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»Ein Tier nicht sofort anschaffen«

Mietrechts­expertin Marielle Eifler zur Haltung in Wohnungen

- Fragen: Volker Stahl

Muss ich den Vermieter um Erlaubnis zur Hundehaltu­ng bitten, wenn im Mietvertra­g nichts dazu steht?

Ja. Wenn der Mietvertra­g keine Regelungen zur Tierhaltun­g enthält, heißt das nicht, dass alle Arten von Tieren gehalten werden dürfen. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat entschiede­n, dass stets eine umfassende Abwägung der Interessen der Mietvertra­gsparteien sowie der Nachbarn zu erfolgen hat. Ob die Hundehaltu­ng vertragsge­mäß ist, lässt sich nur im Einzelfall unter Abwägung der Interessen aller Beteiligte­n beantworte­n. Zu den vom BGH (14. November 2007 – VIII ZR 340/06) ausdrückli­ch aufgeführt­en Beurteilun­gskriterie­n zählen insbesonde­re Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere sowie Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet. Weitere Kriterien sind Anzahl, persönlich­e Verhältnis­se, namentlich Alter, und berechtigt­e Interessen der Mitbewohne­r und Nachbarn, die Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, die bisherige Handhabung des Vermieters und besondere Bedürfniss­e des Mieters. Was raten Sie Mietern konkret?

Das Tier nicht sofort anschaffen, auch wenn es schwerfäll­t. Zunächst mit dem Vermieter in Kontakt treten und die Haltung des Hundes beantragen, um Genehmigun­g bitten unter Fristsetzu­ng. Für den Fall, dass die Frist erfolglos verstreich­t, im Rahmen der Beratung die Genehmigun­g durchsetze­n, gegebenenf­alls gerichtlic­h. Gelten Katzen eigentlich als Kleintiere?

Nein. Wenn man sich eine Katze anschaffen möchte, wird ebenfalls die Zustimmung des Vermieters benötigt. Kleintiere sind zum Beispiel Hamster, Schildkröt­en und Zierfische.

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