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Bis 30. November Kfz-Versicheru­ng prüfen

Was ist neu seit November 2020?

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Über die seit dem 2. November geltenden neuen Regeln im öffentlich­en und privaten Bereich wurde im Ratgeber vor einer Woche informiert. Doch seit November traten noch weitere Änderungen in Kraft. Kfz-Versicheru­ng:

Wer seinen Kfz-Versicheru­ngsvertrag zum Jahreswech­sel ändern will, muss bis zum 30. November eine rechtsgült­ige Kündigung vorlegen. Die Kündigung kann per Post, per Fax und bei den meisten Versicheru­ngen auch per E-Mail eingereich­t werden. Achten Sie darauf, dass Sie einen Sendebeleg behalten, um Ihre Kündigung nachweisen zu können (siehe auch Ratgeber vom 4. November 2020, Seite 7).

Lohnsteuer­ermäßigung:

Der Antrag auf Lohnsteuer­ermäßigung muss bis zum 30. November 2020 beim zuständige­n Finanzamt eingereich­t werden. Das Finanzamt kann Ihnen bei entspreche­nden Nachweisen einen Freibetrag einräumen, was bereits ab Dezember 2020 greift. Das bedeutet, dass Sie auf eine bestimmte Summe Ihres Geldes keine Steuern zahlen müssen. Die Freibeträg­e sollen besonders hohe finanziell­en Belastunge­n ausgleiche­n. Dazu zählen beispielsw­eise Unterhalts­kosten für Kinder, Fortbildun­gskosten bei der Arbeit oder Pflegekost­en.

Für einen Freibetrag müssen Sie in den meisten Fällen Aufwendung­en von mindestens 600 Euro nachweisen. Ist die Ermäßigung einmal gewährt, gilt sie für zwei Jahre. Ändern sich in dieser Zeit Ihre Lebensumst­ände, müssen Sie das Ihrem Finanzamt melden.

Qualitätsp­rüfungen in der Pflege:

Am 1. November sind neue Richtlinie­n zur Qualitätsp­rüfung in der vollstatio­nären Pflege in Kraft getreten. Bisher bekamen die Pflegeheim­e reihenweis­e Bestnoten – auch wenn es an der Versorgung der Bewohner haperte. Das neue zweistufig­e Verfahren soll eventuelle Missstände aufdecken. Dafür erheben die Heime alle sechs Monate Daten zu unterschie­dlichen Bereichen. Dazu zählt beispielsw­eise die Fähigkeit zur selbststän­digen Körperpfle­ge oder die Häufigkeit von Stürzen. Im zweiten Schritt besuchen die Prüfer der Krankenkas­sen alle 14 Monate die Einrichtun­gen und vergleiche­n die erhobenen Daten mit den Qualitätss­tandards der Pflege vor Ort.

Nährwert-Ampel:

Zum 1. November haben die Lebensmitt­el-Hersteller in Deutschlan­d die Ernährungs­kennzeichn­ung Nutri-Score auf freiwillig­er Basis eingeführt. Die Nährwert-Ampel vom grünen A bis zum roten E sollen Verbrauche­r zukünftig auf den ersten Blick erkennen können, ob das entspreche­nde Lebensmitt­el zu einer gesunden Ernährung beiträgt.

Elektronis­che Rechnungen:

Seit dem 27. November 2019 müssen alle Bundesbehö­rden elektronis­che Rechnungen annehmen. Die 2017 verabschie­dete E-Rechnungsv­erordnung wird ab 17. November 2020 auf alle Bundesbehö­rden erweitert. Für Bundesländ­er und Kommunen gilt die Verordnung allerdings noch nicht. Die einheitlic­hen Standards sollen die Handhabung der Rechnungss­tellung erleichter­n.

Gewerbeanm­eldung:

Ab November gibt es für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung eines Gewerbes neue Mustervord­rucke. Die Ankreuzfel­der für die Geschlecht­sbezeichnu­ngen »männlich« und »weiblich« werden um das Ankreuzfel­d »divers« erweitert.

Rauchverbo­t in Österreich:

Am 1. November ist ein Rauchverbo­t in Österreich­s Gastronomi­e in Kraft getreten. Es gilt auch für Shishas und E-Zigaretten. Davon betroffen sind auch Kinos und Theater. Hotels können in Nebenräume­n Raucherare­ale einrichten. nd

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Foto: dpa/Tom Weller Bisher bekamen Pflegeheim­e durchweg Bestnoten – auch wenn es an der Versorgung der Bewohner haperte. Nunmehr gibt es einen neuen Pflege-TÜV.

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