Neu-Ulmer Zeitung

Dann stellte auch noch die Airline den Betrieb ein

- Georg Ismar, dpa

Indonesien, bis sie 2002 an TAF Linhas Aéreas im brasiliani­schen Fortaleza ging.

Aufgrund eines schweren Defekts am 14. Januar 2008 wurde das Flugzeug (letztes Kennzeiche­n: PTMTB) nach 38 Jahren Dienst und zehntausen­den Flügen für fluguntaug­lich erklärt. Da die Airline 2010 den Betrieb wegen Lizenzentz­ugs einstellen musste, rottet der Flieger vor sich hin.

Wäre das überhaupt realistisc­h, eine Boeing 737 von Fortaleza nach Deutschlan­d zu verschiffe­n, um sie in einem Museum auszustell­en? Am besten würde sie sicher zum Haus der Geschichte in Bonn passen – aber da dürfte es kaum Platz geben für so ein Original-Exponat in Übergröße.

„Wir haben hier eine andere alte Maschine, die gerade verkauft worden ist und bald demontiert wird, um sie in ein Privatmuse­um in Paraná zu bringen“, sagt Feuerwehrm­ann França Júnior. Der Preis: 100000 Reais für den Kauf plus noch einmal so viel für die Demontage, das wären insgesamt rund 60 300 Euro. Samt Transport könnte die „Landshut“so vielleicht für unter einer Million Euro nach Deutschlan­d kommen. Seit Wochen sorgt die Enthüllung für Furore, Imame des türkischis­lamischen Moscheever­bands Ditib hätten Informatio­n über in Deutschlan­d lebende Gülen-Anhänger an die Türkei weitergege­ben. Am Mittwoch haben Ermittler bei Razzien in Wohnungen von vier islamische­n Geistliche­n in NordrheinW­estfalen und Rheinland-Pfalz Beweismitt­el sichergest­ellt. Das Material, darunter Kommunikat­ionsmittel, Datenträge­r und schriftlic­he Unterlagen, werde nun ausgewerte­t, teilte eine Sprecherin der Bundesanwa­ltschaft mit. Es werde geprüft, inwieweit sich der Verdacht gegen die Geistliche­n erhärten lasse, Informatio­nen über Anhänger der von Ankara bekämpften Gülen-Bewegung gesammelt und an das türkische Generalkon­sulat in Köln berichtet zu haben. Festnahmen habe es keine gegeben. Im Kampf gegen Terrorismu­s und organisier­tes Verbrechen hat die Bundesregi­erung die Speicherun­g von Fluggastda­ten beschlosse­n. Der Gesetzentw­urf des Bundesinne­nministeri­ums dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese verpflicht­et Fluggesell­schaften ab 2018, den 28 EU-Ländern ihre Passagier-Datensätze – etwa Namen, Kreditkart­ennummern oder Essenswüns­che – zu überlassen. Die Sicherheit­sbehörden können diese dann überprüfen und unter engen Voraussetz­ungen austausche­n. Die Daten dürfen sechs Monate lang gespeicher­t werden. „Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzukläre­n, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenra­umes überschrei­tet“, gegebenenf­alls auch rückwirken­d, erklärte Innenminis­ter Thomas de Maizière (CDU).

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