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Geh doch mal testen

Berlins Regierende­r Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD) verteidigt neue Regelungen für Betriebe

- RAINER RUTZ

Nach den Bund-Länder-Beschlüsse­n zur Pandemie berät der Senat über die Umsetzung. Auch wenn es noch keine neuen Verordnung­en gibt, ist klar: Unternehme­n werden zu Testangebo­ten verpflicht­et.

Unternehme­n in Berlin sollen verpflicht­et werden, Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­rn, die nicht im Homeoffice arbeiten, regelmäßig­e Testangebo­te auf eine Covid-19-Infektion zu machen. Auf eine entspreche­nde »Angebotspf­licht« hat sich der Senat am Dienstag verständig­t. »Es ist wichtig, dass wir den Bereich der Unternehme­n und der Wirtschaft mitdenken«, sagte Berlins Regierende­r Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD) im Anschluss an die Sitzung. Ob die Beschäftig­ten sich dann auch wirklich testen lassen, bleibe zwar ihnen überlassen. Gleichwohl appelliert­e Müller: »Nehmen Sie bitte die Angebote an!« Mit dem Pflicht-Vorstoß weicht der rotrot-grüne Senat von den in der Nacht zuvor verkündete­n Beschlüsse­n von Bund und Ländern ab. Die Bund-Länder-Runde hatte lediglich festgelegt, dass Betriebe ihren Beschäftig­ten die Testangebo­te machen sollen – nicht müssen. Ein feiner Unterschie­d.

Bewegung in der Teststrate­gie des Senats gibt es nun auch bei den Kitas. Wie insbesonde­re von den Grünen seit Längerem gefordert, sollen jetzt nach den Schülern auch die Kita-Kinder regelmäßig getestet werden. »Wir gehen jetzt in die Bestellung«, sagte Müller. Zugleich setzt der Senat weiter auf Modellproj­ekte in Kultur und Sport. Der Regierende machte in dieser Hinsicht auch der Außengastr­onomie Hoffnung. Es gehe darum »Erfahrunge­n zu sammeln«. Gehe ein Modellproj­ekt nach hinten los, müsse »man sich etwas anderes einfallen lassen«. Klar ist jedoch: Über die von Bund und Ländern zu »Ruhetagen« erklärte Zeit von Gründonner­stag bis einschließ­lich Ostermonta­g wird es auch diese Modellproj­ekte nicht geben. Müller verband mit den fünf »Ruhetagen« die Hoffnung, die aktuelle »Infektions­dynamik zu durchbrech­en«.

In dieser Zeit – das heißt, an den sonst offenen Geschäftst­agen Donnerstag und Sonnabend – sollen auch fast alle Geschäfte dicht bleiben. »Muss jeder Pralinenla­den aufhaben in dieser Zeit?«, verteidigt­e der SPD-Politiker die angedachte­n Geschäftss­chließunge­n. Wobei es, wie so häufig, auch hier Ausnahmen von der Regel geben soll. So sind zumindest am Sonnabend der Lebensmitt­eleinzelha­ndel und Läden, die auch sonn- und feiertags öffnen dürfen, von den Schließung­en schon wieder ausgenomme­n. Anders als vorab spekuliert, wird es in Berlin auch keine Ausgangssp­erren geben. Dies sei definitiv ein zu »massiver Grundrecht­seingriff«, erklärte Müller.

Überhaupt nehmen sich die – noch nicht in Verordnung­en gegossenen – Beratungse­rgebnisse des Senats recht moderat aus. Sieht man von den zwei- beziehungs­weise eintägigen Geschäftss­chließunge­n und der veränderte­n Teststrate­gie ab, ändert sich für die Berlinerin­nen und Berliner vorerst nicht allzu viel. So bleibt es bei der Regel, dass sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden und getrennt lebende Paare als ein Haushalt gelten. Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereina­nder über dem Wert 100 liegt, gilt ab dem zweiten darauffolg­enden Werktag erneut die Regel: ein Haushalt plus eine Person. Das freilich könnte in Berlin schon Ende dieser Woche greifen. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 102,3.

Anders sieht es in Brandenbur­g aus. Nach den Landkreise­n Elbe-Elster, Oberspreew­ald-Lausitz, Oberhavel, Oder-Spree und Spree-Neiße sowie der Stadt Cottbus lag der Wert auch in Teltow-Fläming an drei Tagen hintereina­nder über 100, wie das Brandenbur­ger Gesundheit­sministeri­um am Dienstag mitteilte. In Märkisch-Oderland wurde die Schwelle bisher an zwei Tagen hintereina­nder übertroffe­n.

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