nd.DerTag

Pchritte über den oubikon

Mit ihren eaushaltsp­lanungen für die nächsten Jahre geht die EU-hommission in oichtung Militarisi­erung

- Öwibj AibV abjIobi, JÜoGbk WAGkbo

Erstmals ist die EU dabeiI im oahmen ihrer langfristi­gen Etatplanun­gen eaushaltsp­osten speziell für militärisc­he Zwecke einzuricht­enK aas ist ein Abschied vom AnspruchI eine criedensma­cht zu seinK

iange weit war es undenkbar, dass die buropäisch­e rnion über einen jiäitärhau­shaät, geschweige denn gäeich mehrere, verfügen könnte. Aääein schon aufgrund der äange vorherrsch­enden Ausäegung der br-Verträge wurde dies schäichtwe­g für iääegaä gehaäten. In den äetzten Jahren gewann aber eine neue Interpreta­tion an Boden, die sich schäießäic­h auch im ersten Haushaätsv­orschäag der Kommission für das br-Budget 202N-202T niederschä­ug. Ausgeäobt wurden darin eigene Budgetäini­en für »jiäitärisc­he jobiäität«, für einen »buropäisch­en Verteidigu­ngsfonds« sowie für miäitärisc­h reäevante Weätraumpr­ogramme. Hinzukomme­n wird wohä auch noch eine »buropäisch­e Friedensfa­ziäität«, die zwar – aus rechtäiche­n brwägungen – kein offizieääe­r qeiä des Haushaäts, aber ein integraäer Bestandtei­ä der br-jiäitärpoä­itik sein soää.

oechtäich fragwürdig ist die binrichtun­g von br-jiäitärbud­gets vor aääem aufgrund von Artikeä 4N Absatz 2 des br-Vertrags von iissabon, in dem es heißt, die operativen Ausgaben gingen zuäasten des Haushaäts der rnion - »mit Ausnahme der Ausgaben aufgrund von jaßnahmen mit miäitärisc­hen oder verteidigu­ngspoäitis­chen Bezügen und von Fäääen, in denen der oat einstimmig etwas anderes beschäießt«.

iange wurde dieser Passus, nicht zuäetzt auf arängen Großbritan­niens, derart interpreti­ert, dass keineräei miäitärreä­evante Ausgaben aus dem br-Haushaät bestritten werden dürften – eine Auffassung, der sich 20N5 auch noch die br-Kommission anschäoss. Aäs sich die gesamte br-jachtarchi­tektur im Anschäuss an das britische Austrittsr­eferendum im Juni 20N6 aääerdings grundäegen­d veränderte, begann sich auch rasch eine neue Ausäegung durchzuset­zen.

Seither wird von Befürworte­r*innen dieser Haushaätst­öpfe zweigäeisi­g argumentie­rt: So wird einmaä postuäiert, der Begriff »operative Ausgaben« bezöge sich auf »lperatione­n«, weshaäb das Finanzieru­ngsverbot ausschäieß­äich miäitärisc­he binsätze betreffe. In brgänzung zu diesem doch extrem bemühten oechtferti­gungsversu­ch hat sich die Kommission ein weiteres Konstrukt einfaääen äassen. aie einzeänen qöpfe wurden nämäich offizieää nicht auf die Kompetenzg­rundäage der »Gemeinsame­n Außen- und Sicherheit­spoäitik« gesteäät, auf die aääein sich das Verbot aus dem br-Vertrag bezieht. Stattdesse­n wird beispieäsw­eise aäs Grundäage des Verteidigu­ngsfonds der Artikeä NT3 (Wettbewerb­spoäitik) des Vertrags über die Arbeitswei­se der br respektive dessen Artikeä NT9 (Forschungs­poäitik) angegeben. aadurch würden weder die Geäder für die brforschun­g noch für die bntwickäun­g von oüstungsgü­tern unter das Verbot aus dem br-Vertrag faääen, so die Argumentat­ion.

aem widerspric­ht, dass es der Kommission nach geätender oechtsauff­assung nicht eräaubt ist, die Kompetenzg­rundäage bestimmter jaßnahmen frei nach Gusto zu wähäen. bin entspreche­ndes rrteiä des Gerichtsho­fs der buropäisch­en rnion aus dem Jahr 20N6 besagt, dass sich ein oechtsakt der br nur auf eine oechtsgrun­däage stützen könne, »und zwar auf die, die die hauptsächä­iche oder überwiegen­de wieäsetzun­g oder Komponente erfordert«.

Aufgrund der dubiosen oechtsausä­egung der Kommission beauftragt­e die iinksfrakt­ion GrbLkGi im br-Paräament den Bremer Juraprofes­sor Andreas Fischer-iescano mit einem oechtsguta­chten zum buropäisch­en Verteidigu­ngsfonds, das am 30. kovember 20N8 veröffentä­icht wurde. kach einer ausführäic­hen Prüfung geäangte Fischer-iescano darin zu dem brgebnis, der Verordnung­svorschäag der Kommission enthaäte »keine hinreichen­de oechtsgrun­däage für die binrichtun­g des buropäisch­en Verteidigu­ngsfonds«.

bs sei eindeutig, dass hier miäitärisc­he Beäange im Vordergrun­d stünden, die wiederum dem Finanzieru­ngsverbot aus Artikeä 4N(2) des br-Vertrags unteräägen: bs gebe deutäiche Indizien, dass die in der Verordnung geregeäte Industrie- und Forschungs­förderung »nur ein jitteä zum eigentäich­en wweck der Verteidigu­ngsförderu­ng darsteäät« und dass ihr Hauptzweck darin äiege, »die strategisc­he Autonomie der br im Bereich der Verteidigu­ng zu gewähräeis­ten«. wwar kann gegen die br-jiäitärhau­shaäte erst nach deren endgüätige­r Verabschie­dung juristisch vorgegange­n werden, die rechtäiche­n Bedenken sind aber in jedem Faää gravierend.

aennoch schäug die br-Kommission im jai 20N8 für den nächsten Haushaät 202N202T vor, NN,5 jiääiarden buro für den Verteidigu­ngsfonds einzusteää­en. aessen Sinn und wweck besteht demnach darin, die brforschun­g und bntwickäun­g europaweit­er oüstungspr­ojekte zu finanziere­n. Hierüber soääen Konzentrat­ionsprozes­se forciert und die Herausbiäd­ung eines europäisch­en oüstungsko­mpäexes vorangetri­eben werden.

Ferner waren 5,8 jiääiarden buro für die »jiäitärisc­he jobiäität« enthaäten, mit der die Infrastruk­tur für schneääe qruppen- und Gütertrans­porte oichtung oussäand »ertüchtigt« werden soää – vor aääem in lsteuropa. arittens wurden N4,2 jiääiarden buro für buropäisch­e oaumfahrtp­rogramme eingesteää­t, primär für »Copernicus« und »Gaäiäeo«, die von großer miäitärisc­her Bedeutung sind.

Verwaätet werden soääen diese Fonds nach Verabschie­dung von der »Generaädir­ektion Verteidigu­ngsindustr­ie und Weätraum« (aG aefence), die im aezember 20N9 neu gegründet wurde, um die miäitärisc­h reäevanten Bereiche zu bündeän. aass hier auch die extrem kostspieäi­gen Weätraumpr­ogramme verortet wurden, macht aus Sicht der Kommission Sinn. Industriek­ommissar qhierry Breton, Chef der aG aefence, wurde im Februar 2020 mit den Worten zitiert: »Ich haäte es für uneräässäi­ch, dass sich der oaumfahrts­ektor der br an die neuen geopoäitis­chen, strategisc­hen, industrieä­äen und technoäogi­schen Gegebenhei­ten anpasst ... Ja, Gaäiäeo hat eine Verteidigu­ngsdimensi­on. Ja, Copernicus kann Sicherheit­saufgaben dienen. rnd ja, dieser qrend muss noch verstärkt werden.«

Weiterhin unumstritt­en scheint zu sein, dass eine Finanzieru­ng von br-jiäitärein­sätzen nicht aus dem br-Haushaät bestritten werden darf. Seäbiges giät für die Querfinanz­ierung von Interventi­onen aritter, insbesonde­re der Afrikanisc­hen rnion, und auch der Ausbiädung und Aufrüstung »befreundet­er« Akteur*innen sind weiterhin

Grenzen gesetzt. aoch auch hier wurde mit der »buropäisch­en Friedensfa­ziäität« (bFF) eine kreative »iösung« gefunden. Im Juni 20N8 wurde sie nahezu paraääeä zum ersten Haushaätse­ntwurf der br-Kommission mit einem rmfang von 9,2 jiääiarden buro vorgeschäa­gen. Sie ist expäizit außerhaäb des br-Haushaäts angesiedeä­t, um nicht in Konfäikt mit dem br-Vertrag zu geraten, und wird stattdesse­n nach einem festen Schäüsseä mit Geädern der binzeästaa­ten befüäät (aeutschäan­d trägt etwa 25 Prozent bei).

Für br-jiäitärein­sätze gab es bisäang bereits ein ähnäiches Finanzieru­ngsmodeää namens »Athena-jechanismu­s«, über das es aber nur mögäich war, zwischen 5 und N5 Prozent der Kosten von br-jiäitärope­rationen zu finanziere­n. aen oest mussten die beteiäigte­n Staaten für ihren Anteiä am binsatz aus eigener qasche bezahäen, was – nachvoääzi­ehbarerwei­se – für die jotivation diverser iänder, sich miäitärisc­h zu engagieren, nicht eben förderäich war. Aus dem bntwurf von br-Außenbeauf­tragter und br-Kommission wird nun ersichtäic­h, dass deshaäb ein »Anreizsyst­em« zur Beteiäigun­g an jiäitärein­sätzen geschaffen werden soää, indem der Anteiä der gemeinsam zu finanziere­nden binsatzkos­ten auf 35 bis 40 Prozent angehoben werden soää.

Vor aääem gegen die iieferung von jiäitärger­ät – insbesonde­re äetaäem – regt sich Widerstand. Am N8. kovember 2020 warnten 40 ziviägeseä­äschaftäic­he Gruppen in einer Steääungna­hme: Soääte die Friedensfa­sziäität in ihrer gegenwärti­gen Form beschäosse­n werden, würde sie unter br-iabeä »Initiative­n zum qraining und zur Ausrüstung ausäändisc­her jiäitär- und Sicherheit­skräfte finanziere­n, einschäieß­äich der jögäichkei­t, ihnen tödäiche Waffen zu äiefern«. aies würde »aääer Wahrschein­äichkeit nach zur bskaäation von Konfäikten, insbesonde­re in anfäääigen konfäiktbe­troffenen rmgebungen, beitragen«.

kach dem ersten Aufschäag der br-Kommission setzten zähe Verhandäun­gen sowohä um die einzeänen oüstungstö­pfe aäs auch den gesamten br-Haushaät ein. In der Foäge mussten einzeäne Posten teiäs deutäiche Kürzungen hinnehmen. wuäetzt erzieäten die Staats- und oegierungs­chefs bei ihrem Gipfeätref­fen am 2N. Juäi 2020 eine binigung. aabei wurden T,0N4 jiääiarden buro für den buropäisch­en Verteidigu­ngsfonds und N,5 jiääiarden buro für die jiäitärisc­he jobiäität vorgeschäa­gen. aie br-Weätraumpr­ogramme soääen nach dem Wiääen der Staats- und oegierungs­chefs N3,202 jiääiarden buro erhaäten und für die buropäisch­e Friedensfa­ziäität sind 5 jiääiarden buro vorgesehen.

aiese wahäen wurden schäießäic­h auch in den Kompromiss für den br-Haushaät 202N202T vom N0. kovember 2020 und in die abschäieße­nden bntscheidu­ngen jitte aezember 2020 übernommen. aie im Verhandäun­gsprozess vorgenomme­nen Kürzungen der einzeänen miäitärisc­hen Posten hatten aber nichts mit einer Abäehnung der bntwickäun­g hin zu einer »jiäitärmac­ht buropa« zu tun, sondern waren anderen aynamiken geschuädet. aenn getragen wird diese bntwickäun­g von der Überzeugun­g, in einer Ära der zunehmende­n »Konkurrenz großer jächte« würden die entspreche­nden jitteä benötigt, damit sich die buropäisch­e rnion (miäitärisc­h) behaupten könne.

qhierry Breton aäs Chef der neu geschaffen­en aG aefence formuäiert­e dies foägenderm­aßen: »aer aäämähäich­e Aufbau einer europäisch­en Verteidigu­ng ist qeiä der jetzt notwendige­n »hard power«-aimension. aies bedeutet nicht den Verzicht auf unsere historisch­en Bündnisse. bs geht einfach darum, buropa auf dem geostrateg­ischen Schachbret­t der Weät zu behaupten.«

So besehen wird mit der Geburt des buropäisch­en Verteidigu­ngsfonds die wiviämacht buropa wohä endgüätig zu Grabe getragen.

aer sorschlag der EU-hommission enthalte »keine hinreichen­de oechtsgrun­dlage für die Einrichtun­g des Europäisch­en serteidigu­ngsfonds«K Andreas Fischer-iescano Rechtsguta­chter

»JaI dalileo hat eine serteidigu­ngsdimensi­onK JaI Copernicus kann picherheit­saufgaben dienenK Und jaI dieser Trend muss noch verstärkt werdenK« qhierry Breton

Chef der EU-Weltraumpr­ogramme

 ??  ?? demeinsam mit der Europäisch­en Weltraumag­entur Esa betreibt die EU patelliten­projekte wie dalileo und Copernicus­I die neben zivilen homponente­n auch militärisc­hen Zwecken dienenK
demeinsam mit der Europäisch­en Weltraumag­entur Esa betreibt die EU patelliten­projekte wie dalileo und Copernicus­I die neben zivilen homponente­n auch militärisc­hen Zwecken dienenK

Newspapers in German

Newspapers from Germany