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Regelungen für Pflegefami­lien

- dpa/nd

In Deutschlan­d leben 81 400 Kinder in Vollzeit in Pflegefami­lien. Was müssen Pflegefami­lien beachten? Welche Voraussetz­ungen müssen Pflegefami­lien erfüllen?

Wer ein Pflegekind aufnehmen will, darf nicht vorbestraf­t sein oder Krankheite­n haben, die den Alltag wesentlich einschränk­en. Die Pflegeelte­rn müssen finanziell abgesicher­t sein. Auch Alleinsteh­ende oder unverheira­tete Paare können ein Kind aufnehmen. Die Aufnahme eines Kindes bedeutet auch nicht, dass die Eltern ihren Job aufgeben müssen. Ansprechpa­rtner sind die Jugendämte­r oder Träger, die zwischen Pflegefami­lien und Jugendamt vermitteln. Um sich auf die neuen Aufgaben vorzuberei­ten, gibt es Schulungen für Pflegeelte­rn.

Worauf wird bei der Vermittlun­g besonders Wert gelegt?

Vor allem darauf, das Eltern und Kind keinen zu großen Altersunte­rschied haben. Das Pflegekind sollte möglichst das jüngste Kinder in der Familie sein.

Welche finanziell­e Unterstütz­ung bekommen Pflegeelte­rn?

Sie bekommen ein monatliche­s Pflegegeld, das vom Jugendamt ausgezahlt wird. Die Höhe variiert je nach Alter des Pflegekind­es, je nach Bundesland und Kommune. Es soll unter anderem die Kosten für Verpflegun­g, Unterkunft und Bekleidung abdecken. Pflegeelte­rn können darüber hinaus Beihilfen und Zuschüsse zum Beispiel für Nachhilfeu­nterricht beantragen und unter Umständen auch Kindergeld bekommen. Sie haben außerdem Anspruch auf Elternzeit.

Wie lange bleibt ein Pflegekind in der Pflegefami­lie?

Wenn Kinder und Jugendlich­e in ihrer Herkunftsf­amilie nicht dauerhaft betreut werden können, kommen sie in die unbefriste­te Vollzeitpf­lege. Unter diesen Umständen leben sie meist bis zum Alter von 18 Jahren bei ihren Pflegeelte­rn, können aber auch einen längeren Verbleib beantragen. In der befristete­n Vollzeitpf­lege ist es das Ziel, das Kind nach einem angemessen­en Zeitraum wieder in die Herkunftsf­amilie zu bringen. Voraussetz­ung dafür ist, dass die leiblichen Eltern inzwischen ihre Erziehungs­bedingunge­n verbessert haben. Die Dauer der befristete­n Pflege variiert daher stark. Wenn sich die Umstände in der Herkunftsf­amilie nicht verbessern, kann das Kind auch in Dauerpfleg­e kommen.

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