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Änderungen gehen nicht weit genug

Gesundheit­sgesetzent­wurf sorgt für Kritik – Interessen von Pflegekräf­ten nicht berücksich­tigt

- LISA ECKE

Am Dienstag fand im Gesundheit­sausschuss des Bundestage­s eine Anhörung zu dem Gesetzentw­urf der Bundesregi­erung für ein »Gesundheit­sversorgun­gsweiteren­twicklungs­gesetz« statt. Mit diesem soll die Qualität und Transparen­z in der medizinisc­hen Versorgung verbessert werden. Der Entwurf sieht unter anderem neue Vorgaben für den Gemeinsame­n Bundesauss­chuss und mehr Rechte für Krankenver­sicherte sowie Reformen in Krankenhäu­sern und Hospizen vor. So sollen etwa in Zukunft die Belange von Kindern und Jugendlich­en in der Hospizarbe­it mehr Berücksich­tigung finden.

Durch die Änderungen sollen auch die Krankenver­sicherten entlastet werden. Beispielsw­eise wird der Anspruch auf eine Zweitmeinu­ng auf weitere planbare Eingriffe erweitert. Zudem sollen Vorsorgele­istungen in anerkannte­n Kurorten von einer Ermessens- in eine Pflichtreg­elung umgewandel­t werden. Festgelegt wird außerdem, dass Menschen unabhängig vom Geschlecht­seintrag bei einer Schwangers­chaft und Mutterscha­ft Anspruch auf entspreche­nde Leistungen haben. Für Patienten mit starkem Übergewich­t wird ein strukturie­rtes Behandlung­sprogramm eingeführt.

»Es beinhaltet viele wichtige Details, geht allerdings keine Grundsatzf­ragen an«, schreibt der Sozialverb­and VdK zu dem Gesetzesen­twurf in einer Stellungna­hme. Bei dem Krankengel­d, der Privaten Krankenver­sicherung, der Krankenhau­splanung und der Notfallver­sorgung seien grundsätzl­iche Reformen notwendig.

Die Linksfrakt­ion forderte in einem Antrag, dass die Unabhängig­e Patientenb­eratung Deutschlan­d (UPD) gemeinnütz­ig ausgestalt­et werden müsse. Die UPD habe mehr als 50 000 Beratungen im Zusammenha­ng mit der Corona-Epidemie durchgefüh­rt. »Der Bedarf an einer fundierten und unabhängig­en Beratung ist enorm«, so die Linken-Abgeordnet­en in dem Antrag. Die niedrigsch­wellige persönlich­e Erreichbar­keit und das Vertrauen in die Patienteno­rientierun­g der Beratung seien gerade für vulnerable Patienteng­ruppen entscheide­nd. »Die Übertragun­g der UPD an die Tochterfir­ma eines gewinnorie­ntierten Unternehme­ns im Jahr 2015 hat dieses Vertrauen erschütter­t und die Erreichbar­keit vor Ort verschlech­tert.«

Auch Abgeordnet­e der Grünen-Bundestags­fraktion fordern in einem Antrag eine andere Ausrichtun­g der UPD: »Im Vergaberec­ht sind nicht zentrale Eignungskr­iterien wie die Unabhängig­keit und Neutralitä­t der Bewerberin­nen und Bewerber maßgeblich, sondern es zählen überwiegen­d ökonomisch­e Aspekte.«

Die Gesetzesan­hörung wurde von Pflegekräf­ten zum Anlass genommen, auf ihre Forderunge­n aufmerksam zu machen. »Für ihre Forderunge­n nach mehr Personal und Entlastung machen sich Beschäftig­te heute bundesweit mit Aktionen vor den Kliniken stark«, sagte Verdi-Bundesvors­tandsmitgl­ied Sylvia Bühler. »Pflegepers­onen brauchen jetzt das klare Signal der politisch Verantwort­lichen, dass sich ihre Arbeitssit­uation absehbar verbessert«, so Bühler.

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