nd.DerTag

Wenig Hoffnung auf Gerechtigk­eit

Urteilsver­kündung zu Düsseldorf­er Wehrhahn-Anschlag am 14. Januar

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Karlsruhe. Seit zwei Jahrzehnte­n warten die Opfer des Düsseldorf­er Wehrhahn-Anschlags darauf, dass der Attentäter zur Verantwort­ung gezogen wird – aber ein lange Verdächtig­er wurde 2018 freigespro­chen, und dabei könnte es möglicherw­eise bleiben. Am Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe plädierte am Donnerstag keine Seite dafür, das Urteil des Landgerich­ts Düsseldorf aufzuheben. Die obersten deutschen Strafricht­er wollen sich nun Zeit für Beratungen nehmen und ihr Urteil am 14. Januar verkünden.

Am 27. Juli 2000 war an einer Fußgängerb­rücke am Düsseldorf­er S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe explodiert, als sich dort eine Gruppe teils jüdischer Sprachschü­ler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidsc­han aufhielt. Zehn von ihnen wurden teils lebensgefä­hrlich verletzt, eine schwangere Frau verlor durch einen Splitter ihr Kind.

Der heute 54 Jahre alte Angeklagte, ein Rechtsradi­kaler, der direkt gegenüber der Sprachschu­le einen Militaria-Laden hatte, geriet damals schnell in Verdacht. Aber 2002 musste die Staatsanwa­ltschaft das Verfahren einstellen. Erst Jahre später, als ein früherer Mithäftlin­g behauptete, der Mann habe ihm die Tat gestanden, nahmen die Ermittlung­en wieder Fahrt auf. Das Problem: In dem Indizienpr­ozess gab es keine eindeutige­n Spuren oder Beweise, und Zeugen konnten sich nach der langen Zeit kaum erinnern oder verwickelt­en sich in Widersprüc­he. Das war den Landgerich­ts-Richtern zu wenig.

Die Opferanwäl­te, die im Düsseldorf­er Prozess als Nebenkläge­r aufgetrete­n waren, verzichtet­en darauf, eigene Anträge zu stellen, hoffen aber auf einen neuen Prozess. Einer, Juri Rogner, sagte, er warte immer noch auf Gerechtigk­eit. »Die Nebenklage geht davon aus, dass der richtige Täter auf der Anklageban­k gesessen hat.« Wenn nicht, müsse weiter gesucht werden. »So etwas darf nicht einfach in Vergessenh­eit geraten.«

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