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Corona-Regeln kaum noch nachvollzi­ehbar

Gesundheit­sausschuss stimmt für neue Änderung der Maßnahmen

- WILFRIED NEISSE, POTSDAM

Bezogen auf die Corona-Schutzmaßn­ahmen weiß im Grunde kaum noch jemand, was los ist und was heute gilt oder demnächst gelten wird. Ein Spiegelbil­d davon bot am Montag eine Sondersitz­ung des Gesundheit­sausschuss­es im Landtag. Der Ausschussv­orsitzende Björn Lüttmann (SPD) leitete die Beratung mit dem Hinweis ein, es sei aus seiner Sicht »nicht leicht nachzuvoll­ziehen«, woran man sich nun zu halten habe und woran nicht. Er verstehe die Sondersitz­ung als Hilfestell­ung dafür, »die neuen Regelungen zu verstehen und erklären zu können«.

Mit den Stimmen der Regierungs­parteien SPD, CDU und Grüne billigte der Gesundheit­sausschuss die neueste Änderung der Corona-Eindämmung­sverordnun­g. Die AfD stimmte dagegen, Linke und Freie Wähler enthielten sich.

Gesundheit­sministeri­n Ursula Nonnemache­r (Grüne) war nichts anders übrig geblieben, als einen recht unübersich­tlichen Vortrag darüber zu halten, wie das neue Bundesrech­t nun auf die Rechtslage im Land Einfluss nimmt – ein Bundesrech­t, das die Regelungen des Landes mal bestätigt, mal korrigiert und mal beseitigt.

Bislang traten nach den Bestimmung­en des Landes Brandenbur­g strengere Maßnahmen in Kraft, wenn der Inzidenzwe­rt drei Tage lang über 100 lag. Der Bund hat nur vorgeschri­eben, dass es zusätzlich Maßnahmen bei Werten von 150 und 165 geben soll und muss. Liegt die Zahl der Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s je 100 000 Einwohner binnen einer Woche drei Tage lang über 150, dann darf der Einzelhand­el Kunden auch nicht mehr mit Termin bedienen. Liegt er über 165, dann schließen Kitas sowie Schulen mit Ausnahme von Förderschu­len.

Der Abgeordnet­e Ronny Kretschmer (Linke) erkundigte sich nach der gesetzlich­en Grundlage für die Kitaschlie­ßung. »Ich lese und lese und finde es nicht«, sagte er. Zunächst konnte ihm die Gesundheit­sministeri­n auch nicht helfen und meinte, es sei im Gesetz »möglicherw­eise etwas verklausul­iert« formuliert. »Die Interpreta­tion des Bundesrech­ts müssen wir Ihnen nachreiche­n«, sagte Nonnemache­r. Dann aber konnte ihr eine Mitarbeite­rin die gesuchte Stelle nennen. Die Ministerin gab die Auskunft erleichter­t weiter: »Paragraf 28b, Absatz drei, letzter Satz.«

Nonnemache­r wies darauf hin, dass es im laufenden Schulbetri­eb Änderungen unter der Woche nicht geben solle. Stattdesse­n würden die Schulen immer zum darauffolg­enden Montag geöffnet oder geschlosse­n. Damit soll die Neuorganis­ation des Schulbetri­ebes leichter fallen. Abweichung­en von diesem Grundsatz kann das Bildungsmi­nisterium anordnen.

Dort, wo der Bundesgese­tzgeber keine Regelungen erlassen hat, gilt die Eindämmung­sverordnun­g des Landes, die am Freitag vom Kabinett beschlosse­n wurde. Unveränder­t gilt die Regelung zu Versammlun­gen: Unterhalb eines Inzidenzwe­rtes von 100 dürfen unter Beachtung der Hygienereg­eln 500 Menschen an politische­n Demonstrat­ionen teilnehmen, oberhalb dieses Wertes noch 100 Menschen, ab dem Wert 200 sind politische Kundgebung­en gar nicht mehr zulässig.

Am Montag lag der Inzidenzwe­rt im Landesdurc­hschnitt bei 127,6. Unter 100 lag er nur im Barnim und in Potsdam-Mittelmark, über 200 in Spree-Neiße.

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