Pi-Tag für die Politik!
Gerade war Internationaler Tag der Mathematik. Die UNO hatte dafür alljährlich den 14. März auserkoren, der nach der berühmten Kreiszahl »Pi-Tag« genannt wird. Ihn gab es erstmals 2020, in Gymnasien und Grundschulen, in Universitäten und sogar in Kindergärten. Mit mal witzigen, mal ernsteren Wettbewerben, oft gemeinsam mit jungen wie alten Berufsmathematikern. 2021 hatte die Corona-Lage die Präsenzveranstaltungen leider gestoppt.
Leider hoch drei, sollte man aus aktuellem wie fachlichem Anlass sagen. Der bisherige Seuchenverlauf macht nämlich schmerzlichst deutlich, wie existenziell mathematisches Wissen fürs gesellschaftliche Allgemeinwohl ist. So geriet die hiesige Impfsituation nicht deshalb zur Katastrophe, weil Logistiker und Statistiker versagt hätten. Vielmehr hat sich die Politik vielfach als unfähig erwiesen, deren Ergebnisse praktisch umzusetzen.
Regierungen und Behörden kaufen sich jährlich mit Steuergeldern in Milliardenhöhe »externen Sachverstand« ein. Wenigstens ein Bruchteil davon sollte künftig abgezweigt werden – nämlich für einen vierteljährlichen »Pi-Tag« in allen gewählten und behördlichen Gremien von den Landgemeinden bis Berlin. Nicht etwa, um auf dort nötige externe Hilfe gänzlich zu verzichten, sondern um Wissen und Gespür dafür zu schärfen, wie mit entsprechenden Expertisen nicht nur politisch, sondern wirklich effektiv umzugehen ist.
Den »externen Sachverstand« für solche Pi-Tage gilt es nun, nicht gleich bei irgendwelchen teuren Beratungsfirmen nachzufragen. Know-how ließe sich sicher viel passender und preisgünstiger bei Mathestudierenden oder jugendlichen Matheolympioniken erschließen. Letztlich bliebe auch noch eine riesige geistige Basis, die in Unibibliotheken vor sich hinschlummert. Dort warten z.B. allein fast 1000 (!) deutschsprachige Dissertationen zur Mathematikdidaktik darauf, praktisch erschlossen zu werden. Als einfachen Einstieg für besagte »Pi-Tage« hier erst einmal zwei sehr politiknahe Matheprobleme, nämlich zu Wahlen:
1. 2015 gaben 80 Prozent der Wähler eine gültige Stimme ab, wovon die Partei ABC 40 Prozent erhielt. 2019 waren genauso viele Bürger wahlberechtigt, und ABC erhielt 50 Prozent der gültigen Stimmen. Im Vergleich zu 2015 hatten allerdings 6,25 Prozent der damaligen ABC-Wähler diese Partei nicht mehr gewählt. Wie viel Prozent der Wahlberechtigten hatten 2019 eine gültige Stimme abgegeben?
2. Bei einer Stichwahl verließ ein Wahlbeobachter die Auszählung, als auf Kandidat A 62 Prozent der bereits ausgezählten Stimmen gefallen waren und auf Kandidat B 38 Prozent. Wie viel Prozent aller Stimmen hätten schon ausgezählt sein müssen, damit die Wahl von A zu diesem Zeitpunkt bereits sicher war?
Antworten an spielplatz@nd-online.de oder per Post (Kennwort »Denkspiel«). Einsendeschluss: Freitag, 26. März. Absender nicht vergessen, denn wir verlosen zwei Buchpreise separat für die richtigen Antworten auf beide Fragen. Auch Einzeleinsendungen sind möglich.