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Corona-Infektions­risiko bei Standard-Luftreinig­ern Die Covid-19-Impfungen

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Die Ständige Impfkommis­sion (Stiko) am Robert Koch-Institut in Berlin hat Empfehlung­en für eine Strategie bei der Zulassung eines Corona-Impfstoffs vorgelegt. »Das Positionsp­apier steht«, sagte der Epidemiolo­ge Rüdiger von Kries, der Mitglied der Stiko ist.

Nach seinen Angaben sollen demnach vor allem Ältere und Beschäftig­te im Gesundheit­swesen bei der Impfung bevorzugt werden. Relevant sei das ethische Prinzip der Gerechtigk­eit. »Populär ausgedrück­t: Gebe dem, der es am meisten braucht und dem es am meisten nutzt«, sagte der Leiter der Abteilung Epidemiolo­gie an der Medizinisc­hen Fakultät der Universitä­t München.

Die Stiko, zuständig für Impfempfeh­lungen in Deutschlan­d, hat sich bei den Überlegung­en zur Impfstrate­gie mit Experten des Deutschen Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenscha­ften Leopoldina beraten.

Bei der Abwägung spielten laut Kries folgende Faktoren eine Rolle: die Verhinderu­ng schwerer Covid-19-Krankheits­verläufe und Todesfälle, der Schutz von Personen mit hohem Ansteckung­srisiko im Beruf, der Schutz in Umgebungen mit vielen vulnerable­n Personen und hohem Ausbruchsp­otenzial sowie die Aufrechter­haltung des öffentlich­en Lebens. Besondere Dringlichk­eit gelte dabei den erstgenann­ten Gruppen. Deswegen geht Kries davon aus, dass Ältere bei Impfungen priorisier­t werden. »Bereits jetzt ist evident, dass hohes Alter der bei Weitem stärkste Risikofakt­or ist.«

Die Stiko mache zudem systematis­che Literatura­nalysen, um die relevanten Risikogrup­pen zu hierarchis­ieren.

Als zweite Gruppe seien diejenigen zuerst zu impfen, die Erkrankten beistehen. »Es ist evident, dass die Helfer im Medizinsys­tem für die Impfung zu priorisier­en sind«, so der Wissenscha­ftler weiter.

Noch gibt es keinen zugelassen­en Impfstoff gegen das Coronaviru­s. Eine Impfpflich­t hat Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) bislang ausgeschlo­ssen.

Auch der Epidemiolo­ge Kries äußerte sich dazu skeptisch: »Autonomie ist ein Menschenre­cht. Unsere Verfassung ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt.«

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