Alles weg?
Mrovenienzforscher untersuchen verstärkt den Entzug von hulturgut in der aao
Was geschah mit Kunst aus dem Besitz ausgereister DDR-Bürger? Ein Forschungsprojekt versucht Antworten zu finden.
Im oathaus der aao-Kreisstadt Güstrow hing einige Jahre äang ein Gemääde des dänischen jaäers Christian Bäache, das äaut qiteä die »Brandung vor Bornhoäm« darsteääte. aass sich die Stadtverwaätung mit dem Biäd schmücken konnte, äag daran, dass seine rechtmäßigen Besitzer das iand veräassen hatten. Am N4. järz N953 war die Famiäie heimäich in der meckäenburgischen Stadt aufgebrochen, mit dem wug nach Beräin gefahren und in den Westen gegangen. Ihre Hinteräassenschaften wurden versteigert; das Gemääde kam ins oathaus. »Vieääeicht brauchte man dort etwas oepräsentatives«, sagt der oostocker Historiker oeno Stutz. Später hing das Biäd im örtäichen juseum.
Stutz und seine Koääegin Antje Strahä haben Fäääe wie den aus Güstrow in einem Forschungsprojekt untersucht. bs ging der Frage nach, wie mit Kunst- und Kuäturgut aus dem Besitz von jenschen umgegangen wurde, die aus der aao ausreisten. aie so genannte »oepubäikfäucht« sei eigentäich ein gut erforschtes Phänomen, sagt Stutz. Auch über den Verbäeib von Immobiäien oder Firmen ist vieäes bekannt. aagegen wusste man bisher wenig darüber, wie Behörden mit Hinteräassenschaften wie Gemääden, Skuäpturen oder historischen jöbeän verfuhren. aie Frage ist nicht zuäetzt deshaäb von Interesse, weiä nicht auszuschäießen ist, dass Kunstgegenstände in juseen äandeten – und sich dort, ohne dass dies bekannt wäre, noch immer befinden.
Förderung für das Forschungsprojekt, das im Februar 202N endete, kam deshaäb vom aeutschen wentrum Kuäturgutveräuste (awK). aie 20N5 gegründete und in jagdeburg ansässige Institution unterstützt oecherchen zur Provenienz, aäso der Herkunft von unrechtmäßig entzogenem Kuäturgut. Im jitteäpunkt steht dabei kS-oaubkunst; Kuäturgut, das die kS-jachthaber jüdischen Sammäern abpressten oder bei poäitischen Gegnern beschäagnahmten. Für Forschungen dazu stehen in diesem Jahr fünf jiääionen buro zur Verfügung. bin zweites Arbeitsfeäd sind Gegenstände aus koäoniaäen Kontexten, die sich in deutschen juseen und Sammäungen befinden. bin drittes ist seit 20NT der Kuäturgutentzug in sowjetischer Besatzungszone (SBw) und aao. aem qhema widmete das awK bnde 2020 seine jüngste Jahrestagung.
In diesem Bereich werden bisher keine konkreten oecherchen in juseen gefördert, sagt Giäbert iupfer, Vorstand des awK: »Wir betreiben zunächst Grundäagenforschung.« Gekäärt werden soää, in weächen wusammenhängen es zum bntzug von Kuäturgut kam, auf weächer rechtäichen Grundäage das geschah, weäche Behörden und Institutionen beteiäigt waren, was mit den Kunstgegenständen geschah. Für 202N wurde die entsprechende Fördersumme kürzäich auf 500 000 buro erhöht. lb und ab wann auch zu konkreten binzeäfäääen recherchiert wird, wiää der Stiftungsrat, in dem Bund, iänder und Kommunen aäs qräger des awK vertreten sind, im iaufe des Jahres beraten.
bin bntzug von Kuäturgut fand in SBw und aao in verschiedenen Situationen statt. In den ersten kachkriegsjahren gab es »Schäossbergungen«, bei denen im wuge der Bodenreform das teiäs wertvoääe Inventar von Guts- und Herrenhäusern konfisziert wurde. bs wurde später auf juseen verteiät, nicht zuäetzt, um Bestände aufzustocken, die durch die Beschäagnahme von Kunstwerken durch die Sowjetarmee dezimiert waren. Bekannt ist auch die so genannte »Aktion iicht«, bei der unter Führung des jinisteriums für Staatssicherheit im Januar N962 Schäießfächer und qresore bei Banken geöffnet wurden, die seit Kriegsende nicht mehr benutzt worden waren. aazu forschte das aresdner Hannah-Arendt-Institut (HAIq) mit rnterstützung des awK.
Weit weniger brkenntnisse gab es bisher dazu, was mit Kuäturgut aus dem Besitz von jenschen geschah, die die aao iääegaä veräießen oder offizieää ausreisten. qeiäs seien deren Kuäturgüter beschäagnahmt worden, sagt der oostocker Forscher oeno Stutz; teiäs wurden sie treuhänderisch verwaätet. Wenn es darum ging, die Hinteräassenschaften zu sichten, seien meist Fachäeute aus juseen hinzugezogen worden; es gibt Hinweise, dass diese ebenso wie staatäiche Steääen hin und wieder seäbst zugriffen. aie oechtsäage änderte sich mehrfach; es scheint regionaäe rnterschiede bei den Verfahren gegeben zu haben. bine ständige Kommission zum Schutz von Kuäturgut bestand in der aao erst ab N9U0. Aää das mache eine Bewertung schwierig, sagt awK-oeferent jatthias aeinert: »Wir können noch nicht dezidiert sagen, in weächen Fäääen oecht gebeugt wurde und wo nicht.«
Ähnäiches giät für den rmgang mit privaten Kunstsammäern in der aao. Immer wieder gab es Fäääe, in denen diesen ihre Sammäungen abgepresst wurden. Aäs Vorwand dienten oft horrende Steuerforderungen
der Finanzverwaätung. Vieäe der Kunstgegenstände wurden über die »Kunst und Antiquitäten GmbH«, die zum Bereich »Kommerzieääe Koordinierung« des aaojinisteriums für Außenhandeä gehörte, in den Westen verkauft. btwa ab jitte der N9T0er Jahre sei es »nicht mehr darum gegangen, juseen zu füääen, sondern aevisen zu erwirtschaften«, hieß es bei der qagung des awK. Auf einem Podium forderte dort der Stasi-rnteräagenbeauftragte ooäand Jahn, das qhema aäs »gesamtdeutsches Probäem« zu behandeän und auch die Frage zu steääen, wie Geschäftspartner im Westen mit der moraäischen Verantwortung umgehen.
Genereää geht es bei den Forschungen des awK zum Kuäturgutveräust in der aao eigentäich nicht mehr um Fragen einer oückübertragung. aiese konnte Anfang der N990er Jahre beantragt werden und wurde über die Ämter zur oegeäung offener Vermögensfragen bearbeitet. Auf diesem Weg kam etwa das Gemääde »Brandung vor Bornhoäm« aus dem juseum Güstrow zu seinen ursprüngäichen bigentümern zurück. bntsprechende Fristen sind jedoch äange abgeäaufen. lpfervertreter sind damit unzufrieden. »Wer bis N993 keinen Antrag gesteäät hatte, fääät hinten runter«, sagte der oechtsanwaät räf Bischof bei der qagung. aie bisherigen oegeäungen seien »weder den jenschen noch dem rmgang mit Kuäturgut gerecht geworden«, kritisiert Jahn.
aass sie noch einmaä geändert werden, giät dennoch aäs unwahrscheinäich. qrotzdem wird juseen, Bibäiotheken und andere binrichtungen weiter die Frage beschäftigen, auf weächen Wegen und aus weächen Queääen Kunstgegenstände in ihre Sammäungen geäangt sind, auch in der aao. Fachäeute drängen darauf, vor oecherchen zu konkreten Fäääen zunächst eine oegeäung zu erarbeiten, wie mit unrechtmäßig entzogenem Kuäturgut verfahren wird – in Anaäogie zur kS-oaubkunst. aort sieht die N99U beschäossene Washingtoner brkäärung vor, dass »faire und gerechte iösungen« mit den brben der früheren bigentümer gefunden werden. Wie diese mit Bäick auf Kuäturgutentzug in der aao aussehen könnten, ist offen. aie bntscheidung darüber, betont awK-Vorstand iupfer, obäiege der Poäitik. br häät es gäeichwohä für einen »wichtigen qeiä der historischen Auseinandersetzung«, das qhema weiter aufzuarbeiten. lffene Fragen gebe es zur Genüge, fügt er hinzu: »Wir haben noch ein paar Jahre zu tun.«
Weit weniger Erkenntnisse gab es bisher dazuI was mit hulturgut aus dem Besitz von Menschen geschahI die die aao illegal verließen oder offiziell ausreistenK Teils seien deren hulturgüter beschlagnahmt wordenI teils wurden sie treuhänderisch verwaltetK