Das geltende Kontaktverbot macht auch vor Trauerhallen nicht halt
Welche Regeln für Beerdigungen und Gedenkfeiern in Zeiten des Coronavirus gelten / Beisetzungen sind derzeit nur im kleinsten Rahmen erlaubt
Die Coronavirus-Zeiten sind für alle beschwerlich. Das umso mehr, wenn dazu noch ein Trauerfall eingetreten ist. Denn das Kontaktverbot gilt auch in der Trauerhalle.
Der Abschied von Verstorbenen kann wegen der Coronakrise nicht so ablaufen, wie Hinterbliebene sich das gewünscht haben. Aber Beerdigungen an der frischen Luft sind im engsten Familienkreis trotz des geltenden Kontaktverbots weiterhin möglich. Trauerfeiern mit Reden und Musik dürfen aber nicht stattfinden. Ist also die Verschiebung von Beerdigung und Trauerfeier eine Option?
Ja, aber es gibt Grenzen. »Man muss die Bestattungsfristen der Landesgesetze beachten«, erklärt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter. Diese variieren bei Erdbestattungen von zwei bis maximal zehn Tage nach dem Tod. Bei Urnenbestattungen kann man auch noch mehrere Wochen nach dem Tod bestatten. Unter Umständen lassen sich die Fristen verlängern.
Keine Extrakosten bei späterer Feier
Der Bestatter wäre auch für die Organisation zuständig, wenn eine Gedenkfeier später stattfinden soll. Diesen Termin könne man aber nur perspektivisch festlegen, weil niemand wisse, wie es mit der Corona-Krise weitergehe, gibt Elke Herrnberger zu bedenken. Von daher müssen Angehörige keine Extrakosten
für eine spätere Gedenkfeier befürchten. Wenn die Feier zum aktuellen Zeitpunkt entfällt, wird ja keine Halle oder Ähnliches benutzt. Dann fallen demzufolge für die Feier selbst keine Kosten an, sondern die Feier verschiebt sich einfach nur.
Live-Streaming für persönlichen Abschied
Für die Trauernden ergibt sich das Problem, dass ein geliebter Mensch gestorben ist, aber bei der Abschiedsfeier kann man nicht dabei sein. Trauerfeiern gelten als »private Veranstaltungen«. Danach ist die Zahl der Plätze in den Trauerhallen beschränkt. Momentan dürfen in geschlossenen Räumen 20 Personen anwesend sein. Im Freien sind es 50.
Daher ist es zuletzt schon mehrfach vorgekommen, dass man Trauerfeiern mit Kamera und Mikrofon aufgezeichnet hat, um den zwangsläufig daheimgebliebenen Angehörigen im Nachgang ein Video zur Verfügung zu stellen. Die Angehörigen wollen nicht nur später über die Feier erzählen können, sondern auch Aufnahmen davon weitergeben. Zudem würden Personen, die zu Risikogruppen gehören und lieber zu Hause geblieben sind, so auch einbezogen. Auch das LiveStreaming von Beisetzungen über das Internet ist möglich und wird bundesweit schon von vielen Bestattern angeboten.
»Die digitalen Möglichkeiten haben durch Corona eine völlig neue Bedeutung erfahren«, sagt Simon J. Walter, Kulturbeauftragter der Stiftung Deutsche Bestattungskultur.
Sie machen Sinn, wenn Trauernde durch die gegenwärtigen Verhaltensregeln ausgeschlossen sind. Sie können sich das Video oder den Stream zu Hause anschauen. Das kann immer nur »ein Behelf sein« und eine persönliche Abschiednahme nicht 1:1 ersetzen.
Viele Einschränkungen für Angehörige
Auch andere Einschränkungen in der Corona-Pandemie machen Angehörigen bei Beerdigungen das Leben zusätzlich noch schwerer. Beileidsbekundungen mit Umarmungen und Händeschütteln sind derzeit ebenso nicht erlaubt wie der »Trauerkaffee«, bei dem man im Anschluss an die Beisetzung noch in einem Restaurant zusammensitzt. »Dass das wegfällt, fällt vielen schwer«, sagen die Bestatter unisono. Denn es sei wichtig, dass man sich nach der Beerdigung noch austauschen und über den Verstorbenen reden könne.
Man könne davon ausgehen, »dass viele Menschen anders und schwerer trauern, weil der Abschied von einem geliebten Menschen einfach nicht so sein konnte, wie er unter normalen Umständen gewesen wäre«, sagt Simon J. Walter. Manche entschieden sich daher bewusst für eine Feuerbestattung, um Trauerfeier und Beisetzung zeitlich herauszögern zu können – in der Hoffnung, dass man dann Beschränkungen entgehen könne.
Trauerfeier nur noch im kleinen Rahmen
Im letzten Sommer sind laut Bundesverband Deutscher Bestatter viele Trauerfeiern direkt ans Grab verlegt worden, um möglichst vielen Trauergästen eine Teilnahme zu ermöglichen. Bei Regenwetter wurden etwas abseits der Grabstelle sogar Zelte aufgestellt. Mit Blick auf den bevorstehenden Winter ist das unter freiem Himmel natürlich zunehmend schwerer umsetzbar, so Walter weiter. Dabei seien die Trauerfeiern am Grab ähnlich abgelaufen wie in Innenräumen, auch mit Trauerkapelle und anderem.
Viele trauernde Angehörige sagen, sie wollten die Trauerfeier in ganz kleinem Rahmen abhalten, auch deshalb, um sich keinen familiären oder anderen Ärger einzuhandeln, wen sie nun einladen oder wen nicht. Der momentane Trend sei auch, dass am Grab nur ganz wenige Worte gesagt werden. Und das war's. Die Erfahrungen der Bestatter besagen, dass die trauernde Gemeinde darunter besonders leidet.
Dass vieles derzeit nur im ganz kleinen Rahmen abläuft, kann man auch an den Todesanzeigen ablesen: »Die Beerdigung muss aufgrund der aktuellen Bestimmungen leider nur im Familienkreis stattfinden«, heißt es da. Manche inserieren auch erst eine Weile nach dem Sterbeamt. »Die Beisetzung fand am Tag xy im engsten Familienkreis statt.«
Corona-Regeln nicht immer im Kopf
Die Bestatter verweisen vielfach darauf, dass die Betroffenen wegen der Pandemie zwar Verständnis für die Einschränkungen hätten. Eine Herausforderung sei aber, die aktuell geltenden Regeln immer im Kopf zu haben, zumal erfahrungsgemäß jede Kommune ihre eigenen Regeln hat.
Mit der jüngsten landesweiten Verordnung ist auf jeden Fall klar, dass bei der Beisetzung auch auf dem Friedhof eine MundNasen-Bedeckung getragen werden muss. Besonders schwer falle es den Trauernden, die geltende Abstandregel einzuhalten.
Kriminelle studieren Todesanzeigen
Noch ein wichtiger Hinweis: Neuerdings haben sich Einbrecher eine spezielle »Arbeitsmethode« zugelegt. Sie studieren in Tageszeitungen die Traueranzeigen. Da dort in der Regel auch der Beisetzungstermin angegeben ist, gehen die Kriminellen davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt niemand im Hause oder in der Wohnung ist. Es ist also der günstigste Zeitpunkt, um weitgehend ungestört in leerstehende Häusern oder Wohnungen von Verstorbenen einzubrechen.
Da die trauernden Hinterbliebenen am Beisetzungstag alles andere im Kopf haben, als sich Gedanken über leicht auszuhebelnde Fenster oder Terrassentüren zu machen, erleichtern sie ungewollt den Tätern das Handwerk.
Ein schwacher Trost: Seit 2017 unterscheidet das Strafgesetzbuch explizit den Einbruch in eine »dauerhaft genutzte Privatwohnung« vom minder schweren Fall des einfachen Wohnungseinbruchdiebstahls, was sich folglich auch auf das Strafmaß auswirkt.