Neu-Ulmer Zeitung

Welche Möglichkei­ten Bürger in Bayern haben, sich zu beschweren

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Volksanwäl­te wie in Österreich gibt es in Deutschlan­d nicht. Wer sich hierzu lande beschweren will, hat allerdings andere Möglichkei­ten. ● Sie vermitteln bei Streitigke­iten in einzelnen Branchen, etwa wenn es Unstimmigk­eiten zwi schen Verbrauche­rn und ihrer Bank, Bausparkas­se oder Versicheru­ng gibt. Das Verfahren ist kostenlos. Die Om budsmänner hören sich die Beschwerde an, holen bei der Gegenseite eine Stellungna­hme ein und machen dann einen Schlichtun­gsvorschla­g. Dieser ist für das Finanzinst­itut nur in einigen Fällen und für den Verbrauche­r nie bindend. Der Kunde hat nach wie vor die Möglichkei­t, Klage einzureich­en. ● Auch ihnen geht es darum, außergeric­htliche Ei nigungen zu erzielen. Es gibt Schlich tungsstell­en für Beschwerde­n im öf fentlichen Personenve­rkehr, im Luftver kehr, im Bereich Energie und Tele kommunikat­ion. Die Einrichtun­gen ar beiten nach dem Verbrauche­rstreit beilegungs­gesetz kostenlos, unabhän gig und neutral. Eine Übersicht über alle Verbrauche­rschlichtu­ngsstellen lie fert das Bundesamt für Justiz. Darü ber hinaus ist die Anrufung einer Güte stelle in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschri­eben, bevor beim Amtsge richt Klage erhoben wird. Das gilt für spezielle nachbarrec­htliche Streitigke­i ten, Streitigke­iten wegen der Verlet zung der persönlich­en Ehre oder be stimmte Ansprüche nach dem Allge meinen Gleichbeha­ndlungsges­etz. ● Wer mit einer behördli chen oder einer gerichtlic­hen Ent scheidung nicht einverstan­den ist, kann Einspruch oder Beschwerde einlegen oder eine Klage vor Gericht einreichen. ● Darüber hinaus haben alle Bewohner Bayerns das Grundrecht, „sich schriftlic­h mit Bitten und Be schwerden an die zuständige­n Be hörden oder an den Landtag zu wen den“. Der bayerische Petitionsa­us schuss behandelt alle Eingaben und Be schwerden, die bayerische Gesetze und Behörden sowie Körperscha­ften des öffentlich­en Rechts (Gemeinden, Universitä­ten) betreffen. Für Eingaben, die sich gegen Behörden anderer Bundesländ­er oder des Bundes richten, ist der Bundestag zuständig. ● Beschwerde­n können Bürger in Bayern darüber hinaus beim Servicetel­efon der Staatsregi­erung vorbringen (montags bis donnerstag­s von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 089/122220). (sok)

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