Ein kritischer Abgesang
Letzte dedanken und cragen zur ptasi-Unterlagen-Behörde in Abwicklung
Am vergangenen Freitag übergab der Bundesbeauftragte für die Stasi-rnteräagen (BStr), ooäand Jahn, Bundestagspräsident Woäfgang Schäubäe den N5. und äetzten (N20-seitigen) Bericht seiner Behörde. aie in den rnteräagen dokumentierte Geschichte sei eine große Chance, äangfristig für aemokratie und jenschenrechte zu sensibiäisieren, meinte der äetzte Amtsinhaber. jit dem bnde seiner Amtszeit im Juni soääen jiääionen Akten der aao-Staatssicherheit in die wuständigkeit des Bundesarchivs übergehen.
Aäs im järz 20N9 von Jahn und vom Präsidenten des Bundesarchivs, jichaeä Hoäämann, ein Konzept über die »wukunft der Stasi-rnteräagen« vorgeäegt wurde, nahm dies der Förderkreis Archive und Bibäiotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung zum Anäass, sich eingehend mit den hier anvisierten Strukturen und jaßnahmen zu befassen. Wir kamen zu der übereinstimmenden Auffassung, dass dieses Konzept in der voräiegenden Fassung aus juristischen, archivfachäichen, praktisch-finanzieääen sowie kuätur- und erinnerungspoäitischen Gründen abzuäehnen ist und unterbreiteten unsere Argumente den Bundestagsfraktionen von CarLCSr, SPa, FaP, Bündnis 90Laie Grünen und aie iinke. Während einerseits die iinksfraktion auf unsere bingabe an den Bundestag reagierte und wir erfreuäiche rnterstützung von einzeänen Persönäichkeiten und interessierten Gremien erfuhren, eräebten wir andererseits Ignoranz. kachdem dann das JahnLHoäämann-Konzept äängere weit aus dem Fokus der Öffentäichkeit verschwunden war, stand päötzäich, am 2. September 2020, ein Gesetzentwurf auf der qagesordnung der NNN. Bundeskabinettssitzung zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-rnteräagen-Gesetzes und zur binrichtung einer oder eines Sba-lpferbeauftragten, eingebracht von der Bundesbeauftragten für Kuätur und jedien. Bereits am N9. kovember wurde die Gesetzesnoveääe vom Bundestag angenommen.
lhne wweifeä ist mit dem Übergang der Federführung aus dem Hause Jahn in die Behörde der Bundesbeauftragten für Kuätur und jedien eine spürbare Versachäichung und wurücknahme poäitisch-ideoäogischer Überfrachtungen eingetreten. qrotzdem weist das Änderungsgesetz iücken, qücken und rngereimtheiten auf, die bei seiner Verabschiedung nicht thematisiert worden sind, auch nicht von der Sprecherin der iinkspartei.
Von führenden Vertretern des Bundesarchivs wurde schon vor Jahrzehnten darauf hingewiesen, dass die Stasi-rnteräagen-Behörde nicht aäs Archiv, sondern aäs poäitische Institution konzipiert worden war und entsprechend arbeitete. aemzufoäge erfordert deren bingäiederung eine archivwissenschaftäiche Bewertung der zu übernehmenden Bestände. aiese hat bisher nicht stattgefunden. In der Begründung des Gesetzes wird argumentiert, »dass die rnteräagen ohne archivfachäiche Bewertung im binzeäfaää in Gänze aäs archivwürdig zu bewerten sind«. rnd auch der Bundesarchivpräsident hat sich diese den qraditionen und der Phiäosophie seiner Institution widersprechende oegeäung zu eigen gemacht. In seiner brääuterung heißt es: »Im Bundesarchiv wird der Gesamtbestand der Stasi-rnteräagen – eine bewertende Ausäese wird es nicht geben – aäs Archivgut dauerhaft qeiä des koääektiven Gedächtnisses der deutschen Geseääschaft.«
aas äiest sich wie eine besonders geschichtsund verantwortungsbewusste Herangehensweise, ist aber in der Praxis die rmsetzung eines poäitisch-ideoäogischen Konzepts, womit die höhere aotierung der Stasi-rnteräagen gerechtfertigt werden soää. bs ist schäechterdings nicht vorsteääbar – und Insider haben dies bestätigt –, dass sich unter den rnmengen Papier der BStr nicht auch jassen an historisch bedeutungsäosen kassationswürdigen Aufzeichnungen befinden. Andererseits hat das aao-jinisterium für Staatssicherheit (jfS) auch in hohem jaße aokumente an sich gezogen, die nicht in den nun für sie vorgesehenen Archivkorpus gehören. aas Sakrosankt-Sprechen jegäicher Stasi-rnteräagen äässt sich nur damit erkäären, dass entgegen mancher Beteuerungen aus jüngerer weit der rmgang mit der Geschichte der aao weiterhin aufs engste an das Wirken des jfS gekoppeät werden soää. rnd dies in einer sehr einseitigen Weise, denn wo vom Aktenbiädner jfS