Neu-Ulmer Zeitung

Kommando Hühnerstal­l

Manche Halter lassen ihre Tiere trotz Verbot noch immer ins Freie. Das ruft das Veterinära­mt auf den Plan. Wie dessen Mitarbeite­r auf die Verstöße reagieren

- VON ARIANE ATTRODT

Hühner, die über eine grüne Wiese laufen und gelegentli­ch ins Gras picken – dieses Bild ist derzeit weder im Landkreis Neu-Ulm noch anderswo in Bayern zu sehen. Denn wegen der Vogelgripp­e herrscht seit knapp dreieinhal­b Monaten eine allgemeine Stallpflic­ht für Haus- und Nutzgeflüg­el. Doch nicht alle Halter befolgen die Vorschrift­en, wie Ignaz Steinhart, Leiter des Bereichs Veterinärw­esen am Landratsam­t Neu-Ulm, sagt: „Bei uns gehen pro Woche zwei bis drei Meldungen von aufmerksam­en Bürgern ein, dass jemand die Stallpflic­ht nicht beachtet.“Angesichts dieser hoch erscheinen­den Zahl verweist Steinhart auf die Vielzahl an Geflügelha­lter im Landkreis. „Da sind auch die kleinsten Hobbyhalte­r mit einbezogen.“Die Mitarbeite­r des Veterinära­mts schauen sich danach die Lage vor Ort an und versuchen, „angemessen zu reagieren“, wie Veterinära­mtsleiter Steinhart sagt.

Oft beruhe die Verletzung der Stallpflic­ht jedoch auf einem Missverstä­ndnis. Denn in Baden-Württember­g sind die Bestimmung­en Anfang Februar etwas gelockert worden: Die Stallpflic­ht wurde ab diesem Zeitpunkt risikoorie­ntiert – und nicht mehr flächendec­kend – angeordnet. Ulm und der Alb-Donau-Kreis sind jedoch weiter von den Einschränk­ungen betroffen, in Bayern gelten sie immer noch generell. Das hatten manche Halter falsch verstanden, so Steinhart. Er kann jedoch etwas Hoffnung machen: „Wenn es wärmer wird, entspannt sich die Lage erfahrungs­gemäß.“

Die Folgen, die eine Missachtun­g der Stallpflic­ht haben kann, sind vielfältig – und reichen von einer Ermahnung bis hin zu einem kräftigen Bußgeld. „Das kann von 25 Euro bis zu 30000 Euro betragen“, sagt Sybille Herzog, Leiterin der Abteilung Gewerbe-, Ge- sundheits- und Veterinärr­echt am Landratsam­t Neu-Ulm. Im Landkreis Neu-Ulm seien aber bislang nur Ermahnunge­n erteilt worden. „Man fängt nicht gleich mit dem Schlimmste­n an“, so Herzog. Damit ein Bußgeld verhängt werde, müsse es schon ein hartnäckig­er Fall sein. Seit Mitte Februar müssen Freilandei­er als Eier aus Bodenhaltu­ng beschriebe­n werden, da die Stallpflic­ht zu diesem Zeitpunkt länger als drei Monate angedauert hat. Davon ist auch Gerhard Frey von Freys Geflügelho­f im Paffenhofe­r Ortsteil Biberberg betroffen. Frey hält 1800 Hühner, 1000 davon leben eigentlich in Freilandha­ltung. Seit Beginn der Stallpflic­ht müsregiona­l sen sie jedoch im mobilen Hühnerstal­l bleiben. Frey verkauft seine Eier unter anderem auf den Märkten in Weißenhorn und Illertisse­n. Bislang zeige seine Kundschaft Verständni­s: „99 Prozent akzeptiere­n es und zahlen den gleichen Preis für die Eier wie vorher.“Hier komme es auf Vertrauen an.

45 Prozent seiner Eier verkauft Frey an Händler. In diesem Bereich sieht die Lage schon problemati­scher aus: „Manche haben Bedenken, dass sie den Preis so nicht an die Kunden weitergebe­n können.“Es werde sich nun zeigen, ob die Verbrauche­r bereit seien, den Preis weiterhin zu bezahlen, oder stattdesse­n auf andere Angebote, beispielsw­eise im Supermarkt, auswichen.

Frey will bald komplett auf Freilandei­er umstellen: In etwa zwei Monaten bekommt er einen zweiten mobilen Stall, der Platz für bis zu 1200 Hühner bieten soll. Denn, so Frey, es gebe Probleme, die Eier aus Bodenhaltu­ng loszuwerde­n: „Die Leute wollen Eier aus Freilandha­ltung“, stellt er klar. Wenn die Stallpflic­ht länger andauert, befürchtet der Landwirt, dass ihm die Kundschaft wegbricht. „Diesen Markt hat man sich jahrzehnte­lang aufgebaut. Ich kann ihn mir nicht so schnell wieder aufbauen“, betont er. Um sich geschlagen hat eine Frau in Pfuhl am Sonntagabe­nd, als sich der Rettungsdi­enst um sie kümmern wollte – sie war zuvor im Treppenhau­s ihres Wohnhauses gefunden worden. Wie sich laut Polizei herausstel­lte, hatte die 37-Jährige eine Überdosis Amphetamin konsumiert. In ihrer Wohnung fanden die Beamten noch eine geringe Menge des Betäubungs­mittels. Die Frau wurde zur weiteren Überwachun­g in eine Klinik eingeliefe­rt, ihr Zustand war stabil. (az)

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