»Ein Tier nicht sofort anschaffen«
Mietrechtsexpertin Marielle Eifler zur Haltung in Wohnungen
Muss ich den Vermieter um Erlaubnis zur Hundehaltung bitten, wenn im Mietvertrag nichts dazu steht?
Ja. Wenn der Mietvertrag keine Regelungen zur Tierhaltung enthält, heißt das nicht, dass alle Arten von Tieren gehalten werden dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass stets eine umfassende Abwägung der Interessen der Mietvertragsparteien sowie der Nachbarn zu erfolgen hat. Ob die Hundehaltung vertragsgemäß ist, lässt sich nur im Einzelfall unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten beantworten. Zu den vom BGH (14. November 2007 – VIII ZR 340/06) ausdrücklich aufgeführten Beurteilungskriterien zählen insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere sowie Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet. Weitere Kriterien sind Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, die Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, die bisherige Handhabung des Vermieters und besondere Bedürfnisse des Mieters. Was raten Sie Mietern konkret?
Das Tier nicht sofort anschaffen, auch wenn es schwerfällt. Zunächst mit dem Vermieter in Kontakt treten und die Haltung des Hundes beantragen, um Genehmigung bitten unter Fristsetzung. Für den Fall, dass die Frist erfolglos verstreicht, im Rahmen der Beratung die Genehmigung durchsetzen, gegebenenfalls gerichtlich. Gelten Katzen eigentlich als Kleintiere?
Nein. Wenn man sich eine Katze anschaffen möchte, wird ebenfalls die Zustimmung des Vermieters benötigt. Kleintiere sind zum Beispiel Hamster, Schildkröten und Zierfische.