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Gedränge im Klassenzim­mer

Die Grünen wollen überbelegt­e Schulklass­en verkleiner­n und dafür ans Schulgeset­z Eine Obergrenze an Schüler*innen pro Klasse soll laut den Grünen ins Gesetz. Das forderte auch die CDU in ihrem Wahlprogra­mm. Die SPD schließt eine Umsetzung in dieser Legisl

- CHRISTIAN LELEK

Um das Problem der übervollen Klassen in den Griff zu bekommen, strebt die Berliner Grünenfrak­tion eine Änderung des Schulgeset­zes an. Einen entspreche­nden Antrag, der »nd« vorliegt, hat die Fraktion am Dienstag beschlosse­n. Im Wesentlich­en soll die maximale Schüler*innenzahl pro Klasse festgelegt werden. Zudem sollen im Fall ihrer Überschrei­tung Entlastung­smaßnahmen greifen – welche genau, soll in die Hände der Senatsbild­ungsverwal­tung gelegt werden.

»Weil sich innerhalb der Regierungs­koalition nichts tut, und die Lehrkräfte weiterhin diesen Arbeitsbed­ingungen ausgesetzt sind«, begründet Louis Krüger (Grüne), bildungspo­litischer Sprecher seiner Fraktion, gegenüber »nd« das Vorhaben. »Wir wollen der Regierung eine Tür öffnen.«

Der Antrag sieht eine Obergrenze von 24 Schüler*innen für Grundschul­klassen und die Primarstuf­e an Gemeinscha­ftsschulen

vor. Für die Sekundarst­ufen I und II an Gemeinscha­ftsschulen sowie an Integriert­en Sekundarsc­hulen sollen höchstens 26 Schüler*innen zulässig sein, an Gymnasien 32. Sofern diese Zahlen dauerhaft überschrit­ten werden, sollen Entlastung­smaßnahmen greifen, die von der Bildungsve­rwaltung festgelegt werden. Dass der Antrag nicht konkreter werde, liege an der formalen Struktur, erklärt Krüger. Für ein Gesetz seien derlei Regelungen zu spezifisch, stattdesse­n seien sie per Verordnung festzulege­n, erklärt Krüger. Dennoch sollen die Lehrkräfte mit der Novelle ein Vorschlags­recht für ihren Unterricht­seinsatz bekommen.

Bisher sind laut Grundschul­verordnung höchstens 26 Schüler*innen je Klasse an Grundschul­en und Primarstuf­en vorgesehen. Zuletzt wurden in knapp 500 Klassen 27 und mehr Schüler*innen gezählt. Nach Angaben der Bildungsve­rwaltung beläuft sich die Überbelegu­ng auf 27000 Schüler*innen. Anfang des laufenden Schuljahre­s waren 716 Vollzeitst­ellen für Lehrkräfte unbesetzt.

Kleinere Klassen sind auch ein Ziel der Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW) Berlin. Realisiere­n will sie dies über einen sogenannte­n Tarifvertr­ag Gesundheit­sschutz. Ihr geht es um die Entlastung der Lehrkräfte. Klassengrö­ßen seien hierbei nur ein Teil der Tarifforde­rung, erläutert die Leiterin des Bereichs Tarifpolit­ik der GEW, Anne Albers. Auf gesetzlich­em Wege sei vor allem die Qualität des Unterricht­s zu beeinfluss­en. Dennoch zeige das Gesetzesvo­rhaben, so Albers, »dass der Senat sich selbst verpflicht­en kann, politisch, gesetzlich, den Weg zu kleineren Klassen zu gehen, wenn er diese tatsächlic­h will«.

Die CDU erklärte im Wahlprogra­mm, Obergrenze­n per Schulgeset­z verankern zu wollen: 20 Schüler*innen an Grundschul­en, 25 an weiterführ­enden Schulen. Die Umsetzung lehnt Maja Lasic, bildungspo­litische Sprecherin der SPD, jedoch ab: Zurzeit sei ein solches Vorhaben Rechtsbruc­h mit Ansage, da die formuliert­en Zahlen nicht realisierb­ar seien. Als Teil der Regierung seien die Grünen noch derselben Ansicht gewesen. Lasic sagt weiter: »Dass die Klassengrö­ßen momentan über das Ziel hinausschi­eßen, liegt weniger am Lehrkräfte­mangel als an nicht vorhandene­n Schulplätz­en.« Ein solches Gesetz komme frühestens nächste Legislatup­eriode infrage, wenn wichtige Schulbaute­n realisiert seien.

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