Dann stellte auch noch die Airline den Betrieb ein
Indonesien, bis sie 2002 an TAF Linhas Aéreas im brasilianischen Fortaleza ging.
Aufgrund eines schweren Defekts am 14. Januar 2008 wurde das Flugzeug (letztes Kennzeichen: PTMTB) nach 38 Jahren Dienst und zehntausenden Flügen für fluguntauglich erklärt. Da die Airline 2010 den Betrieb wegen Lizenzentzugs einstellen musste, rottet der Flieger vor sich hin.
Wäre das überhaupt realistisch, eine Boeing 737 von Fortaleza nach Deutschland zu verschiffen, um sie in einem Museum auszustellen? Am besten würde sie sicher zum Haus der Geschichte in Bonn passen – aber da dürfte es kaum Platz geben für so ein Original-Exponat in Übergröße.
„Wir haben hier eine andere alte Maschine, die gerade verkauft worden ist und bald demontiert wird, um sie in ein Privatmuseum in Paraná zu bringen“, sagt Feuerwehrmann França Júnior. Der Preis: 100000 Reais für den Kauf plus noch einmal so viel für die Demontage, das wären insgesamt rund 60 300 Euro. Samt Transport könnte die „Landshut“so vielleicht für unter einer Million Euro nach Deutschland kommen. Seit Wochen sorgt die Enthüllung für Furore, Imame des türkischislamischen Moscheeverbands Ditib hätten Information über in Deutschland lebende Gülen-Anhänger an die Türkei weitergegeben. Am Mittwoch haben Ermittler bei Razzien in Wohnungen von vier islamischen Geistlichen in NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz Beweismittel sichergestellt. Das Material, darunter Kommunikationsmittel, Datenträger und schriftliche Unterlagen, werde nun ausgewertet, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mit. Es werde geprüft, inwieweit sich der Verdacht gegen die Geistlichen erhärten lasse, Informationen über Anhänger der von Ankara bekämpften Gülen-Bewegung gesammelt und an das türkische Generalkonsulat in Köln berichtet zu haben. Festnahmen habe es keine gegeben. Im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen hat die Bundesregierung die Speicherung von Fluggastdaten beschlossen. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese verpflichtet Fluggesellschaften ab 2018, den 28 EU-Ländern ihre Passagier-Datensätze – etwa Namen, Kreditkartennummern oder Essenswünsche – zu überlassen. Die Sicherheitsbehörden können diese dann überprüfen und unter engen Voraussetzungen austauschen. Die Daten dürfen sechs Monate lang gespeichert werden. „Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet“, gegebenenfalls auch rückwirkend, erklärte Innenminister Thomas de Maizière (CDU).