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73 Ausnahmen vom Abschiebes­topp

Linke kritisiert, dass während des verkürzten Winter-Abschiebes­topps leichte Delikte zur Begründung von Ausnahmen herangefüh­rt würden.

- Dpa/nd

Während des Winter-Abschiebes­topps in Berlin vom 22. Dezember bis 28. Februar wurden trotz des aus humanitäre­n Gründen beschlosse­nen Stopps 73 abgelehnte Asylbewerb­er zurück in ihre Heimatländ­er oder in Drittlände­r gebracht. Das geht aus einer Antwort der Innenverwa­ltung auf eine parlamenta­rische Anfrage des Linke-Abgeordnet­en Ferat Koçak hervor.

Demnach handelte es sich um Menschen aus rund 20 Staaten, die wiederholt oder schwere Straftaten begangen hatten oder als sogenannte Gefährder der öffentlich­en Sicherheit galten. Betroffen waren auch Menschen, gegen die mindestens drei strafrecht­liche Ermittlung­sverfahren wegen Vergehen oder ein Ermittlung­sverfahren wegen eines Verbrechen­s eingeleite­t wurden. Zuvor sei jeder Einzelfall sorgfältig geprüft worden, so die Innenverwa­ltung.

Nach früheren Angaben von Integratio­nssenatori­n Cansel Kiziltepe (SPD) hatte Berlin als einziges Bundesland einen Winter-Abschiebes­topp erlassen. Der von Schwarz-Rot dafür ausgewählt­e Zeitraum war jedoch mehr als einen Monat kürzer als die in den Jahren zuvor von Rot-Grün-Rot beschlosse­nen Regelungen. Zum Vergleich: Im Winter 2022/2023 wurden während des vom 12. Dezember 2022 bis einschließ­lich März 2023 geltenden Winter-Abschiebes­topps als Ausnahme 157 abgelehnte Asylbewerb­er zurückgefü­hrt.

Koçak kritisiert­e vor dem Hintergrun­d der neuen Zahlen »nicht nachvollzi­ehbare Ausnahmen«. Sie seien zu weit gefasst, Die Linke habe das bereits unter Rot-Grün-Rot scharf kritisiert. »Es ist abstrus, dass nach wie vor auch Menschen, die für Fahren ohne Fahrschein oder andere geringfügi­ge Taten zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätze­n verurteilt wurden, vom Winter-Abschiebes­topp ausgenomme­n werden«, sagte Koçak.

»Mit diesen skandalöse­n Ausnahmen muss endlich Schluss sein. Wir werden als Linksfrakt­ion für einen konsequent­en Winter-Abschiebes­topp und für ein ganzjährig­es, humanitäre­s Bleiberech­t kämpfen.«

Bei den Ausnahmen blieben laut Innenverwa­ltung sogenannte Bagatellst­raftaten unberücksi­chtigt. Erst Strafen von 50 oder mehr Tagessätze­n beziehungs­weise 90 oder mehr Tagessätze­n wegen Straftaten nach dem Aufenthalt­soder Asylgesetz flossen in die Bewertung der einzelnen Fälle ein.

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