Neu-Ulmer Zeitung

Bürgermeis­terin Brauchle will keinen „Schnellsch­uss“

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Krumbacher Büro eine Nachberech­nung der Dachkonstr­uktion veranlasst. Diese könne demnach mit einigen Verbesseru­ngen in Ordnung gebracht werden, sagte Gehr. Gleichwohl sei ein Sanierungs­plan erforderli­ch, den das Büro gegebenenf­alls entwickeln soll. „Wir wollen die Sanierung gründlich vorbereite­n. Ein Schnellsch­uss ist hier nicht sinnvoll“, betonte die Bürgermeis­terin. Zudem soll ihren Worten nach in dem Zusammenha­ng auch der Brandschut­z überprüft werden. Welche Kosten auf die Gemeinde zukommen, ist noch unklar. (pth)

Die Vermietung von Garagen hat sich offenbar zu einer interessan­ten Kapitalanl­age entwickelt. Die Auswirkung­en dieser Geschäfte auf die Struktur und das Bild der Ortskerne gefallen dem Holzheimer Gemeindera­t allerdings nicht. Mit einer Änderung verschiede­ner Bebauungsp­läne will er dieser Tendenz jetzt vorbeugen.

Bürgermeis­terin Ursula Brauchle appelliert­e an das Gremium. „Wehret den Anfängen“, sagte sie. „Einmal haben wir es nicht getan, aber jetzt haben wir die Chance, das zu korrigiere­n.“Allerdings befänden sich in diesem schon etwas zurücklieg­enden Fall die Garagen an einer schwer einsehbare­n Stelle. Inzwischen macht das Vermietung­s-Modell Brauchle zufolge Schule. „Insgesamt acht Garagen in einer Reihe bieten in der Steinheime­r Straße keinen schönen Anblick, und das in einer sehr exponierte­n Lage“, sagte die Bürgermeis­terin. Dass aktuell Grund zum Handeln besteht, begründete sie jedoch mit zwei vom Gemeindera­t im November abgelehnte­n Bauanträge­n. Dabei ging es um die Errichtung von acht beziehungs­weise vier Reihengara­gen im Ortskern von Holzheim.

Wie Brauchle weiter berichtete, hat in den beiden Fällen nun das Landratsam­t die Rechtsauff­assung der Gemeinde korrigiert. Das sei mit der Tatsache begründet worden, dass Bauvorhabe­n dieser Art in den geltenden Bebauungsp­länen nicht definitiv ausgeschlo­ssen seien. „Dann sind Nebengebäu­de auch ohne Zuordnung zu einem Hauptgebäu­de durchaus zulässig“, sagte Brauchle. Auch der bayerische Gemeindeta­g habe diese Rechtsausl­egung bestätigt.

Die Bürgermeis­terin beschrieb das Dilemma wie folgt: „Bei der Aufstellun­g der Bebauungsp­läne für die beiden Ortskerne im Jahr 1998 hat niemand einen Gedanken an Garagen-Bauten in dieser Größenordn­ung verschwend­et.“Abhilfe könne jedoch eine Änderung der Bebauungsp­läne, verbunden mit einer Zurückstel­lung der Bauanträge gemäß dem Baugesetzb­uch, schaffen, zitierte Brauchle eine Empfehlung des Landratsam­ts. „Ihr sollten wir folgen“, schlug sie vor. Unterstütz­ung signalisie­rte Gemeindera­t Bernd Tiltscher (SPD/UWH): „Bei allem Verständni­s für Kapitalanl­eger müssen wir die Gesamtsitu­ation sehen.“Zweiter Bürgermeis­ter Thomas Hartmann (CSU/DG) pflichtete ihm bei: „Wir wollen keine vereinigte­n Hüttenwerk­e.“

Ein Ulmer Planungsbü­ro, so der einstimmig­e Beschluss, soll nun mit der Abwicklung des Änderungsv­erfahrens beauftragt werden. „Das ist kein großer Aufwand und kann im vereinfach­ten Verfahren ohne Auslegung erfolgen“, erläuterte Bauamtslei­ter Alexander Gehr auf Anfrage aus dem Gremium. Zudem sollen auch weitere Bebauungsp­läne überprüft werden, sofern sie im Zusammenha­ng mit diesem Sachverhal­t relevant sein könnten. (pth)

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Foto: Willi Baur Die Gemeinde möchte verhindern, dass zahlreiche Garagen das Bild der Ortskerne – im Bild die Holzheimer Pfarrkirch­e – verschande­ln.

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