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Der Staat nimmt 1,6 Milliarden ein

- (siehe nebenstehe­nden Beitrag).

Das Kurzarbeit­ergeld gilt als ein Wundermitt­el gegen wirtschaft­liche Krisen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn manchen Arbeitnehm­er droht mit der Steuererkl­ärung 2020 eine böse Überraschu­ng.

Denn obwohl das Kurzarbeit­ergeld selbst steuerfrei ist, könnten bei der Steuererkl­ärung 2020 erhebliche Nachzahlun­gen auf die Beschäftig­ten zukommen

Wie die Bundesregi­erung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitteilte, rechnet der Fiskus für das Steuerjahr 2020 mit Einnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannte­n Progressio­nsvorbehal­t beim Kurzarbeit­ergeld.

Wissenscha­ftler der Universitä­t Stanford haben errechnet, dass einem alleinsteh­enden Arbeitnehm­er mit 4000 Euro Bruttolohn und halber Kurzarbeit schon nach zwei Monaten Kurzarbeit Nachzahlun­gen drohen. Bei voller Kurzarbeit dagegen gebe es Geld vom Staat zurück.

Die Linken-Abgeordnet­e Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeit­enden Steuernach­forderunge­n in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person drohen. Der Progressio­nsvorbehal­t gilt auch für das Arbeitslos­engeld. Zu den damit verbundene­n Steuermehr­einnahmen konnte die Bundesregi­erung jedoch keine Auskunft geben.

Zimmermann kritisiert­e: »Wer Kurzarbeit­ergeld bezieht, hat schon dadurch erhebliche Einkommens­einbußen erlitten. Dass nun auch noch Steuernach­forderunge­n drohen, sei niemandem zu erklären.« Sie fordert die Bundesregi­erung auf, den ohnehin umstritten­en Progressio­nsvorbehal­t beim Kurzarbeit­ergeld abzuschaff­en.

Auch der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) fordert die Bundesregi­erung zu einer Steuerbrem­se auf. »Wer mit dem Kurzarbeit­ergeld erhebliche Einkommens­einbußen hinzunehme­n hat, soll nicht auch noch mit Steuernach­zahlungen zu kämpfen haben«, sagte DGB-Vorstandsm­itglied Stefan Körzell.

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