Ausgleichszahlungen noch bis zum 15. November möglich
Die Geschädigten der Thomas-Cook-Insolvenz – verursacht durch die CoronaPandemie im Jahr 2019 – können die freiwilligen Ausgleichszahlungen beim Bund beantragen. Anmeldungen dafür sind noch bis zum 15. November 2020 möglich.
Die Insolvenz der britischen Muttergesellschaft Thomas Cook Group betraf im Jahr 2019 bekanntlich auch die deutschen Ableger Bucher Reisen, Öger Tours GmbH, Thomas Cook International AG und Tour Vital Touristik GmbH. Auch die deutschen Reiseunternehmen mussten Ende September 2019 bei Gericht Insolvenzanträge einreichen. Gebuchte und bereits bezahlte Reisen wurden demzufolge abgesagt.
Die Insolvenzversicherung Zurich hat den Gesamtschaden auf 347 Millionen Euro beziffert. Erstattet wurden den betroffenen Kunden letztlich nur 17,5 Prozent ihrer Ansprüche, da die Haftungssumme pro Geschäftsjahr auf 110 Millionen Euro begrenzt war.
Den größeren, noch ausstehenden Rest der von Verbrauchern geleisteten Zahlungen übernimmt seit Mai dieses Jahres der Bund als sogenannte freiwillige Ausgleichszahlung. Dafür steht den Betroffenen ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung. Auf der Website des Bundesjustizministeriums (BMJV) sind die entsprechenden Adressen benannt.
Um den Ausgleichsanspruch geltend machen zu können, muss der betroffene Verbraucher zuvor seine Ansprüche bei der Insolvenzversicherung Zurich und beim Insolvenzverwalter angemeldet haben.
Die bundesweiten Verbraucherzentralen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin: Betroffene Verbraucher, die ihre Ansprüche im Thomas-Cook-Bundportal noch nicht geltend gemacht haben, sollten dies umgehend nachholen. Die Anmeldungen werden laut BMJV noch bis zum 15. November 2020 entgegengenommen.
Interessierte Verbraucher können sich mit ihren Fragen und Problemen rund um das Reiserecht direkt an die jeweiligen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale vor Ort wenden und dort eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) hat ein landesweites Servicetelefon geschaltet unter der Rufnummer (0345) 29 27 800 für Auskünfte, Terminvereinbarungen für Beratungen.