Polizistin beschreibt Tatort als „einziges Schlachtfeld“
seit fünf Jahren in Neu-Ulm, aber so etwas habe ich noch nie gesehen. Es war ein einziges Schlachtfeld“, sagte sie. Das Opfer sei „völlig panisch“gewesen und habe massive Verletzungen gehabt. Der 21-Jährige erlitt einen mehrfachen Nasenbruch, massive Schwellungen und Blutergüsse im Gesicht und eine Prellung am Kopf.
Der Staatsanwalt forderte Freiheitsstrafen zwischen zwei und drei Jahren, unter anderem, weil einer der Männer von den Zeugen keine Tathandlung zugewiesen bekommen hatte. Darauf verwies auch dessen Rechtsanwalt Tino Brückner, der einen Freispruch forderte. Richter Veit stellte bei der Urteilsbegründung jedoch klar: „Es wird ihm nicht gelingen, sich da herauszuschleichen.“Er betonte: „Wir können keinen einzigen Schlag jemandem genau zuordnen – dazu sind wir auch nicht verpflichtet.“Vielmehr greife laut Veit das Prinzip der Mittäterschaft: „Es gilt tatsächlich mitgehangen, mitgefangen.“
Die seelischen Wunden des Opfers seien noch nicht verheilt. „Als ich Fotos vom Tatort und seinen Verletzungen gezeigt habe, sind ihm die Tränen hinuntergelaufen“, sagte der Richter. Zudem sei ein ethnischer Konflikt als Motiv nicht zu dulden. Auch der Alkoholeinfluss, unter dem alle Beteiligten gestanden haben, sei keine Entschuldigung.
Außerdem, so Veit weiter, war das Schweigen der Angeklagten zur Tat die schlechteste Strategie. „Ein Geständnis, eine aufrichtige Entschuldigung und eine geringe Geldstrafe hätte euch allen drei das Gefängnis erspart.“Alle drei Männer wurden direkt nach der Verhandlung inhaftiert, weil große Fluchtgefahr bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen: Wie sich herausstellte, hatte er das Opfer nicht angegriffen, sondern ihm stattdessen zu helfen versucht.