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Weiteres Urteil gegen Küstenauto­bahn

Bundesverw­altungsger­icht gibt Klage gegen A20-Ausbau statt

- DIETER HANISCH, KIEL

Eine weitere Schlappe für die Planer des Weiterbaus der A20 in Schleswig-Holstein: Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig gab der Klage eines Ehepaars statt. Das bestätigte am Montag eine Gerichtssp­recherin. Seit 2009 endet die Küstenauto­bahn, die einmal bis ins niedersäch­sische Westersted­e führen soll, mitten in der Landschaft des Kreises Segeberg.

Erfolgreic­h beklagt wurde ein Teil der geplanten Trassenfüh­rung des 20,6 Kilometer langen Bauabschni­tts zwischen Wittenborn und Bad Bramstedt, für den Umweltschü­tzer in Leipzig bereits zuvor Planungsna­chbesserun­gen erwirkt hatten. Ein Paar, dessen Resthof in Schmalfeld im Kreis Segeberg an das Bauprojekt angrenzt, wehrte sich. Die Kläger fürchteten, dass das von ihnen über einen Brunnen zur Trinkwasse­rversorgun­g genutzte Grundwasse­r durch den Straßenbau nicht ausreichen­d Schutz erfährt. Als Begründung wurde ein Verstoß des Landes Schleswig-Holstein gegen das wasserrech­tliche Verschlech­terungsver­bot der EU ins Feld geführt.

Die Richter bestätigte­n nun, es gebe wesentlich­e Defizite bei den erforderli­chen Untersuchu­ngen zu den Auswirkung­en des Baus auf das Grundwasse­r und attestiert­en der Planungsbe­hörde einen erhebliche­n Verfahrens­fehler. Die Entscheidu­ng über die Klage aus dem Jahr 2018 hatte so lange auf sich warten lassen, weil man noch auf ein Grundsatzu­rteil des Europäisch­en Gerichtsho­fes warten wollte, ob Privatleut­e bei Verschlech­terungen des Grundwasse­rs überhaupt eine Klageberec­htigung besitzen. Dies hat der EuGH nun ausdrückli­ch bejaht.

Der auf Umweltrech­t spezialisi­erte Anwalt Wilhelm Mecklenbur­g aus Pinneberg begrüßte die Leipziger Entscheidu­ng. Nun könnten nicht nur Umweltverb­ände und Kommunen gegen behördlich­e Planfestst­ellungen vorgehen, sondern auch davon betroffene Privatpers­onen. Damit gibt es weiterhin für 70 fehlende Kilometer der A20 kein Baurecht.

Unterdesse­n explodiere­n auch die Kosten für das vom Umweltverb­and BUND zu den zwölf unsinnigst­en und umweltschä­dlichsten Autobahnpr­ojekten gezählte Vorhaben. Im Bundesverk­ehrswegepl­an 2015 waren für die Baufortset­zung noch 3,7 Milliarden Euro ausgewiese­n. Der BUND kalkuliert mittlerwei­le mit rund sieben Milliarden. Die Bundesregi­erung teilte der Linksfrakt­ion im Bundestag zuletzt auf eine Anfrage hin mit, die Kosten hätten sich gegenüber 2015 um 23 erhöht.

Der erste Spatenstic­h für die A20 erfolgte bereits im Dezember 1992. Seither wurden rund 340 Kilometer Autobahn ab dem Kreuz Uckermark gebaut.

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