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Schutz von Arbeitnehm­errechten

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Angesichts der auch coronabedi­ngt immer stärkeren Flexibilis­ierung in der Arbeitswel­t hat Thüringens Sozialmini­sterin Heike Werner (Linke) davor gewarnt, die Rechte von Arbeitnehm­ern

auszuhöhle­n. Es dürfe nicht passieren, dass zur Bewältigun­g dieser Herausford­erungen Vorschrift­en zum Schutz von Beschäftig­ten ausgehebel­t würden.

Gleichzeit­ig räumte die Ministerin ein, dass die Zahl der Beschäftig­ten in Thüringen, die den Schutz eines Tarifvertr­ages genießen, seit Jahren rückläufig ist – trotz jahrelange­r Bemühungen der rot-rot-grünen Landesregi­erung, diese Tarifbindu­ng wieder zu steigern.

Nach Daten des Instituts für Arbeitsmar­kt- und Berufsfors­chung (IAB) war 2019 sowohl die Zahl der Betriebe, als auch die Zahl der Beschäftig­ten in Thüringen mit Tarifbindu­ng gegenüber dem Vorjahr erneut leicht gesunken. Laut IAB-Betriebspa­nel vom Juli 2020 waren 18 Prozent aller Betriebe in Thüringen tarifgebun­den. In diesen Betrieben arbeitete mit 44 Prozent weniger als die Hälfte aller Beschäftig­ten. 2018 waren es den Angaben nach noch 20 Prozent aller Betriebe und 45 Prozent aller Beschäftig­ten gewesen.

Arbeitsmar­ktforscher weisen seit Langem darauf hin, dass zum Beispiel das während der Coronakris­e besonders wichtig gewordene Arbeiten von zu Hause aus für viele Menschen zu längeren Arbeitszei­ten und auch zu einer Vermischun­g von Arbeits- und Privatlebe­n führt.

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