Bürgermeisterin Brauchle will keinen „Schnellschuss“
Krumbacher Büro eine Nachberechnung der Dachkonstruktion veranlasst. Diese könne demnach mit einigen Verbesserungen in Ordnung gebracht werden, sagte Gehr. Gleichwohl sei ein Sanierungsplan erforderlich, den das Büro gegebenenfalls entwickeln soll. „Wir wollen die Sanierung gründlich vorbereiten. Ein Schnellschuss ist hier nicht sinnvoll“, betonte die Bürgermeisterin. Zudem soll ihren Worten nach in dem Zusammenhang auch der Brandschutz überprüft werden. Welche Kosten auf die Gemeinde zukommen, ist noch unklar. (pth)
Die Vermietung von Garagen hat sich offenbar zu einer interessanten Kapitalanlage entwickelt. Die Auswirkungen dieser Geschäfte auf die Struktur und das Bild der Ortskerne gefallen dem Holzheimer Gemeinderat allerdings nicht. Mit einer Änderung verschiedener Bebauungspläne will er dieser Tendenz jetzt vorbeugen.
Bürgermeisterin Ursula Brauchle appellierte an das Gremium. „Wehret den Anfängen“, sagte sie. „Einmal haben wir es nicht getan, aber jetzt haben wir die Chance, das zu korrigieren.“Allerdings befänden sich in diesem schon etwas zurückliegenden Fall die Garagen an einer schwer einsehbaren Stelle. Inzwischen macht das Vermietungs-Modell Brauchle zufolge Schule. „Insgesamt acht Garagen in einer Reihe bieten in der Steinheimer Straße keinen schönen Anblick, und das in einer sehr exponierten Lage“, sagte die Bürgermeisterin. Dass aktuell Grund zum Handeln besteht, begründete sie jedoch mit zwei vom Gemeinderat im November abgelehnten Bauanträgen. Dabei ging es um die Errichtung von acht beziehungsweise vier Reihengaragen im Ortskern von Holzheim.
Wie Brauchle weiter berichtete, hat in den beiden Fällen nun das Landratsamt die Rechtsauffassung der Gemeinde korrigiert. Das sei mit der Tatsache begründet worden, dass Bauvorhaben dieser Art in den geltenden Bebauungsplänen nicht definitiv ausgeschlossen seien. „Dann sind Nebengebäude auch ohne Zuordnung zu einem Hauptgebäude durchaus zulässig“, sagte Brauchle. Auch der bayerische Gemeindetag habe diese Rechtsauslegung bestätigt.
Die Bürgermeisterin beschrieb das Dilemma wie folgt: „Bei der Aufstellung der Bebauungspläne für die beiden Ortskerne im Jahr 1998 hat niemand einen Gedanken an Garagen-Bauten in dieser Größenordnung verschwendet.“Abhilfe könne jedoch eine Änderung der Bebauungspläne, verbunden mit einer Zurückstellung der Bauanträge gemäß dem Baugesetzbuch, schaffen, zitierte Brauchle eine Empfehlung des Landratsamts. „Ihr sollten wir folgen“, schlug sie vor. Unterstützung signalisierte Gemeinderat Bernd Tiltscher (SPD/UWH): „Bei allem Verständnis für Kapitalanleger müssen wir die Gesamtsituation sehen.“Zweiter Bürgermeister Thomas Hartmann (CSU/DG) pflichtete ihm bei: „Wir wollen keine vereinigten Hüttenwerke.“
Ein Ulmer Planungsbüro, so der einstimmige Beschluss, soll nun mit der Abwicklung des Änderungsverfahrens beauftragt werden. „Das ist kein großer Aufwand und kann im vereinfachten Verfahren ohne Auslegung erfolgen“, erläuterte Bauamtsleiter Alexander Gehr auf Anfrage aus dem Gremium. Zudem sollen auch weitere Bebauungspläne überprüft werden, sofern sie im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt relevant sein könnten. (pth)