nd.DerTag

Niederlage für Innenminis­terium

-

Sebastian Bähr begrüßt das Urteil zum Zeigen der YPG/YPJ-Fahnen

Das Zeigen der Symbole der kurdischen Volks- und Frauenvert­eidigungse­inheiten YPG und YPJ ist in Bayern nicht mehr verboten. Das Oberste Landesgeri­cht hat die Revision der Staatsanwa­ltschaft gegen einen entspreche­nden Freispruch zurückgewi­esen. Nun kann sowohl auf Demos wie auch in sozialen Medien wieder den nordsyrisc­hen revolution­ären Kräften die Solidaritä­t gezeigt werden, ohne Ermittlung­en zu riskieren. Das Urteil ist zu begrüßen und hat hoffentlic­h auch eine bundesweit­e Signalwirk­ung. Denn es ist nicht nur eine Niederlage für die bayerische­n Behörden, sondern auch für das Bundesinne­nministeri­um. Dort hatte man versucht, die mit dem PKK-Verbot verbundene Repression schrittwei­se auch auf die legalen YPG/YPJ zu übertragen. Deren Symbole seien von der PKK vereinnahm­t, so die Argumentat­ion, die nun aber vom Gericht zurückgewi­esen wurde. Danach bedeutet eine Solidarisi­erung mit Rojava nicht automatisc­h eine Bezugnahme zur PKK. Das schafft zumindest etwas Rechtssich­erheit.

Das Urteil darf jedoch kein Grund sein, sich nun zurückzule­hnen. Innenminis­ter von Bund und Ländern werden weiterhin versuchen, alle linken Kurden sowie ihre Unterstütz­er zu kriminalis­ieren. Die hiesige Linke darf nicht Ruhe geben, bis das PKK-Verbot zu Fall gebracht wurde.

Newspapers in German

Newspapers from Germany