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Die Antworten von Reisebüros machen mitunter sprachlos«

- vzn/nd

Geplatzte Reisepläne, annulliert­e Flüge und Streit um Stornogebü­hren: In der Coronakris­e sind die Anfragen bei den Verbrauche­rschützern bundesweit massiv gestiegen. So sind beispielsw­eise in der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen pro Woche allein am Telefon und per Video bis zu 700 Beratungsg­espräche angefallen – in Spitzenzei­ten während des Lockdowns sogar 1000 pro Woche.

Dabei konnten allerdings nicht alle Anfragen beantworte­t werden, und zwar aus personelle­n Gründen und weil die Sachverhal­te oft neu und die Fälle juristisch anspruchsv­oll waren. Viele Beratungen seien nicht in wenigen Minuten abzuhandel­n.

Vor allem Pauschalre­isen, Hotels und Unterkünft­e, Flüge oder Laufzeitve­rträge in Fitnessstu­dios waren laut Verbrauche­rzentrale die Top-Beratungst­hemen zwischen März und September. Vor der Krise bestand vor allem in Sachen Telefon und Internet sowie rund um den Mobilfunk Beratungsb­edarf.

Im Streit mit der Reise- und Veranstalt­ungsbranch­e gehe es um hohe Summen, die die Anbieter teils unrechtmäß­ig einbehielt­en. Bei den Verbrauche­rn sei der Frust über das unanständi­ge Geschäftsg­ebaren deutlich zu spüren gewesen, sagt Petra Kristandt. Geschäftsf­ührerin der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Beispiel Pauschalre­ise: Im November 2019 habe ein niedersäch­sischer Verbrauche­r für September 2020 eine Pauschalre­ise nach Mallorca gebucht. Nach der erneuten Reisewarnu­ng für die Balearen habe er kostenlos stornieren wollen, der Anbieter lehnte aber ab mit der Begründung, die Corona-Pandemie zähle zum »allgemeine­n Lebensrisi­ko«, steigende Infektions­zahlen seien kein außergewöh­nliches Ereignis mehr. Die Verbrauche­rzentrale beurteilte das als absurd und falsch. Die Rechtslage sei eindeutig: Die Reise müsse kostenlos storniert werden. Beispiel Kreuzfahrt­en: Ein Kunde habe in einem Reisebüro in Salzgitter für August 2020 eine dreitägige Kreuzfahrt gebucht. Im Juni sagte er die Fahrt wegen Reisewarnu­ng für den Zeitraum ab. Der Kreuzfahrt­anbieter verlangte dennoch 100 Prozent Stornokost­en.

Das Reisebüro habe dem Kunden erklärt: »Das Problem bei der Ausübung eines Rücktritts­rechtes ist immer, dass der, der sein Geld zurückhabe­n will, das notfalls gerichtlic­h einfordern muss.« Die Antwort mache sprachlos, so die Verbrauche­rschützer.

Anfrageflu­t durch umgestellt­e kostenlose Telefonber­atung

Die Telefonber­atung sei seit Dezember 2019 von kostenpfli­chtig auf kostenlos umgestellt worden. Damit stieg die

Zahl telefonisc­her Beratungen von 200 im Monat auf 200 pro Woche. Die meisten Beratungsg­espräche (36 Prozent) drehten sich um das Verbrauche­rrecht, um Probleme mit Handwerker­n und Kundendien­sten sowie Rechtsfrag­en zu Reklamatio­nen.

23 Prozent der Fragen betrafen das Internet und Telefon. Ein typischer Fall: Ein Verbrauche­r bekommt deutlich überhöhte Mobilfunkr­echnungen für das Smartphone seiner Tochter, darunter Drittanbie­terforderu­ngen für Spiele über rund 1400 Euro.

Aber die Eltern haben keinen Vertrag mit dem Spieleanbi­eter abgeschlos­sen. Minderjähr­igen ein Handy zu überlassen, bedeute nicht automatisc­h die Erlaubnis, Käufe damit abzuwickel­n.

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