Charterflug ins Kriegsgebiet
Brandenburg organisiert erstmals Sammelabschiebung vom BER nach Afghanistan – auch Berlin ist beteiligt
Krieg, Pandemie, wirtschaftlicher Zusammenbruch – es gibt viele Gründe, nicht nach Afghanistan zu reisen. Berlin und Brandenburg wollen am Mittwoch trotzdem Menschen dorthin abschieben.
»Die Menschen werden gegen ihren Willen in eine sehr, sehr gefährliche Situation gebracht, die auch ohne Pandemie existenzbedrohlich ist«, sagt Mara Hasenjürgen vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Das rotschwarz-grün regierte Bundesland ist erstmals federführend an der Organisation einer Sammelabschiebung nach Afghanistan beteiligt; der Flieger soll an diesem Mittwochabend vom Flughafen BER starten. Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen hat zum Protest aufgerufen.
»Die Brandenburger Landesregierung muss die Abschiebung nach Kabul kurzfristig stoppen«, fordert Hasenjürgen. Jede Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete verbiete sich. Dass Brandenburg nun mitten in der dritten Welle einer globalen Pandemie die Organisation der Sammelabschiebung übernehme, lasse »jede menschliche Haltung der Landesregierung vermissen«.
Kritik kommt auch von der oppositionellen Brandenburger Linkspartei. »Afghanistan ist nicht sicher! Den Abgeschobenen drohen Verfolgung und Tod«, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und flüchtlingspolitische Sprecherin Andrea Johlige. »Unter diesen Umständen ist es humanitär unverantwortlich, Menschen nach Afghanistan abzuschieben.« Johlige hält es für einen Skandal, dass sich die Landesregierung aktiv an der Organisation der Sammelabschiebung beteiligt: »Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen sind aufgefordert, CDU-Innenminister Michael Stübgen endlich zu stoppen und die inhumane Abschiebepraxis des Landes Brandenburg zu beenden.«
Brandenburgs Grünen-Chefin Julia Schmidt verweist gegenüber »nd« darauf, dass die Federführung für Sammelrückführungen beim Bund liege. »Wir wollen nicht nach Afghanistan abschieben. Es ist aber leider so, dass wir in Brandenburg keine Möglichkeit haben, das zu stoppen«, sagt Schmidt. So könne die Landesregierung nicht entscheiden, ob und wie viele Menschen abgeschoben werden, sondern nur, wer – alles Weitere regele der Bund. »Abschiebungen nach Afghanistan widersprechen sämtlichen menschenrechtlichen Grundsätzen. Die Bundesregierung muss daher ihre Realitätsverweigerung beenden und Abschiebungen nach Afghanistan endlich beenden«, so Schmidt.
Wie viele Menschen insgesamt betroffen sind, ist unklar. Laut nd-Informationen soll aus Brandenburg ein Mann abgeschoben werden, der unter anderem wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Dem Brandenburger Innenministerium zufolge werden bei Abschiebungen ausreisepflichtige Afghanen priorisiert, die männlich, alleinstehend und sogenannte Gefährder sind, Straf- und Intensivtäter, »Mitwirkungs-« oder »Integrationsverweigerer«. Der Flüchtlingsrat kritisiert die Kategorie »Integrationsverweigerer« als willkürlich. Nach Angaben der Organisation wurden seit 2017 zehn Personen nach Afghanistan abgeschoben, unter ihnen Anfang Februar auch Ahmad N., ein ausgebildeter Sanitäter ohne Vorstrafen.
Aus Berlin sollen nach nd-Informationen zwei Männer abgeschoben werden. Eigentlich sind laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, Linke und Grünen Abschiebungen ausgeschlossen, die aus humanitären Gründen nicht tragbar sind. Dass dennoch Menschen aus der Hauptstadt in das kriegsgebeutelte Land abgeschoben werden, das laut Global Peace Index das gefährlichste der Welt ist, hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) in der Vergangenheit immer wieder mit der Straffälligkeit der Betroffenen begründet.
»Es ist völlig inakzeptabel, dass sich der Innensenator über den Koalitionsvertrag hinwegsetzt und Menschen nach Afghanistan abschiebt, wo ihnen Gefahr droht – auch ohne Pandemie«, sagt die Grünen-Abgeordnete Susanna Kahlefeld zu »nd«. In den Gesprächen von Grünen und Linke mit Innensenator Geisel bestehe dieser auf der Abschiebung von Straftätern, ohne jedoch die Kriterien dafür offenzulegen. »Wir wissen gar nicht, was Geisel unter ›kriminell‹ genau versteht«, kritisiert Kahlefeld.
»Dem Senat ist bewusst, dass in Afghanistan eine prekäre humanitäre Lage vorherrscht«, so ein Sprecher der Innenverwaltung zu »nd«. Abschiebungen würden daher nur sehr eingeschränkt durchgeführt: »Bei den rückzuführenden Personen muss es sich nach der Berliner Weisungslage um Straftäter, Gefährder oder Personen, die sich der Identitätsfeststellung hartnäckig verweigern, handeln.« Zudem erfolge eine Abschiebung nur nach Einzelfallprüfung und Zustimmung des Innensenators. Susanna Kahlefeld hält das für nicht ausreichend, schließlich sei eine Identitätsverschleierung auf der Flucht »völlig normal« und kein Grund, in ein Kriegsgebiet abgeschoben zu werden.
Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, hält die Argumentation des Innensenators, dass Abschiebungen von Straftätern der öffentlichen Sicherheit dienen, grundsätzlich für problematisch. »Abschiebung ist kein Ersatzstrafrecht«, sagt Schrader. »Wir haben ein funktionierendes Justizsystem, in dem die Menschen ihre Strafen absitzen können. Abschiebungen nach Afghanistan sind daher in jedem Fall auszusetzen.«
»Es ist völlig inakzeptabel, dass sich der Innensenator über den Koalitionsvertrag hinwegsetzt und Menschen nach Afghanistan abschiebt, wo ihnen Gefahr droht.« Susanna Kahlefeld Grünen-Abgeordnete