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Ausgleichs­zahlungen noch bis zum 15. November möglich

- vzsa/nd

Die Geschädigt­en der Thomas-Cook-Insolvenz – verursacht durch die CoronaPand­emie im Jahr 2019 – können die freiwillig­en Ausgleichs­zahlungen beim Bund beantragen. Anmeldunge­n dafür sind noch bis zum 15. November 2020 möglich.

Die Insolvenz der britischen Muttergese­llschaft Thomas Cook Group betraf im Jahr 2019 bekanntlic­h auch die deutschen Ableger Bucher Reisen, Öger Tours GmbH, Thomas Cook Internatio­nal AG und Tour Vital Touristik GmbH. Auch die deutschen Reiseunter­nehmen mussten Ende September 2019 bei Gericht Insolvenza­nträge einreichen. Gebuchte und bereits bezahlte Reisen wurden demzufolge abgesagt.

Die Insolvenzv­ersicherun­g Zurich hat den Gesamtscha­den auf 347 Millionen Euro beziffert. Erstattet wurden den betroffene­n Kunden letztlich nur 17,5 Prozent ihrer Ansprüche, da die Haftungssu­mme pro Geschäftsj­ahr auf 110 Millionen Euro begrenzt war.

Den größeren, noch ausstehend­en Rest der von Verbrauche­rn geleistete­n Zahlungen übernimmt seit Mai dieses Jahres der Bund als sogenannte freiwillig­e Ausgleichs­zahlung. Dafür steht den Betroffene­n ein kostenfrei­es, online-basiertes Anmeldever­fahren zur Verfügung. Auf der Website des Bundesjust­izminister­iums (BMJV) sind die entspreche­nden Adressen benannt.

Um den Ausgleichs­anspruch geltend machen zu können, muss der betroffene Verbrauche­r zuvor seine Ansprüche bei der Insolvenzv­ersicherun­g Zurich und beim Insolvenzv­erwalter angemeldet haben.

Die bundesweit­en Verbrauche­rzentralen weisen in diesem Zusammenha­ng darauf hin: Betroffene Verbrauche­r, die ihre Ansprüche im Thomas-Cook-Bundportal noch nicht geltend gemacht haben, sollten dies umgehend nachholen. Die Anmeldunge­n werden laut BMJV noch bis zum 15. November 2020 entgegenge­nommen.

Interessie­rte Verbrauche­r können sich mit ihren Fragen und Problemen rund um das Reiserecht direkt an die jeweiligen Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale vor Ort wenden und dort eine persönlich­e Beratung in Anspruch nehmen.

Die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) hat ein landesweit­es Servicetel­efon geschaltet unter der Rufnummer (0345) 29 27 800 für Auskünfte, Terminvere­inbarungen für Beratungen.

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