Antifaschismus ist wieder gemeinnützig
VVN-BdA erhält Status der Gemeinnützigkeit vollumfänglich zurück
Berliner Finanzamt gibt Einspruch der VVN-BdA vollständig statt
Berlin. Es ist so weit: Auch rückwirkend wird der Status der Gemeinnützigkeit für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVNBdA) wieder vollständig anerkannt. Das teilte der Verein am Mittwoch in Berlin mit. Demnach hat das Finanzamt für Körperschaften 1 dem Einspruch der VVN-BdA gegen Bescheide, mit denen ihr die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 bis 2018 aberkannt worden war, stattgegeben.
Die Berliner Finanzbehörden betrachten demnach mit Abschluss eines eineinhalbjährigen Verfahrens die Wertung des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, die VVN-BdA sei »extremistisch beeinflusst«, als widerlegt. Im November 2019 hatten sie ihr den Status der Gemeinnützigkeit mit Verweis auf diese Einschätzung des Geheimdienstes aberkannt. In einer Erklärung dankte der Verein für die »überwältigende Solidarität« und Unterstützung im Kampf gegen die Maßnahme der Berliner Finanzverwaltung durch mehr als 100 Organisationen und Initiativen.
Seit Mittwoch steht fest: Antifaschismus ist gemeinnützig und nicht »extremistisch«. Das Berliner Finanzamt hat die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA nun endgültig für alle Jahre rückwirkend wieder aufgehoben.
Es hat Zeit und Nerven gekostet, aber am Ende war der Kampf erfolgreich: Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) ist wieder uneingeschränkt als gemeinnützig anerkannt. Das teilte sie am Mittwoch in Berlin mit.
Im November 2019 hatte das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem Verein den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt - und dies mit seiner Darstellung in den Jahresberichten des bayerischen Verfassungsschutzes als »bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus« begründet. Zugleich verlangte das Finanzamt zunächst für die Jahre 2016 und 2017 eine Steuernachzahlung in fünfstelliger Höhe, was die Existenz des Vereins gefährdet hätte.
Diese Entscheidung sorgte bundesweit für Empörung, es gab eine breite Solidaritätswelle, eine Petition dagegen unterzeichneten weit mehr als 50 000 Menschen. Die Spendenbereitschaft war enorm, so dass die existenzielle Gefahr für die größte antifaschistische Organisation der Bundesrepublik bald abgewendet war. Darüber hinaus gewann die VVN-BdA in den letzten eineinhalb Jahren mehr als 2000 neue Mitstreiter und wuchs damit auf 8000 Mitglieder an.
Erklärung der VVN-BdA
Die VVN-BdA erreichte nun am Dienstag ein Schreiben des Finanzamts für Körperschaften 1 von Berlin, mit dem es »unseren Einspruch gegen die Bescheide, mit denen es uns die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 bis 2018 aberkannt hat, stattgegeben hat«. Die Steuerbescheide für 2016 und 2017 seien damit aufgehoben, erklärte die Organisation. Sie betonte erneut, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen und dies mit zahlreichen Stellungnahmen und Dokumenten belegt zu haben. Man verstehe sich als »partei- und spektrenübergreifende Organisation – von Christ*innen, Sozialdemokrat*innen und Grünen über Linke und DKP und parteilosen Mitgliedern aus unterschiedlichen Zusammenhängen«. Behauptungen des bayerischen Inlandsgeheimdienstes, dass Protagonist*innen der Organisation »alle nicht-marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt«, entbehrten jeder Grundlage.
Die zurückgewonnene Anerkennung der Gemeinnützigkeit sei ein wichtiges Signal für alle Antifaschist*innen und »für alle, die noch weiter um die Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig kämpfen müssen«, erklärt die VVN-BdA. Sie fordert weiterhin eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und die Streichung des Paragrafen 51, Absatz 3, Satz 2 der Abgabenordnung, der festlegt, dass der Status Organisationen verwehrt werden muss, die in einem Verfassungsschutzbericht als »extremistisch« eingestuft werden: »In einer Demokratie dürfen nicht Geheimdienste über die verfassungsmäßige Bandbreite der gesellschaftlichen Debatte entscheiden!«
»In einer Demokratie dürfen nicht Geheimdienste über die verfassungsmäßige Bandbreite der gesellschaftlichen Debatte entscheiden.«