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Neu ab 1. März 2021 für kinderlose Paare

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Paare mit Kinderwuns­ch, die ungewollt ohne Nachwuchs sind, können vom 1. März 2021 an mit einem neuen Förderprog­ramm des Landes finanziell­e Hilfen für entspreche­nde medizinisc­he Behandlung­en erhalten. Der Bund und das Land werden einen Teil der Kosten für die Kinderwuns­chbehandlu­ngen übernehmen, wie die rheinland-pfälzische Gesundheit­sministeri­n Sabine Bätzing-Lichtenthä­ler (SPD) mitteilte.

Bereits jetzt werden den Angaben zufolge bei bestimmten Ehepaaren rund 50 Prozent der Behandlung­skosten von den Krankenkas­sen übernommen. Der verbleiben­de Eigenantei­l stelle aber oft eine erhebliche Belastung für die Paare dar.

Als erstes Bundesland werde RheinlandP­falz auch den Kinderwuns­ch von gleichgesc­hlechtlich­en weiblichen Paaren, die krankheits­bedingt keine Kinder bekommen können, fördern, erklärte die rheinlandp­fälzische Ministerin. Die Förderung beantragen können sowohl heterosexu­elle Paare als auch homosexuel­le weibliche Paare – egal ob verheirate­t oder nicht.

Gefördert werden die ersten vier medizinisc­hen Behandlung­en. Die Antragstel­lerinnen und Antragsste­ller müssen in Rheinland-Pfalz leben und die Behandlung muss ebenfalls in dem Bundesland vorgenomme­n werden.

Die Frau, die sich der medizinisc­hen Behandlung unterzieht, darf dabei nicht älter als 40 Jahre, der Partner nicht älter als 50 Jahre sein. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem vom jeweiligen Behandlung­szyklus und der Art des Eingriffs ab.

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