Iller Kraftwerke: CSU macht mobil
Der Kreisverband bekräftigt seine ablehnende Haltung gegen das Bauvorhaben. Nun wollen die Gegner in München die Umweltministerin für sich gewinnen
Der politische Widerstand gegen den geplanten Bau von Wasserkraftwerken an der Iller wächst: Der CSU-Kreisverband hat sich erneut gegen das Vorhaben der Münchner Firma Fontin ausgesprochen. Dies teilte der stellvertretende Kreisvorsitzende Herbert Pressl mit. Im Jahr 2009 hatte der Verband seine ablehnende Haltung schon einmal kundgetan, bei einer Kreiskonferenz wurde diese nun einstimmig bestätigt: Auch die vom Bauherren inzwischen überarbeitete Konstruktionsweise der Anlage halte man weder für umweltverträglich noch für wirtschaftlich, betonte Pressl im Gespräch mit unserer Zeitung. Der Kreisverband wolle sich dafür einsetzen, dass der Freistaat seine für den Kraftwerksbau benötigten Flächen an der Iller nicht zur Verfügung stellt. Die CSU hoffe auf eine entsprechende Zusage. Man werde Kontakt mit dem bayerischen Umweltministerium aufnehmen, um Ministerin Ulrike Scharf für einen Ortstermin an der Iller zu gewinnen.
Der Streit um den Bau der Wasserkraftwerke schwelt seit Längerem: Wie berichtet, will das Unternehmen Fontin an der Iller zwischen Memmingen und Illertissen insgesamt acht Anlagen einrichten, die erste davon bei Dietenheim. Dagegen gibt es Bedenken: Umweltschützer erwarten negative Folgen für die Iller als Öko-System und auch die ansässigen Fischereivereine sind skeptisch. Mehrere Beobachter bezweifeln zudem, dass sich das teure Kraftwerk bei Dietenheim wirtschaftlich rentiert. Das Bauvorhaben war vom Landratsamt des AlbDonau-Kreises genehmigt worden, Naturschützer und Fischer reichten dagegen vor einigen Wochen Klagen beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen ein. Ihrer Auffassung nach verstoßen der Bau (und damit die Erlaubnis) gegen europäische Richtlinien zum Umwelt- und Artenschutz. Ausführliche Begründungen der Klagen seien inzwischen bei Gericht vorgelegt worden, sagte Bernd Kurus-Nägele, der Geschäftsführer des Bund Naturschutzes im Landkreis Neu-Ulm auf Anfrage. „Seitdem haben wir noch nichts gehört.“Ein halbes Jahr könne die juristische Entscheidungsfindung möglicherweise dauern, so Kurus-Nägele, vielleicht auch bis in den Herbst hinein.
Der Investor geht dagegen davon aus, dass die Genehmigung für das Projekt bei Dietenheim gültig ist: Das Verfahren sei „sorgfältig und rechtmäßig“erfolgt, hieß es kürzlich in einer Stellungnahme zu den Klagen. Das Landratsamt habe die fachlichen Belange intensiv geprüft und abgewogen. Man betonte die „umfassenden ökologischen Vorteile“des geplanten Schachtkraftwerks. Dieses werde in eine bestehende Wehrschwelle eingebaut, Fische könnten die aktuell vorhandene Barriere dann besser passieren, hieß es. Und weiter: Das Kraftwerk stehe den Umbauten zur Revitalisierung der Iller nicht entgegen.
Zu einer gänzlich anderen Einschätzung kommt der CSU-Kreisverband: Die angepriesene Verbesserung finde nicht statt, glauben die Politiker. Denn die angedachte Aufstiegshilfe für Fische erfülle lediglich wasserrechtliche Vorschriften, eine wirksame Umgehungsgerinne für die Tiere sei dagegen nicht vorgesehen. Die Wasserführung um die geplanten Kraftwerke sei für Fische und Amphibien schädlich. Ökologisch verbessern ließen sich die Areale nur durch den vollständigen Abbau der bestehenden Schwellen, so der CSU-Verband. Dies werde in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gefordert, die der Europäische Gerichtshof für verbindlich erklärt habe. Zudem werde bereits ein Großteil des Illerwassers in den Kanälen zur Gewinnung von Energie genutzt. Man sei nicht gegen Wasserkraft, so Pressl. Allerdings sollten lieber bestehende Werke aufgerüstet werden, statt neue Anlagen ins Auge zu fassen. So lasse sich mehr Energie produzieren als bei den von Fontin geplanten kleinen Werken. Das bei Dietenheim soll dem Vernehmen nach eine Leistung von 315 Kilowattstunden haben, was von Experten als klein angesehen wird.
Aus Pressls Sicht widersprechen die Vorhaben der Münchner Firma geltendem EU-Recht: Dieses sieht unter anderem vor, dass der jetzige Zustand des Flusses sich nicht verschlechtern darf. Auch habe der