„König von Deutschland“muss ins Gefängnis
Er hat einen Staat und eine Bank gegründet und das Eingezahlte selbst genommen
„Unglaublich“, „Skandal“und „Witz“ruft der Angeklagte, kaum dass das Strafmaß verkündet ist. Wegen unerlaubter Bankgeschäfte und schwerer Untreue wird Peter Fitzek, selbst ernannter „König von Deutschland“, vor dem Landgericht Halle zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Während der Urteilsbegründung schimpft er immer heftiger über die „Verlogenheit“des Gerichts. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens hat erkennbar Mühe, ruhig zu bleiben.
Der Mann mit dem dünnen Zopf rief 2012 im sachsen-anhaltischen Wittenberg sein „Königreich Deutschland“aus. Er gründete eine eigene Krankenkasse, stellte eigene Ausweise und Fahrerlaubnisse für sich und seine Anhänger aus und gründete schließlich eine eigene Bank. Fast 600 Menschen zahlten laut Anklage in eine sogenannte Kooperationskasse teils zehntausende Euro ein. Mindestens 1,3 Millionen davon hob Fitzek nach Auffassung des Gerichts ab und verwendete das Geld für eigene Zwecke. Wo das Geld geblieben ist, diese Frage konnte auch das Gericht in dem Verfahren nicht beantworten. Die Anleger hätten das Geld in dem Glauben eingezahlt, es irgendwann zurückzubekommen, sagt die Vorsitzende Richterin. „Über Jahre hinweg haben Sie letztlich vor sich hingewurstelt und viel Geld eingenommen“, sagt Mertens.
Einige Seitenhiebe kann sich auch Mertens nicht verkneifen. Die Klagen Fitzeks über die untragbaren Zustände im Hallenser Gefängnis kontert sie mit dem Verweis auf ausbleibende Steuergelder. „Wenn die JVA kein Geld hat, liegt das auch daran, dass der eine oder andere keine Steuern zahlt“, sagt sie.
Sie spielt damit indirekt auf die Nähe des selbst ernannten Königreichs zu den Reichsbürgern an. Sowohl die Reichsbürgerbewegung als auch Selbstverwalter wie Fitzek werden in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz beobachtet. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Sie verweigern daher Steuerzahlungen. Einige Anhänger vertreten rechtsextremistische Positionen. Auch das „Königreich Deutschland“sieht sich als „Rechtsnachfolger“des Deutschen Reichs.
Wenn die Briten sich in der Sprache vergreifen, schieben sie das gerne auf die Franzosen – wen sonst? Sie entschuldigen sich mit der wunderbaren Phrase: „Excuse my French“, was übersetzt so viel heißt wie „Verzeihen Sie meine Ausdrucksweise“. Doch mit diesem beschwichtigenden Satz ist es im englischen Rochdale wohl künftig nicht mehr getan. Die Stadt in der Nähe von Manchester plant, das Fluchen in der Öffentlichkeit unter Strafe zu stellen.
Für „fuck“- und „shit“-Sager könnte es teuer werden. Bis zu 100 Pfund, umgerechnet rund 115 Euro, soll es den Plänen zufolge kosten, wenn jemand beim Fluchen erwischt wird. Wiederholungstätern drohen höhere Strafen.
Alles eine verdammte Sch...? Die Menschenrechtsorganisation Liberty zumindest ist empört. Es wäre „ein erschütternder Missbrauch von Macht“, sagte deren Juristin Lara ten Caten. „Diese Vorschläge würden unberechtigterweise die Rechte und Freiheiten der Bewohner Rochdales einschränken.“Zudem sei der Schimpf-Bann so vage definiert, „dass es unmöglich wäre zu wissen, ob man gerade das Gesetz bricht oder nicht“.
Der Chef der Stadtverwaltung, Richard Farnell, möchte das Image aufpolieren, das in den vergangenen Jahren erheblich gelitten hat. 2012 schockierte der Skandal, dass in Rochdale eine Gruppe Männer pakistanischer Herkunft über Jahre hinweg dutzende Mädchen missbraucht hat, das Land. Doch nicht nur das. Farnell will schlicht „antisoziales Verhalten“unterbinden. Der Rat gebe 250 Millionen Pfund dafür aus, das Zentrum in einen „einladenderen Ort“umzuwandeln. „Wir werden nicht zulassen, dass eine kleine Zahl von betrunkenen und beleidigenden Idioten das für alle anderen verderben.“
Eine Neuheit ist der Schritt nicht. Großbritannien hat bereits zwei Gemeinden mit einem offiziellen Fluchverbot: die mittelenglische Stadt Kettering und Salford Quays, ebenfalls nahe Manchester.
Mitten auf der Straße ist eine 34 Jahre alte Frau am Mittwoch in Kiel getötet worden. Die Polizei nahm als Tatverdächtigen ihren 40 Jahre alten Ehemann fest, der am Tatort auf die Beamten wartete. Die Gewalttat ereignete sich in direkter Nähe einer Schule und einer Kindertagesstätte. Die Frau starb nach Polizeiangaben noch am Tatort. Nach war ein Messer die Tatwaffe.
„Die Beamten der Kieler Mordkommission gehen zum jetzigen Zeitpunkt von einem Beziehungsstreit zwischen getrennt lebenden Eheleuten aus“, teilte die Polizei mit. Nach Informationen des Radiosenders R.SH soll das getrennte Paar drei Kinder im Alter von fünf bis 16 Jahren haben. Trauernde am Tatort sagten, es habe Streit um den Verbleib der Kinder gegeben. Der Mann soll der Frau am Morgen mit einem Messer schwere Schnittverletzungen zugefügt haben. Die Polizei bestätigte lediglich, dass die Frau am Tatort verblutete. Nach Polizeiangaben gibt es Zeugen des Geschehens.