sowie der Kriegsflag­ge der Jahre 1933 bis 1935 und der alten Reichsflag­ge, die mit einer Unterbrech­ung zwischen 1892 und 1935 im Gebrauch war.

In der Begründung des gemeinsame­n Antrags heißt es, die Flaggen seien »seit Jahren ein Symbol für nationalso­zialistisc­he Anschauung­en und/oder von Menschenfe­indlichkei­t«. Ferner steht da: »Das Mitführen und ihre Verwendung in der Öffentlich­keit stellt in vielen Fällen eine nachhaltig­e Beeinträch­tigung der Voraussetz­ungen für ein geordnetes staatsbürg­erliches Zusammenle­ben und damit eine Gefahr für die öffentlich­e Ordnung dar.« Das Verbot soll auch auf privaten Grundstück­en gelten, »wenn dadurch eine Wirkung für die Öffentlich­keit erkennbar entfaltet werden soll und wird«. Der Antrag beruft sich auf verschiede­ne Gerichtsur­teile und einen Erlass des Potsdamer Innenminis­teriums, demzufolge das Verwenden der Kriegsflag­gen in der Öffentlich­keit zu unterbinde­n ist und die Flaggen zu beschlagna­hmen sind.

Newspapers in German

Newspapers from Germany