■ IHRE MEINUNG
Mittelalterliche Gesetzeslage
Zu »Kein Grund zu feiern«, 1.4., S. 12; online: dasND.de/1150286
In einem fünften Teil Deutschlands wurde vor etwa 50 Jahren gesetzlich festgelegt, was die moderne Bundesrepublik bis jetzt nicht begreifen kann. Für Frauen in der DDR gab es damals schon das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch und Beratung bei Frauenärztinnen und -ärzten ohne Strafbarkeit. Wann ändert die BRD diese mittelalterliche Gesetzeslage mit einem Blick auf diesen Teil Deutschlands, der das gesetzlich gelöst hatte? Siegfried Heinrich, per E-Mail
Es wurde nach Lehrplan unterrichtet
Zu »Wir müssen den Schülern mehr Zeit zum Lernen geben«, 30.3., S. 2; dasND.de/1150167
Ich bin seit 23 Jahren Lehrer an Real-, Gesamt- und Hauptschule. Wir Lehrer und Lehrerinnen haben doch im Lockdown nicht frei gehabt und die Schülerinnen und Schüler auch nicht. Es wurde nach Lehrplan unterrichtet, alle Fächer, auch Religion und Sport. Vielleicht ist das in Holland anders, in Hamburg offenbar nicht. Ich habe sogar Leistungstests abgehalten.
Wenig unterrichtet wurde allerdings soziales Lernen, aber für Menschlichkeit und Mut gibt es auch in der Präsenz keine Noten. Vielleicht kann man digital weniger gut vermitteln, weil die Technik streikt oder die Lehrkraft schlicht fehlt. Dem gegenüber stehen aber die guten Leistungen derjenigen, die nicht von »irren« Lehrkräften gestresst werden. Corona ist schlimm – der »verpasste Lernstoff« ist nicht schlimm.
Roland Busche, Duisburg
Unfähigkeit oder Absicht?
Zu »Unkooperative Jobcenter«, 30.3., S. 8; dasND.de/1150184
Die Zahlen zu falschen oder fehlerhaften Hartz-IV-Bescheiden mit Sanktionen sind ja unglaublich. Wie kann ein so großer Behördenapparat wie die Jobcenter eine solche Menge an Ausschuss produzieren? Ist das nur Unfähigkeit oder schon Absicht? Es geht nicht um Lappalien, sondern um das, was die betroffenen Menschen als Minimum zum Leben brauchen. Und wenn man bedenkt, dass viele Betroffene sich nicht zur Wehr setzen, weil sie nicht wissen, wo die Fehler liegen oder wo man sich beschweren kann, sieht die Sache noch schlimmer aus. Daniela Wegner, per E-Mail
Zu »Es konnte einem das Küssen verleiden«, 31.3., S. 8; dasND.de/1150235 Küssen im Kino – da boten die DDRKinos in den 50er Jahren ganz anderes als diese verunglückte Defa-»Sommerliebe«: »Sie tanzte nur einen Sommer« aus Schweden, »Jugendsünde« oder »Gefährtinnen der Nacht« aus Frankreich, »Die Liebesmühle« aus Spanien. Der Progress-Film-Vertrieb hatte da ein publikumswirksames Händchen. Und zum Küssenlernen brauchten wir keine Defa. Ein wahrlich intimer Streifen war die Romanverfilmung »Beschreibung eines Sommers«, Premiere 1963, mit Christel Bodenstein und Manfred Krug. Viele wollten ihn sehen. Michael Zock, Leipzig
Ein publikumswirksames Händchen