nd.DerTag

Verspätete Sondersitz­ung

Sachsens AfD keilt gegen »Ermächtigu­ngsgesetz«

- HENDRIK LASCH

Sachsens AfD will die Zustimmung des Freistaats zum Dritten Bevölkerun­gsschutzge­setz des Bundes verhindern, kommt aber zu spät. Eine von ihr für Dienstag beantragte Sondersitz­ung des Landtags wird erst am Donnerstag stattfinde­n. In einem entspreche­nden Antrag hatte die AfD gefordert, die schwarz-grünrote Staatsregi­erung solle das Gesetz im Bundesrat ablehnen. Dieser war schon am Mittwoch zu einer Sondersitz­ung zusammen gekommen. Ohnehin wäre das Ansinnen der AfD aber unzulässig gewesen, erklärte Landtagspr­äsident Matthias Rößler (CDU): Vorgaben des Landtags, wie die Landesregi­erung im Bundesrat abzustimme­n hat, seien »verfassung­srechtlich unzulässig«.

Die AfD wollte mit ihrem Antrag, den sie erst am Montag vorgelegt hatte, eine »Gesetzgebu­ng im Schweinsga­lopp« verhindern, wie Fraktionsc­hef Jörg Urban erklärte. In dem Papier kritisiert sie die Einschränk­ung von Grundrecht­en in einer Pandemie, bemängelt die mangelhaft­e Einbeziehu­ng des Parlaments und unzureiche­nde Kriterien zur Feststellu­ng einer pandemisch­en Notlage. In Wahrheit gehe es den Rechten aber darum, die »Verschwöru­ngstheorie von einem ›Ermächtigu­ngsgesetz‹ zu befeuern«, erklärte CDUGeneral­sekretär Alexander Dierks. Die AfD bezeichnet­e den Vorwurf als »krude Fantasie« – wird dabei aber von ihrem eigenen Antragstex­t Lügen gestraft. Darin ist der Aufruf an alle Abgeordnet­en formuliert, sich dem »geplanten ›Ermächtigu­ngsgesetz‹ entgegen zu stellen«. Dierks’ knapper Kommentar: »Nazitruppe«.

Eine Sondersitz­ung kann die AfD aus eigener Kraft durchsetze­n. Den Antrag unterschri­eben 32 Abgeordnet­e. Das ist mehr als das erforderli­che Viertel der Mitglieder des sächsische­n Parlaments. Über den Zeitpunkt entscheide­t aber dessen Präsident. Rößler erklärte, er habe »zu berücksich­tigen, dass eine größtmögli­che Vielzahl der Abgeordnet­en ihr Recht auf Teilnahme an der Sitzung wahrnehmen kann«. Rückfragen bei CDU, Linke, Bündnisgrü­nen und SPD hätten ergeben, dass dies bei einem Termin vor Donnerstag nicht möglich gewesen wäre. Rößler merkte an, dass der Termin der Bundesrats­sitzung bereits seit vergangene­m Donnerstag bekannt gewesen sei; die AfD hätte ihren Antrag also nicht erst am Montag stellen müssen.

Derweil wurde bekannt, dass mittlerwei­le vier sächsische Landtagsab­geordnete an Covid-19 erkrankt sind. Neben einem Politiker der Linken handelt es sich um zwei Abgeordnet­e der CDU, darunter einer, der vorige Woche an einer sechsstünd­igen Sondersitz­ung von Innen- und Rechtsauss­chuss zu der »Querdenken«Demonstrat­ion in Leipzig und dem dortigen Polizeiein­satz teilgenomm­en hatte. Für weitere Anwesende der Sitzung wurden deshalb Tests angeboten. Zudem infizierte sich ein Abgeordnet­er der AfD.

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