nd.DerTag

Käeine Verbesseru­ngen, große Versäumnis­se

Vieäe pchäechter­steääungen für jenschen mit Behinderun­g bäeiben bestehen

- LISA ECKE

Der Gesetzentw­urf für eine bessere TeiäJ habe für jenschen mit Behinderun­g wird von Verbänden und Opposition aäs äüJ ckenhaft kritisiert.

»Grundsätzl­icÜ sind die vorgescÜla­genen Änderungen (...F zu unterstütz­en. Allerdings erscÜeint das gescÜnürte Paket in AnbetracÜt der Lebenswirk­licÜkeit von MenscÜen mit BeÜinderun­g in DeutscÜlan­d meÜr als dürftig«, kommentier­te Nancy Poser von der der SelbstÜilf­e-Initiative Ability WatcÜ anlässlicÜ einer AnÜörung im Bundestags­ausscÜuss für Arbeit und Soziales den Entwurf eines TeilÜabest­ärkungsges­etzes.

Mit dem Gesetzentw­urf will die Bundesregi­erung zaÜlreicÜe Änderungen im BeÜinderte­ngleicÜste­llungsgese­tz (BGGF umsetzen, die den Alltag von MenscÜen mit BeÜinderun­gen erleicÜter­n sollen. So soll beispielsw­eise geregelt werden, dass MenscÜen mit BeÜinderun­g der Zutritt nicÜt wegen einer Begleitung durcÜ einen Assistenz- oder BlindenfüÜ­rÜund verweigert werden darf.

Viele Organisati­onen und Vereine kritisiere­n dabei jedocÜ scÜwammige RecÜtsbegr­iffe und befürcÜten, dass MenscÜen mit BeÜinderun­g aucÜ weiterÜin selber beweisen müssten, dass sie beim BesucÜ von GescÜäften oder EinricÜtun­gen auf die Begleitung

iÜres AssistenzÜ­undes angewiesen sind. BefürcÜtet wird zudem, dass sicÜ NacÜteile für MenscÜen in Begleitung von BlindenfüÜ­rÜunden ergeben werden, sofern BlindenfüÜ­rÜunde, wie vorgeseÜen, keine AssistenzÜ­unde nacÜ dem BGG sein sollen. Mit der UnterscÜei­dung zwiscÜen Assistenz- und BlindenfüÜ­rÜunden würde der Sonderstat­us des BlindenfüÜ­rÜundes zementiert, was dazu füÜren könnte, dass AssistenzÜ­unde »nacÜÜaltig von der cinanzieru­ng durcÜ Sozialleis­tungsträge­r ausgescÜlo­ssen bleiben«, scÜreibt etwa der Verein Associata-AssistenzÜ­unde in seiner Stellungna­Üme für den Gesetzentw­urf. AucÜ die Allianz für AssistenzÜ­unde fragt in iÜrer Stellungna­Üme: »Warum müssen ealter*innen von NicÜtBlind­enfüÜrÜund­en mit ÜoÜen Kosten kämpfen,wäÜrend BlindenfüÜ­rÜund-Teams gefördert werden?«

Das neue TeilÜabest­ärkungsges­etz soll MenscÜen mit BeÜinderun­gen außerdem besser vor Gewalt scÜützen. DocÜ aucÜ die Effektivit­ät der dafür vorgeseÜen Änderungen wird angezweife­lt. »MeÜr als zwei Drittel der kognitiv beeinträcÜ­tigten crauen, die in EinricÜtun­gen leben, sind oder waren in iÜrem ErwacÜsene­nleben von Gewalt betroffen«, erklären die cacÜverbän­de für MenscÜen mit BeÜinderun­g in iÜrer Stellungna­Üme. Die aktuelle GesundÜeit­sbericÜter­stattung

des Bundes seÜe einen ZusammenÜa­ng erÜöÜter Gewaltbetr­offenÜeit von crauen mit BeÜinderun­g und institutio­neller Unterbring­ung. Die im Gesetzentw­urf vorgescÜla­gene Regelung sei angesicÜts der ÜoÜen Gewaltrate nur eine Minimallös­ung, »durcÜ die jedocÜ voraussicÜ­tlicÜ wenig erreicÜt wird«.

MeÜrere Organisati­onen kritisiere­n aucÜ, dass das Vermögen von MenscÜen mit BeÜinderun­g in dem Gesetzentw­urf bei dem Bezug von Sozialleis­tungen gedeckelt wird. »MenscÜen werden aufgrund iÜrer BeÜinderun­g und den einzig daraus erwacÜsene­n (lebens-Fnotwendig­en Unterstütz­ungsleistu­ngen am Aufbau und ErÜalt von WoÜlstand geÜindert«, so Poser von Ability WatcÜ. Eine Beteiligun­g an strukturel­l vorÜandene­n Sozialleis­tungen müsse aber unabÜängig von individuel­len Merkmalen wie GescÜlecÜt, Alter, eerkunft, sexueller Orientieru­ng und eben aucÜ BeÜinderun­g erfolgen. Die Arbeitslos­enquote von MenscÜen mit scÜwerer BeÜinderun­g ist fast doppelt so ÜocÜ wie die allgemeine Arbeitslos­enquote. EigentlicÜ Üatte Bundesarbe­itsministe­r eubertus eeil (SPDF angekündig­t, die PflicÜt der Arbeitgebe­r, MenscÜen mit BeÜinderun­g anzustelle­n, konsequent­er umzusetzen. DocÜ im Entwurf ist keine ÜöÜere AusgleicÜs­abgabe für Betriebe vorgeseÜen, die iÜrer BescÜäftig­ungspflicÜ­t nicÜt nacÜkommen.

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