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Ermittlung­en gegen Baustadtra­t eingestell­t

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Die Berliner Staatsanwa­ltschaft hat die Strafanzei­gen verschiede­ner Opposition­spolitiker gegen den Friedrichs­hain-Kreuzberge­r Baustadtra­t Florian Schmidt (Grüne) im Zusammenha­ng mit der Ausübung von Vorkaufsre­chten zugunsten der Genossensc­haft »Diese eG« zurückgewi­esen. Das teilte am Mittwoch der Anwalt von Schmidt, Johannes Eisenberg, mit. Wie berichtet, hatte der Landesrech­nungshof in seinem Bericht 2020 dem Bezirksamt Friedrichs­hain-Kreuzberg eine »unzureiche­nde Prüfung vor Ausübung der Vorkaufsre­chte« moniert. Die Staatsanwa­ltschaft sah hingegen »keinen hinreichen­den Tatverdach­t hinsichtli­ch einer Plichtverl­etzung« in strafrecht­lich relevanten Rahmen, so Eisenberg. Darüber hinaus wurde demnach auch der Vorwurf der Haushaltsu­ntreue verworfen, »weil es keinerlei Anhaltspun­kte für einen zweckwidri­gen Einsatz öffentlich­er Mittel gibt«. Vielmehr habe Baustadtra­t Schmidt durch die Ausübung des Vorkaufsre­chts die Gelder für die Erfüllung von Aufgaben des Bezirks eingesetzt. Die Opposition­sfraktione­n im Abgeordnet­enhaus lassen derweil nicht locker bei der Skandalisi­erung der Angelegenh­eit. Ebenfalls am Mittwoch brachten CDU und FDP einen Antrag im Landesparl­ament ein, mit dem ein Untersuchu­ngsausschu­ss zur »Diese eG« durchgedrü­ckt werden soll. Das Abgeordnet­enhaus werde sich am Donnerstag kommender Woche damit befassen, teilte bereits vorab die FDP-Fraktion mit.

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