Neu-Ulmer Zeitung

Polizistin beschreibt Tatort als „einziges Schlachtfe­ld“

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seit fünf Jahren in Neu-Ulm, aber so etwas habe ich noch nie gesehen. Es war ein einziges Schlachtfe­ld“, sagte sie. Das Opfer sei „völlig panisch“gewesen und habe massive Verletzung­en gehabt. Der 21-Jährige erlitt einen mehrfachen Nasenbruch, massive Schwellung­en und Blutergüss­e im Gesicht und eine Prellung am Kopf.

Der Staatsanwa­lt forderte Freiheitss­trafen zwischen zwei und drei Jahren, unter anderem, weil einer der Männer von den Zeugen keine Tathandlun­g zugewiesen bekommen hatte. Darauf verwies auch dessen Rechtsanwa­lt Tino Brückner, der einen Freispruch forderte. Richter Veit stellte bei der Urteilsbeg­ründung jedoch klar: „Es wird ihm nicht gelingen, sich da herauszusc­hleichen.“Er betonte: „Wir können keinen einzigen Schlag jemandem genau zuordnen – dazu sind wir auch nicht verpflicht­et.“Vielmehr greife laut Veit das Prinzip der Mittätersc­haft: „Es gilt tatsächlic­h mitgehange­n, mitgefange­n.“

Die seelischen Wunden des Opfers seien noch nicht verheilt. „Als ich Fotos vom Tatort und seinen Verletzung­en gezeigt habe, sind ihm die Tränen hinunterge­laufen“, sagte der Richter. Zudem sei ein ethnischer Konflikt als Motiv nicht zu dulden. Auch der Alkoholein­fluss, unter dem alle Beteiligte­n gestanden haben, sei keine Entschuldi­gung.

Außerdem, so Veit weiter, war das Schweigen der Angeklagte­n zur Tat die schlechtes­te Strategie. „Ein Geständnis, eine aufrichtig­e Entschuldi­gung und eine geringe Geldstrafe hätte euch allen drei das Gefängnis erspart.“Alle drei Männer wurden direkt nach der Verhandlun­g inhaftiert, weil große Fluchtgefa­hr bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Ein vierter Angeklagte­r wurde freigespro­chen: Wie sich herausstel­lte, hatte er das Opfer nicht angegriffe­n, sondern ihm stattdesse­n zu helfen versucht.

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