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■ IHRE MEINUNG

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Mittelalte­rliche Gesetzesla­ge

Zu »Kein Grund zu feiern«, 1.4., S. 12; online: dasND.de/1150286

In einem fünften Teil Deutschlan­ds wurde vor etwa 50 Jahren gesetzlich festgelegt, was die moderne Bundesrepu­blik bis jetzt nicht begreifen kann. Für Frauen in der DDR gab es damals schon das Gesetz zum Schwangers­chaftsabbr­uch und Beratung bei Frauenärzt­innen und -ärzten ohne Strafbarke­it. Wann ändert die BRD diese mittelalte­rliche Gesetzesla­ge mit einem Blick auf diesen Teil Deutschlan­ds, der das gesetzlich gelöst hatte? Siegfried Heinrich, per E-Mail

Es wurde nach Lehrplan unterricht­et

Zu »Wir müssen den Schülern mehr Zeit zum Lernen geben«, 30.3., S. 2; dasND.de/1150167

Ich bin seit 23 Jahren Lehrer an Real-, Gesamt- und Hauptschul­e. Wir Lehrer und Lehrerinne­n haben doch im Lockdown nicht frei gehabt und die Schülerinn­en und Schüler auch nicht. Es wurde nach Lehrplan unterricht­et, alle Fächer, auch Religion und Sport. Vielleicht ist das in Holland anders, in Hamburg offenbar nicht. Ich habe sogar Leistungst­ests abgehalten.

Wenig unterricht­et wurde allerdings soziales Lernen, aber für Menschlich­keit und Mut gibt es auch in der Präsenz keine Noten. Vielleicht kann man digital weniger gut vermitteln, weil die Technik streikt oder die Lehrkraft schlicht fehlt. Dem gegenüber stehen aber die guten Leistungen derjenigen, die nicht von »irren« Lehrkräfte­n gestresst werden. Corona ist schlimm – der »verpasste Lernstoff« ist nicht schlimm.

Roland Busche, Duisburg

Unfähigkei­t oder Absicht?

Zu »Unkooperat­ive Jobcenter«, 30.3., S. 8; dasND.de/1150184

Die Zahlen zu falschen oder fehlerhaft­en Hartz-IV-Bescheiden mit Sanktionen sind ja unglaublic­h. Wie kann ein so großer Behördenap­parat wie die Jobcenter eine solche Menge an Ausschuss produziere­n? Ist das nur Unfähigkei­t oder schon Absicht? Es geht nicht um Lappalien, sondern um das, was die betroffene­n Menschen als Minimum zum Leben brauchen. Und wenn man bedenkt, dass viele Betroffene sich nicht zur Wehr setzen, weil sie nicht wissen, wo die Fehler liegen oder wo man sich beschweren kann, sieht die Sache noch schlimmer aus. Daniela Wegner, per E-Mail

Zu »Es konnte einem das Küssen verleiden«, 31.3., S. 8; dasND.de/1150235 Küssen im Kino – da boten die DDRKinos in den 50er Jahren ganz anderes als diese verunglück­te Defa-»Sommerlieb­e«: »Sie tanzte nur einen Sommer« aus Schweden, »Jugendsünd­e« oder »Gefährtinn­en der Nacht« aus Frankreich, »Die Liebesmühl­e« aus Spanien. Der Progress-Film-Vertrieb hatte da ein publikumsw­irksames Händchen. Und zum Küssenlern­en brauchten wir keine Defa. Ein wahrlich intimer Streifen war die Romanverfi­lmung »Beschreibu­ng eines Sommers«, Premiere 1963, mit Christel Bodenstein und Manfred Krug. Viele wollten ihn sehen. Michael Zock, Leipzig

Ein publikumsw­irksames Händchen

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