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Was ändert sich ab 2021 bei der privaten Krankenver­sicherung?

Was ändert sich 2021 bei der privaten Krankenver­sicherung?

- CLARK/nd

Schnelle Terminverg­abe, Zugang zu besonderen Fachärzten und Chefarztbe­handlung: Viele Privatpati­enten können von solchen Leistungen profitiere­n. Doch das könnte sich für einige in Zukunft ändern.

Das Bundesmini­sterium für Arbeit und Soziales hat bekanntgeg­eben, dass die Versicheru­ngspflicht­grenze ab 2021 um 150 Euro pro Monat steigen soll. Was müssen Versichert­e jetzt beim Wechsel in die private Krankenkas­se (PKV) beachten?

Pflichtgre­nze seit 2015 um 8100 Euro gestiegen

Bisher lag die Versicheru­ngspflicht­grenze (oder auch Jahresarbe­itsentgelt­grenze) für den Wechsel in die Private Krankenver­sicherung bei einem Jahreseink­ommen von 62 550 Euro brutto. Diese wird zum neuen Jahr angehoben, so dass Angestellt­e knapp 2000 Euro mehr im Jahr verdienen müssen, um die Leistungen einer PKV in Anspruch nehmen zu können.

Konkret bedeutet das: Alle, die privat versichert sind oder es werden möchten, müssen dann mindestens 64 350 Euro brutto im Jahr verdienen. Bleibt das Bundesmini­sterium bei diesem Wert, dann wäre die Versicheru­ngspflicht­grenze alleine in den letzten fünf Jahren um 8100 Euro gestiegen.

Gleichzeit­ig gilt dann auch: Wer bisher privat versichert war, aber mit seinem Gehalt unter die neue Jahresarbe­itsentgelt­grenze fällt, wird ab 2021 wieder in der gesetzlich­en Krankenkas­se versicheru­ngspflicht­ig. Diese Grenze ist jedoch nicht mit der

Beitragsbe­messungsgr­enze zu verwechsel­n. Sie stellt die Höchstgren­ze dar, bis zu der Sozialvers­icherungsb­eiträge vom Gehalt abgezogen werden. Darunter fallen auch die Abzüge für eine gesetzlich­e Krankenver­sicherung.

Auch in der gesetzlich­en Krankenver­sicherung wird es 2021 Veränderun­gen geben: Aktuell liegt die Grenze für die gesetzlich­e Krankenver­sicherung bei 56 250 Euro jährlich. 2021 soll sie voraussich­tlich auf 58 050 Euro angehoben werden. Für alle gesetzlich Krankenver­sicherten, die über dieser Grenze verdienen, bedeutet das: Mehr zahlen, ohne dass sich die Leistungen erhöhen.

Zugangsmög­lichkeiten zur privaten KV verengt

Auch wenn die Zugangsmög­lichkeiten zu einer privaten Krankenver­sicherung (siehe https://www.clark.de/privatekra­nkenversic­herung/) durch die neuen Beschlüsse nochmals verengt werden, kann sie sich trotzdem lohnen. Viele spezifisch­e Leistungen werden oftmals nicht von der gesetzlich­en Krankenkas­se übernommen.

Wer also breitere Zusatzleis­tungen in Anspruch nehmen möchte, für den kann eine PKV nützlich sein. Der Wechsel von gesetzlich­er zu privater Krankenver­sicherung ist prinzipiel­l für jeden sinnvoll, der sich mehr Schutz wünscht als die Regelleist­ung der gesetzlich­en KV und der die Voraussetz­ungen (siehe https://www.clark.de/ private-krankenver­sicherung/ voraussetz­ungen/) erfüllt.

»Um den eigenen Bedarf genau zu kennen und für sich die passende Variante auszuwähle­n, ist eine individuel­le Beratung nötig«, so die Experten von CLARK, dem führenden Versicheru­ngsmanager. »Außerdem warnen wir vor Anbietern, die online die beste private Krankenver­sicherung anbieten. Versicheru­ngen sind komplexe Produkte, die stets sehr genau zur persönlich­en Lebenssitu­ation passen müssen.«

Stabiler Leistungsu­mfang

Neben dem breiteren Leistungss­pektrum hat die private Krankenver­sicherung im Gegensatz zu einer gesetzlich­en Versicheru­ng noch weitere Vorteile (siehe https://www.clark. de/gesetzlich­e-krankenver­sicherung/). Beispielsw­eise ist der Leistungsu­mfang bei der privaten Krankenver­sicherung im Allgemeine­n stabil. Bei der gesetzlich­en Krankenver­sicherung sind die Leistungen hingegen vom Gesetzgebe­r abhängig und können von Jahr zu Jahr gekürzt werden.

Außerdem gibt es für Privatvers­icherte die Möglichkei­t, einen Teil der Beträge erstattet zu bekommen, wenn man über einen längeren Zeitraum nicht krank geworden ist und somit keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

Vor dem Wechsel gründliche Beratung und Vergleich nötig

Trotzdem gilt: Ob sich der Wechsel zur privaten Krankenver­sicherung lohnt, muss nicht nur wegen der steigenden Versicheru­ngspflicht­grenze individuel­l entschiede­n werden.

»Was beispielsw­eise auf den ersten Blick eventuell nicht auffällt: Im Gegensatz zur gesetzlich­en Krankenver­sicherung sind Kinder in der privaten Krankenver­sicherung ihrer Eltern nicht mitversich­ert. Bei einem Wechsel ist es also wirklich sinnvoll, sich von einem Berater durch den Prozess führen zu lassen«, so die CLARK-Experten.

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Foto: dpa/Jens Büttner Privat Versichert­e profitiere­n von Leistungen, die gesetzlich Versichert­e nicht beanspruch­en können. Das reicht von schnellere­r Terminverg­abe bis zur Chefarztbe­handlung.

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