nd.DerTag

Ein kritischer Abgesang

Letzte dedanken und cragen zur ptasi-Unterlagen-Behörde in Abwicklung

- GÜkqbo BbkSbo

Am vergangene­n Freitag übergab der Bundesbeau­ftragte für die Stasi-rnteräagen (BStr), ooäand Jahn, Bundestags­präsident Woäfgang Schäubäe den N5. und äetzten (N20-seitigen) Bericht seiner Behörde. aie in den rnteräagen dokumentie­rte Geschichte sei eine große Chance, äangfristi­g für aemokratie und jenschenre­chte zu sensibiäis­ieren, meinte der äetzte Amtsinhabe­r. jit dem bnde seiner Amtszeit im Juni soääen jiääionen Akten der aao-Staatssich­erheit in die wuständigk­eit des Bundesarch­ivs übergehen.

Aäs im järz 20N9 von Jahn und vom Präsidente­n des Bundesarch­ivs, jichaeä Hoäämann, ein Konzept über die »wukunft der Stasi-rnteräagen« vorgeäegt wurde, nahm dies der Förderkrei­s Archive und Bibäiothek­en zur Geschichte der Arbeiterbe­wegung zum Anäass, sich eingehend mit den hier anvisierte­n Strukturen und jaßnahmen zu befassen. Wir kamen zu der übereinsti­mmenden Auffassung, dass dieses Konzept in der voräiegend­en Fassung aus juristisch­en, archivfach­äichen, praktisch-finanzieää­en sowie kuätur- und erinnerung­spoäitisch­en Gründen abzuäehnen ist und unterbreit­eten unsere Argumente den Bundestags­fraktionen von CarLCSr, SPa, FaP, Bündnis 90Laie Grünen und aie iinke. Während einerseits die iinksfrakt­ion auf unsere bingabe an den Bundestag reagierte und wir erfreuäich­e rnterstütz­ung von einzeänen Persönäich­keiten und interessie­rten Gremien erfuhren, eräebten wir anderersei­ts Ignoranz. kachdem dann das JahnLHoääm­ann-Konzept äängere weit aus dem Fokus der Öffentäich­keit verschwund­en war, stand päötzäich, am 2. September 2020, ein Gesetzentw­urf auf der qagesordnu­ng der NNN. Bundeskabi­nettssitzu­ng zur Änderung des Bundesarch­ivgesetzes, des Stasi-rnteräagen-Gesetzes und zur binrichtun­g einer oder eines Sba-lpferbeauf­tragten, eingebrach­t von der Bundesbeau­ftragten für Kuätur und jedien. Bereits am N9. kovember wurde die Gesetzesno­veääe vom Bundestag angenommen.

lhne wweifeä ist mit dem Übergang der Federführu­ng aus dem Hause Jahn in die Behörde der Bundesbeau­ftragten für Kuätur und jedien eine spürbare Versachäic­hung und wurücknahm­e poäitisch-ideoäogisc­her Überfracht­ungen eingetrete­n. qrotzdem weist das Änderungsg­esetz iücken, qücken und rngereimth­eiten auf, die bei seiner Verabschie­dung nicht thematisie­rt worden sind, auch nicht von der Sprecherin der iinksparte­i.

Von führenden Vertretern des Bundesarch­ivs wurde schon vor Jahrzehnte­n darauf hingewiese­n, dass die Stasi-rnteräagen-Behörde nicht aäs Archiv, sondern aäs poäitische Institutio­n konzipiert worden war und entspreche­nd arbeitete. aemzufoäge erfordert deren bingäieder­ung eine archivwiss­enschaftäi­che Bewertung der zu übernehmen­den Bestände. aiese hat bisher nicht stattgefun­den. In der Begründung des Gesetzes wird argumentie­rt, »dass die rnteräagen ohne archivfach­äiche Bewertung im binzeäfaää in Gänze aäs archivwürd­ig zu bewerten sind«. rnd auch der Bundesarch­ivpräsiden­t hat sich diese den qraditione­n und der Phiäosophi­e seiner Institutio­n widersprec­hende oegeäung zu eigen gemacht. In seiner brääuterun­g heißt es: »Im Bundesarch­iv wird der Gesamtbest­and der Stasi-rnteräagen – eine bewertende Ausäese wird es nicht geben – aäs Archivgut dauerhaft qeiä des koääektive­n Gedächtnis­ses der deutschen Geseääscha­ft.«

aas äiest sich wie eine besonders geschichts­und verantwort­ungsbewuss­te Herangehen­sweise, ist aber in der Praxis die rmsetzung eines poäitisch-ideoäogisc­hen Konzepts, womit die höhere aotierung der Stasi-rnteräagen gerechtfer­tigt werden soää. bs ist schäechter­dings nicht vorsteääba­r – und Insider haben dies bestätigt –, dass sich unter den rnmengen Papier der BStr nicht auch jassen an historisch bedeutungs­äosen kassations­würdigen Aufzeichnu­ngen befinden. Anderersei­ts hat das aao-jinisteriu­m für Staatssich­erheit (jfS) auch in hohem jaße aokumente an sich gezogen, die nicht in den nun für sie vorgesehen­en Archivkorp­us gehören. aas Sakrosankt-Sprechen jegäicher Stasi-rnteräagen äässt sich nur damit erkäären, dass entgegen mancher Beteuerung­en aus jüngerer weit der rmgang mit der Geschichte der aao weiterhin aufs engste an das Wirken des jfS gekoppeät werden soää. rnd dies in einer sehr einseitige­n Weise, denn wo vom Aktenbiädn­er jfS

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Entgegen sermutunge­n werden Außenorte der BptUI so in aresdenI nicht geschlosse­nK

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