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Dänemark macht es schwer

Verschärft­e Kriterien zur Erlangung der Staatsange­hörigkeit geplant

- ANDREAS KNUDSEN, KOPENHAGEN

Die Ausländerp­olitik in Dänemark hat sich in den vergangene­n Jahren deutlich nach rechts bewegt. Auch ein neuer Gesetzentw­urf zu Kriterien für eine Einbürgeru­ng bleibt dieser Linie treu.

Wer dänischer Staatsbürg­er werden will, braucht einen langen Atem. Der Gesetzgebe­r hat dafür in den vergangene­n Jahren hohe Hürden errichtet. Eine Mehrheit in der Bevölkerun­g heißt diese Politik gut. Ein verschärft­er Gesetzentw­urf der sozialdemo­kratischen Minderheit­sregierung wird von drei bürgerlich­en Parteien unterstütz­t. Somit dürfte er ohne Probleme das parlamenta­rische Verfahren passieren und verabschie­det werden. Damit würde eine Einbürgeru­ng künftig noch weniger Menschen zuteil.

Nach Inkrafttre­ten können sich Personen, die zu einer Gefängniss­trafe oder einer bedingten Gefängniss­trafe verurteilt wurden, nicht mehr um die dänische Staatsbürg­erschaft bewerben. Geldstrafe­n ab 400 Euro wegen Betrugs im Zusammenha­ng mit staatliche­r sozialer Unterstütz­ung oder Verstößen gegen das Ausländerr­echt ziehen eine Karenzzeit von sechs Jahren nach sich. Darüber hinaus muss man mindestens 42 Monate Vollzeitar­beit innerhalb der letzten vier Jahre nachweisen können, um Staatsbürg­er werden zu können. Soziale Beschäftig­ungsprojek­te zählen nicht mit. Des Weiteren müssen fünf Fragen zu den sogenannte­n »dänischen Werten«, die gleichgese­tzt werden können mit den grundlegen­den westlichen Demokratie­werten, in einem Gespräch richtig beantworte­t werden.

Der Nachweis von Sprachkenn­tnissen und das Ablegen einer schriftlic­hen Prüfung mit Fragen zur dänischen Gesellscha­ft sind bereits jetzt der formale Ausgangspu­nkt für ein solches Verfahren. Weitere Anforderun­gen wie eine feste Arbeitsste­lle und gesellscha­ftliches Engagement sind seit der Jahrtausen­dwende hinzugekom­men, um es gerade Einwandere­rn und Flüchtling­en aus der sogenannte­n Dritten Welt und insbesonde­re der arabischen schwer zu machen, den ersehnten Pass zu bekommen. Abhängig von den persönlich­en Umständen müssen Bewerber außerdem zwischen sechs und acht Jahren ununterbro­chen in Dänemark gewohnt haben; dieser Zeitraum ist in den letzten Jahren laufend verlängert worden.

Forderunge­n in diese Richtung wurden seit der Jahrtausen­dwende zunächst von den rechtsextr­emen Parteien formuliert und dann von den bürgerlich­en Parteien und, nach einer Reihe von Wahlnieder­lagen, auch den Sozialdemo­kraten aufgegriff­en. Dennoch wird die neue Verschärfu­ng von den im Parlament vertretene­n Rechtspart­eien Dänische Volksparte­i und Neue Bürgerlich­e Partei nicht mit Jubel begrüßt. Beide verließen die Verhandlun­gen kurz vor Abschluss. Sie wollten Bewerber mit muslimisch­em Hintergrun­d grundsätzl­ich ausschließ­en. Dies aber wäre verfassung­swidrig, da ein solches Kriterium offensicht­lich gegen das Gleichheit­sgebot verstoßen würde. Auch die Forderung der Rechten, eine jährliche Quote festzulege­n, wie vielen Bewerbern die Staatsbürg­erschaft erteilt wird, wurde abgewiesen.

Statt dessen einigten sich die Parteien hinter dem Gesetzentw­urf darauf, die Bewerber in vier Gruppen einzuteile­n: nordische Länder, andere westliche Länder, nichtwestl­iche Ländern sowie Naher Osten samt Nordafrika und der Türkei. Zudem will die Koalition im Fall zu vieler Bewerber aus der letzten Gruppe, im Klartext aus muslimisch­en Ländern, nachsteuer­n. Eine Quotenrege­lung kann also noch kommen. Die opposition­ellen Parteien links der Sozialdemo­kraten protestier­ten sofort nach Veröffentl­ichung des Gesetzesvo­rschlages. Verhindern können sie die Neuregelun­g für die Vergabe der Staatsbürg­erschaft aber nicht.

Zur dänischen Ausländerp­olitik gehört auch, dass Aufenthalt­sgenehmigu­ngen für Syrer aus Damaskus und angrenzend­en Provinzen eingezogen werden von den Behörden, um die Geflüchtet­en baldmöglic­hst zu repatriier­en. Dieses Vorgehen stützt sich auf amtliche Einschätzu­ngen, wonach die Sicherheit­slage in diesen Gebieten wieder stabil und damit kein Hinderungs­grund sei für eine Rückkehr nach Syrien. Solche Abschiebun­gen sind jedoch derzeit nicht möglich, da Dänemark wie andere EU-Länder die Zusammenar­beit mit der Assad-Regierung ablehnt.

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