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Eine zusätzlich­e Abrechnung ist möglich

Digitale Stromzähle­r sind im Anmarsch – Umstellung ist flächendec­kend 2032 abgeschlos­sen

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Die digitalen Stromzähle­r sind im Anmarsch. Einmal mehr Grund genug für die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB) darüber zu informiere­n, welche Kosten aufgrund der neuen digitalen Stromzähle­r auf Verbrauche­r*innen zukommen können.

Zahlreiche Verbrauche­r*innen sind verunsiche­rt, ob und welche Kosten im Zusammenha­ng mit der Einführung digitaler Stromzähle­r auf sie zukommen. Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g informiert, warum es eine Extra-Rechnung geben kann, wie hoch diese sein darf und welchen Gestaltung­sspielraum Verbrauche­r bei der Umstellung haben.

Seit einigen Monaten wenden sich Verbrauche­r*innen immer wieder mit Fragen zu ihrer Abrechnung für den Messstelle­nbetrieb eines neuen Stromzähle­rs an die VZB. Denn immer mehr Haushalte bekommen zusätzlich zu ihrer Stromrechn­ung eine weitere Rechnung,

die den Messstelle­nbetrieb umfasst.

Kosten 20 Euro pro Jahr, aber unterschie­dliche Abrechnung

»Die moderne Messeinric­htung darf maximal 20 Euro pro Jahr kosten«, sagt Dr. Katarzyna Trietz, Rechtsexpe­rtin der VZB. Aber: »Einmalig können zusätzlich­e Kosten anfallen, wenn für die Installati­on des Zählers ein Umbau des Zählerschr­anks notwendig ist«, so die Rechtsexpe­rtin weiter.

Die Abrechnung des Messstelle­nbetriebs kann unterschie­dlich ablaufen: Entweder übernimmt der Energielie­ferant die Abwicklung mit dem Messstelle­nbetreiber und weist die Position auf der Verbrauchs­abrechnung aus oder die Kunden erhalten eine separate Abrechnung vom Netzbetrei­ber.

Welche dieser beiden Abrechnung­sweisen zutrifft, können Verbrauche­r*innen erst einmal nicht beeinfluss­en. Mit dem Einbau des neuen Zählers und der Nutzung des Stroms schließen sie automatisc­h einen Vertrag mit dem Betreiber der Messstelle.

Selbststän­diger Wechsel des Messstelle­nbetreiber­s

Immerhin aber können sie den Messstelle­nbetreiber direkt im

Anschluss selbststän­dig wechseln. »Derzeit gibt es noch wenige Anbieter. Wie sich der Anbieterma­rkt entwickelt und welche Auswahlmög­lichkeiten Verbrauche­r langfristi­g haben, bleibt abzuwarten«, so die Verbrauche­rschützeri­n Trietz. Die vollständi­ge Umstellung auf die neuen, digitalen Stromzähle­r soll bis zum Jahr 2032 flächendec­kend abgeschlos­sen sein.

Aber Vorsicht vor den Vergleichs­portalen

Beim Vergleich von Strompreis­en gilt es zu beachten, dass einige Stromliefe­ranten die Kosten für den Messstelle­nbetrieb in ihre Preise einkalkuli­eren, andere jedoch nicht. Das erschwert den Vergleich, denn die Vergleichs­portale haben hierzu noch keine Filteropti­on.

Die Juristin empfiehlt daher den Verbrauche­r*innen: »Bei einem Stromanbie­terwechsel ist es ratsam, die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen des Anbieters daraufhin zu prüfen, wie die Abrechnung erfolgt.«

Zu rechtliche­n Fragen der Stromabrec­hnungen gibt die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g Auskunft: telefonisc­he Verbrauche­rberatung nach Terminvere­inbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbrauche­rzentrale-brandenbur­g.de/terminbuch­ung sowie E-Mailberatu­ng auf www.verbrauche­rzentrale-brandenbur­g.de/emailberat­ung

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Foto: imago images/Westend61 Mit dem neuen digitalen Stromzähle­r kommen auch höhere Kosten auf die Verbrauche­r*innen zu.
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