Bei Anruf Großeinsatz
Zwei böse Telefonscherze haben in Bayern jüngst einigen Wirbel ausgelöst. Welche Folgen das für „Witzbolde“haben kann, zeigt der Ausgang eines Prozesses in Bamberg
Ein einziger Anruf – und plötzlich stehen beim ungeliebten Nachbarn oder beim Promi um die Ecke dutzende Spezialkräfte der Polizei vor dem Haus und treten die Tür ein. Was für ein Spaß. In den USA haben „Telefonscherze“dieser Art, die in Wahrheit nichts anderes sind als der Missbrauch von Notrufen, einen Namen: „Swatting“. Benannt nach der amerikanischen Spezialeinheit „Special Weapons And Tactics“, die bei Notrufen gerne einmal schwer bewaffnet ausrückt.
Dank einer hierzulande in der Regel weniger martialisch auftretenden Polizei ist das Phänomen in Bayern weniger verbreitet. In den vergangenen Tagen rückten zwei ähnlich gelagerte und folgenschwere Fälle das Thema aber erneut ins Rampenlicht: So meldete ein 16-Jähriger aus dem Unterallgäu einen „Anschlag mit mehreren Verletzten“an der Universität in Passau und löste damit einen Großeinsatz aus. Mehr als 50 Einsatzkräfte der Polizei rückten aus, um nach wenigen Stunden festzustellen: Der Anschlag war frei erfunden. Gleiches gilt für eine vermeintliche Messerstecherei, die sich laut eines Notrufs an einem Internat in Berchtesgaden ereignet haben soll. Zwei Zwölfjährige hatten sich einen Spaß erlaubt.
Telefonscherze dieser Art gibt es seit jeher und immer wieder, weiß Stefan Würz von der Integrierten Leitstelle in Augsburg. Hier landen alle Anrufe unter der Nummer 112 in der Stadt Augsburg und den Landkreisen Augsburg, AichachFriedberg, Dillingen und DonauRies. Dort klingelt das Notruftelefon jährlich rund 250 000 Mal, bei der Polizei (110) in Nordschwaben weitere 100 000 Mal. In wenigen dutzenden Fällen ist ein „Witzbold“am anderen Ende der Leitung. Da jedoch bei jedem Anruf unter der 112 immer auch die eigene Telefonnummer mitgesendet wird, bleiben die Täter meist nicht lange unerkannt.
Für die kann die Aktion recht teuer werden. Denn wer wirklich mutwillig einen falschen Notruf absetzt, muss die Kosten für den ausgelösten Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten übernehmen. Wie hoch diese sind, kann pauschal kaum beziffert werden. Ein Beispiel: Bei einem „normalen“Wohnungsbrand in Augsburg rückt die Feuerwehr in der Regel mit 18 Mann und fünf Fahrzeugen aus. wächst die Rechnung schnell auf mehrere tausend Euro. Dazu kommen noch die strafrechtlichen Konsequenzen. Vor Gericht droht im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.
In Bamberg wurde kürzlich nach Angaben der auf Internet spezialisierten Einheit der bayerischen Staatsanwaltschaft zum ersten Mal in Deutschland ein Mann wegen „Swatting“– also dem Versuch, mit einem vorgetäuschten Notfall einer Person die Polizei ins Haus zu schicken – vor Gericht gebracht. Ein 25-Jähriger hatte mit einem Notruf dafür gesorgt, dass 110 Feuerwehrleute, zwei Polizeiautos und zwei Rettungswagen zum Haus eines Youtube-Stars in einem 50-SeelenDorf in Mittelfranken fuhren. Dort brannte allerdings nur das Licht – und nicht das ganze Haus.
Weil der schadenfrohe 25-jährige Anrufer im Internet noch weitere Straftaten begangen hatte, wurde er zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt.
Karin P. hat ein bewegtes Leben hinter sich. Sie kam als Jugendliche in ein Heim, meisterte diese schwierige Phase und erreichte den Hauptschulabschluss. Doch dann traf die junge Frau ein Schicksalsschlag. Sie wurde unverschuldet in einen schweren Unfall verwickelt, konnte Arme und Beine nicht mehr bewegen und musste in mehreren Rehamaßnahmen behandelt werden. Bis heute leidet die 26-Jährige an den Unfallfolgen und ist stark behindert. In einem Förderwerk, in dem sie auch ein Appartement bewohnte, absolvierte sie berufsvorbereitende Maßnahmen. Die Ausbildung soll Ende März mit der Abschlussprüfung beendet sein.
Inzwischen lebt Karin P. in einer eigenen Wohnung. Doch es fehlen nach wie vor Einrichtungsgegenstände für die Erstausstattung. Da sie über keine finanziellen Rücklagen verfügt, ist Karin P. dringend auf Hilfe angewiesen. Die Kartei der Not unterstützt sie mit einem Zuschuss. (jös)
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Der Gemeinderatsbeschluss zum Teilflächennutzungsplan in Obermaiselstein in Zusammenhang mit der Skiliftverbindung am Riedberger Horn ist rechtlich nicht zu beanstanden. Zu diesem Schluss kommen Juristen des bayerischen Innenministeriums. Wie berichtet, hatte es im Gemeinderat von Obermaiselstein am 16. Oktober 2014 einen Beschluss zum Teilflächennutzungsplan gegeben, bei dem auch die geplante und sehr umstrittene Verbindungsbahn eine Rolle spielte.
Vor der Abstimmung hatte der Gemeinderat beim Oberallgäuer Landratsamt nachgefragt, ob alle Räte in der Sache abstimmen dürften. Fünf Mitglieder seien Gesellschafter des Unternehmens, das von dem zukünftigen Skiverbund profitieren könne. Das Landratsamt hatte mitgeteilt, dass die betroffenen Räte nicht befangen seien und mit abstimmen dürften. Sie seien als gewählte Vertreter der Bürger sogar dazu verpflichtet. Diese Rechtsauskunft des Oberallgäuer Landratsamtes sei richtig gewesen, heißt es jetzt vom bayerischen Innenministerium. Es gebe keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen dem Gemeinderatsbeschluss und einem möglichen Vorteil für die künftige Betreibergesellschaft. Zudem sei ja noch unklar, wer als Betreiber der Verbindungsbahn zwischen den beiden Skigebieten Grasgehren und Balderschwang auftreten wird.
Projektgegner hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, das erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Gemeinderatsbeschlusses aufwirft. Innenminister Joachim Herrmann hatte eine Prüfung zugesagt. (mun)